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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1891
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 5141 ^ 209, 9. September 1891. Kronprinz erst wenige Monate vor der Erlangung der Schutzfrist die Leib- gardchusarcnuniform erhalten hatte, mithin das Muster in seiner charakteristi schen Totalität und Zujammenstcllung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht schon vor der Deponierung existiert hat.» Diese Erwägungen hat das Reichsgericht für unzureichend erachtet, das Urteil aufgehoben und dabei folgende Gesichtspunkte geltend gemacht: Es kann nicht wohl zweifelhaft sein, daß das -Bildnis- eines Menschen, also die getreue Wiedergabe seines Antlitzes und seiner sonstigen körper lichen Erscheinung, falls nicht eine Photographie in Frage steht, an sich zunächst ein Werk der bildenden Künste darstellt, als solches unter dem Schutze des Gesetzes vom 9, Januar 1876 steht und prima kscis nicht als ein zur Vervollkommnung oder Verschönerung industrieller Er zeugnisse bestimmtes Formgcbilde oder -Muster- bezeichnet werden kann. Freilich crgiebt Z 14 des Gesetzes vom 9, Januar >876, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, daß cs an sich nicht aus geschlossen ist, auch ein Werk der zeichnenden, malenden und plastischen Kunst als ein »Muster» oder -Modell- bezüglich der Schutzrcchte zu behandeln, sobald dasselbe mit Genehmigung des Urhebers an Fabrikaten, Handwerks-, Manufaktur- oder sonstigen industriellen Erzeugnissen Hoch gebildet wird, und insofern mag es denkbar sein, daß gelegentlich auch das Bildnis eines Menschen musterschutzfähig wird. In solchem Falle bedarf aber das gesetzliche Erfordernis der »Neu heit- und -Eigentümlichkeit- eines derartigen Musters besonders sorg fältiger und eingehender sachverständiger Würdigung. Denn der Regel nach wird sich die lebenswahre Reproduktion einer konkreten menschlichen Individualität, so wenig wie diese selbst, vom Gesichtspunkte des -Muster»- Bcgriffs als -neu- oder als -eigentümlich« qualifizieren lassen. Vor liegenden Falles stand das -Bildnis- eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses in Frage. Derartige Bildnisse photographischer wie künstlerischer Reproduklionsart befinden sich notorisch mannigfach im Verkehr, schmücken die Schaufenster zahlreicher Läden, werden durch Illustration mittels der Presse in weitestem Umfange dem Publikum zugänglich gemacht. An diesen Handelsartikeln haftet an sich nichts von -Neuheit- oder -Eigentümlichkeit». Anscheinend wollte das Urteil erster Instanz entscheidendes Gewicht auf die Husaren-Unisorm des Kronprinzen legen und deshalb spricht das Urteil von der -charakteristischen Totalität» des Bildes. Soll damit gemeint sein, daß der Kronprinz bis zur Eintragung des fraglichen Musters in das Schutzregistcr noch nicht in Husaren-Unisorm abgebildct war, so wag hierdurch die -Neuheit« der Darstellung allenfalls motiviert sein. Worin aber die -Eigenthümlichkcit- der korrekten Abbildung einer Husaren-Unisorm oder eines solchergestalt uniformierten Prinzen liegen soll, ist nicht abzusehcn. — Das Reichsgericht erklärt cs nun an sich wohl sür denkbar, daß ein Bildnis, welches für sich allein weder als -ncu- noch als -eigentümlich- gelten könnte, durch Verbindung mit ander- weitem figürlichen Schmuck als Bestandteil einer solchen zusammen gesetzten Konfiguration musterschutzfähig wird. Das setze aber voraus, daß das Figurcnwerk in seiner Gesamtheit die Hauptsache und das Bildnis nur einen Teil dieses Figurcnwerkcs darstelle. Deutscher Schriststellertag in Berlin. — Der deutsche Schriststcllcrvcrband wird, wie uns dessen gcschäftsführendcr Ausschuß mit- tcilt, seine Sitzungen am Sonntag und Montag, den 13. und 14. Sep tember, nicht in dem Leipziger Garten, sondern in den Viktoriasälen, Leipzigcrstraße 134 I., abhaltcn. Warnung. — Zu den in den Nrn. 203 und 207 d. Bl. unter vorstehendem Schlagwort mitgctciltcn Thatsachcn betreffs eines Schwindlers empfingen wir folgende dankenswerte weitere Zuschrift: Magdeburg, den 7. September 1891. An die Redaktion des Börsenblattes! Anschließend an die Mitteilung der Buchhandlung Gnevkow L von Gellhorn in Kiel erlaube ich mir, der Redaktion des Börsenblattes folgende Mitteilung zu machen, um deren Veröffentlichung ich im Inter esse des ganzen Sortimentsbuchhandels bitte. Der von Gnevkow <ü: v. Gcllhorn im Börsenblatt Nr. 203 beschriebene Schwindler hat hier in Magdeburg auch sein Unwesen getrieben und verschiedene Firmen um größere oder kleinere Beträge betrogen; von hier aus hat er sich nach Burg gewandt, von dort augenscheinlich nach Stendal und schließlich, wie das heutige Börsenblatt auswcist, vermutlich nach Halle (Pscffcrsche Buchhandlung sucht 1 Mommscn. römische Geschichte. Angebote direkt), von dort nach Merseburg (siche Gesuch von Stollbcrg), von dort wieder nach Weimar (siehe Gesuch von W. Hosfmanns Hof buchhandlung und A. Huschte). Die nötigen Schritte zur Verfolgung sind bereits von hier aus gethan, jedoch bisher ohne Erfolg, da der betreffende Schwindler sich nirgends lange aushält und so die Ver folgung zu einer außerordentlich schwierigen macht Hochachtungsvoll Walther Nicmann i. Fa. Wennhacke L Zinckc. Internationales Werk über Strafrechtspflege. — lieber das von der internationalen kriminalistischen Vereinigung bei ihrem kürz- lichen Zusammentreten in Christiania Herrn Ott o Liebmann in Berlin übertragene große Verlagswerk, über das wir bereits in Nr. 207 d. Bl. kurz berichtet haben, entnehmen wir einem Berichte der -Post» noch folgen des Nähere: Christiania, 27. August 1891. Unter dem Vorsitz des Professors Seusfert (Bonn) wurde der letzte Vcrhandlungstag um 9'/z Uhr heute eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung erhielt das Wort Professor von Liszt (Halle), welcher in längerer Rede seiner Freude Ausdruck gab, daß die auf dem vor jährigen Kongreß beschlossene Herausgabe eines Werkes über die -Straf gesetzgebungen der Gegenwart- nunmehr gesichert sei. Er führte aus, daß cs dem Rcdaktionsausschuß nach langen Unterhandlungen mit der Verlagsbuchhandlung Otto Licbmann in Berlin geglückt sei, dieser den Verlag des Werkes, welches sich betiteln wird: »Rechtsvcrglcichende Darstellung der Strafgesetzgebungen der Gegenwart- über tragen zu können. Professor von Liszt berichtet dann über die Einzelheiten, welche auch weitere Kreise interessieren dürsten. Es ist beabsichtigt, die Strafgesetz gebungen aller Länder in vergleichender Darstellung einander gegenüber- zustcllen. Das ganze Werk, dessen Oberleitung Professor von Liszt übertragen ist, wird gleichzeitig in deutscher und in französischer Sprache erscheinen und insgesamt etwa 10 Bände ä 50 Bogen Lexikon Oktav umfassen. Die Vollendung wird circa 6 Jahre in Anspruch nehmen, und es werden mehr als 70 Mitarbeiter daran beschäftigt werden, so zwar, daß jedes Land von einem bezw. mehreren Gelehrten des betreffen den Landes behandelt werden soll. Der Berichterstatter macht weiter bekannt, daß die Art der Bearbeitung und der Ausstattung in gleicher Weise erfolgen soll, wie bei dem den Mitgliedern seitens der Verlags handlung überreichten Probeheft, in welchem vr. Rosenfeld (Halle) mit außerordentlichem Geschick die -Tödtungen» bearbeitet hat. Schließlich betont Redner, daß natürlich ein so gewaltiges Unter nehmen große Schwierigkeiten und Unkosten verursache. Er bittet des halb die Mitglieder der I. K. V, die Verlagsbuchhandlung unterstützen und dahin wirken zu wollen, daß die Regierungen der verschiedenen Länder sich zu Subventionen bereit erklären möchten: denn cs sei nur dann, laut Vertrag mit dem Verleger, das Werk auszuführen, wenn nach Ausgabe des ersten Bandes, der sofort bearbeitet und in beiden Sprachen alsbald veröffentlicht werden sollte, eine genügende Anzahl Subskribenten vorhanden wäre. Aus dem Antiquariat. — Die umfangreiche Bibliothek, die der verstorbene Gymnasial-Oberlehrer Professor vr. Bujack, der Vorsitzende der Altertums-Gesellschaft Prussia und Provinzialarchivar in Königsberg, hinterlaffcn hat, ist in den Besitz der Firma Wilh. Koch daselbst über- gcgangen. Die Bibliothek ist außerordentlich reich an Werken der preu ßischen Provinzialgeschichte und Archäologie. Vcrlagsanstalt vormals G. I. Manz in Regensburg. — Die Münchener -Allgemeine Zeitung- bringt einen ausführlichen Auszug aus dem soeben ausgcgcbencn Jahresbericht der Vcrlagsanstalt vormals G. I. Manz in Rcgcnsburg Wir entnehmen diesem Auszuge folgendes: Der dermalige Vorstand teilt in dem über das Geschäfts jahr 1890/91 erstatteten Rechenschaftsberichte mit, daß im Verlagsgejchäft 16 Werke neu herausgegcben wurden, während eine größere Anzahl von früher erschienenen zu Neuauflagen gelangten. Nach weiteren geschäft lichen Mitteilungen wird in Bezug auf die Bilanzausstellung gesagt, daß dieselbe genau in der Weise bewerkstelligt wurde, wie unter den früheren Direktoren, mit Ausnahme eines Punktes. Dieser betrifft den Kaufpreis der erworbenen Blätter, und es handelt sich darum, ob die von Herrn Konrad Fischer gezahlte Entschädigung von 60 000 ^ am Kaufpreise zu kürzen, oder in dem Sinne, in welchem sie gegeben worden, nämlich als Aequivalent sür den gewährleisteten Mindcstertrag der Blätter, zu betrachten sei. Der Vorstand neigte letzterer Anschauung zu, schied aber aus genannter Summe den Betrag von 24 000 ^ aus, welches Dividcnden-Rescrve-Konto den, Erträgnisse der Zeitungen im nächsten Geschäftsjahre zu gute kommt. Der Reingewinn beträgt 67 471 Sodann gehen ab: 10 Pro zent Erneucrungssonds 6483 5 Prozent Reservefonds 3421 Es verbleiben somit 57 567 deren Verwendung der Generalversammlung überlassen bleibt. Die Darlegungen des Aufsichtsratcs sind ziemlich eingehend. Im Eingänge wird aus den im -Vorjahre- erstatteten Rechenschaftsbericht verwiesen, in welchem unter anderem aus Grund des bekannten Gut achtens die Bewertung der Vorräte eher als zu nieder, denn zu hoch bezeichnet werden. Das damals Gesagte treffe auch heute noch voll und ganz zu. Die Verwaltung hat indessen, veranlaßt durch verschiedene Angriffe, die Bilanz neuerdings einer kritischen Prüfung unterziehen lassen und die Herren Buchhändler Thoma (Firma P. Zipperer) und vereideten Bücherrevisor I. Spanier haben eine eingehende Untersuchung des Standes der Gesellschaft vorgcnommen. Die beiden hierauf bezüg lichen Gutachten sind sehr umfangreich und enthalten schließlich die rückhalts- 691 Acht«»dsünszigftrr Jnhrgaxg.
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