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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1887
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- Deutsch
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24, 31. Januar 1887. Nichtamtlicher Teil. 5ä9 Wenn die Bibliothek nun auch die schwer zu ersetzende Mit wirkung eines so treuen Gönners schmerzlich entbehren muß, so hat sie wenigstens ein bleibendes Andenken an denselben er halten, indem sie durch die Güte des Bruders des Verstorbenen, des Herrn Faktors Carl Mohr in Saigerhütte bei Hettstädt, in den Besitz des von ihm nachgelassenen litterarischen Apparats gelangt ist, der schon in seiner äußeren Anlage zeigt, mit welcher Liebe der Entschlafene das betrieb, was neben seiner geschäftlichen Thätigkeit fast den Inhalt seines Lebens ausgemacht zu haben scheint. Der Name Louis Mohr wird für alle Zeit in ehrenvollster Erinnerung bleiben. F. Hcrm. Meyer. Die Rabattübereinkunft der Buchhändler Rheinlands und Westfalens. Zur Beseitigung des fast in ganz Deutschland üblichen, selbst von der Siebener-Kommission des Börsenvereins noch bis zur Höhe von 10 zulässig erklärten Kundenrabattes ist von den Buchhand lungen Rheinlands und Westfalens der erste Schritt geschehe». Die dort erzielte absolute Einigung und die zur weiteren Durchführung ihrer Rabattübereinkunft geschaffene straff? Organi sation sind an sich so erfreulich und nachahmenswert, sie bieten für die Erreichung des dort angestrebten Endzieles, den Buchhandel ganz Deutschlands auf die Annahme dieser Rabattübereinkunft zu vereinigen, so begründete Hoffnungen, daß wir wohl dem allge meinen Interesse dienen, wenn wir an dieser Stelle einen knappen Bericht über das Vorgehen der rheinisch-westfälischen Kollegen veröffentlichen. ; Als Frucht ihrer monatelang angestrengten Arbeit hat die ^ mit der Durchführung der Rabattübereinkunft betraute Kommission ^ allen Unterzeichnern die nachstehende Erklärung gedruckt übergeben: ^ »Erklärung: s Unterzeichnete Buchhändler der Rheinproviuz und West falens haben sich dahin geeinigt und verpflichtet, vom 1. Januar 1887 ab, anstatt des bisher vielfach üblichen Rabattes, ihren Kunden auf deren Verlangen nur noch bei Bareinkäufen einen Skonto von höchstens 5°ch zu gewähren. Ein gleicher Abzug darf stattfinden bei längstens halbjährigen Rechnungen, wenn solche pünktlich bezahlt werden. Zeitschriften sind von jedem Abzug ausgeschlossen.« Darunter, auf Grund eigenhändiger Unterschriften, die Namen von 217 Firmen Rheinlands und Westfalens, welche die Gesamt heit des dortigen Buchhandels ohne nennenswerte Ausnahme repräsentieren. Damit ist zunächst erreicht, daß in einem großen und wichti gen Gebiete des Buchhandels der verderbliche Rabatt von 10U abgeschafft ist und die Kollegen im vollen Vertrauen auf die gewonnene Einigkeit und unter dem nachdrücklichen Schutze sowohl der von ihnen eingesetzten Kommission, als auch in zweiter Linie der Siebener-Kommission des Börsenvereins — den errungenen Vorteil voll genießen können. Am 29. Juni v. Jahres traten infolge einer von Bonn ausgehenden und von den Kölner Buchhändlern unterstützten Einladung 27 Kollegen aus den Städten Aachen, Barmen, Bonn, Düffeldorf und Elberfeld in Köln zusammen, welche — zunächst sich untereinander verpflichtend — beschlossen, dahin zu wirken, eine Rabattttbereiukunft unter den Buchhändlern beider Provinzen zu stände zu bringen; dieselbe solle in Kraft treten mit dem 1. Januar 1887, nachdem alle Firmen ohne Ausnahme sich zur Annahme der selben verpflichtet haben würden. Es wurde zu dem Zwecke eine Kommission eingesetzt, welche die Propaganda zu leiten hatte und, nachdem die Einigung erzielt, die strikte Jnnehaltung der Rabattübereinkunft im eigene» Ge biete zu überwachen hat. Die Kommission betrachtete es als ihre erst§ Aufgabe, an allen Hauptplätzen der beiden Provinzen die Bildung von Lokalvereinen anzuregen, die ihrerseits nun eine Ver ständigung über die Rabattsrage unter sämtlichen Buchhandlungen der betreffenden Plätze anbahnten und in allen Fällen ohne Schwie rigkeit erreichten. Sie gewann in diesen Lokalvereinen die zuver lässigsten Stützpunkte für ihr weiteres Vorgehen und die wirksamste Hilfe bei der Überwindung der zahlreich austretcnden entgcgen- stehendeu Einzelmeinnngen und Bedenken. Grundsätzlich wurde darauf gehalten, daß alle zustimmendeu Firmen sich durch eigenhändige Unterschrift zur Annahme der neuen Rabattnormen verpflichteten. Nachdem so die Frage in dem ganzen Gebiete vorbereitet, konnte die Rabattübereinkunft auf die Tagesordnung der General versammlung des rheinisch-westfälischen Kreisvcrcins gesetzt werden. Dieselbe wurde durch die Generalversammlung fast einstimmig zum Beschluß erhoben und hierdurch für alle Firmen Rheinland-West falens bindend gemacht. Auch die nicht leichte Aufgabe, die wenigen Firmen, welche sich bisher grundsätzlich der Sache gegenüber ab lehnend verhalten, umzustimmcn, wurde in verhältnismäßig kurzer Zeit gelöst, und so konnte endlich die Erklärung mit allen Unter schriften zur praktischen Durchführung im Januar den einzelnen Buchhandlungen in die Hand gegeben werden. Im Hinblick auf die naheliegende Gefahr, daß eine wachsame Konkurrenz aus den Provinzen, die noch durch keine derartige Abmachung gebunden sind, ihren Angriffspunkt zunächst bei Be hörden, Bibliotheken und öffentlichen Instituten suchen würde, wurde beschlossen, diesen letzteren gegenüber — solange eine Einigung durch ganz Deutschland noch nicht erreicht — stillschwei gend die Anwendung des früher allgemein gütigen Rabattes (aber nicht mehr als ION) einstweilen zuzulassen, jedoch mit der aus drücklichen Bestimmung, daß dieser Rabatt auch Behörden und Bibliotheken gegenüber sofort aufgehoben werde, wenn ganz Deutschland der Rabattübereinkunft beiqelreten sein wird. Wenn auch die Arbeit der Kommission zur Erreichung ihres Zieles keine geringe war, so ist man doch weder bei den Kollegen, noch nach Inkrafttreten der Übereinkunft beim Publikum auf irgend nennenswerte Schwierigkeiten gestoßen. Die größte Erleichterung bei dem Einigungswerke boten, wie bereits erwähnt, die alten und ueugegründetc» Lokalvcreine und Gauvcrbände. In diesen beruht auch die Sicherheit, daß das Gewonnene auf die Dauer erhalten bleibt. Die Lokalvcreine haben es in fast allen Fällen unschwer erreicht, die zu den meisten Be denken Veranlassung gebenden,Buchhandel treibenden Buchbinder auf gütlichem Wege zur Annahme der Rabattübereinkunft zu bewege». Es bestehen z. Z. in Rheinland u. Westfalen 9 Lokalvereine, nämlich Aachen — Bonn — Dortmund-Bochum — Düsseldorf — Elbcr- feld-Barmeu — Köln — Minden — Münster — Trier-Saar brücken; 4 weitere sind in Bildung begriffen. — Soweit wäre das Werk in Rheinland und Westfalen vollendet und mit ihm jedenfalls ein solider Grundstein gelegt, auf dem weiter gebaut werden kann. Der rhein.-westf. Kreisvereiu hat nunmehr im weiteren Ver folg seines Programms alle in Deutschland bestehenden Provinzial- uud Lokalvcreine durch ein Rundschreiben ausgefordert, dem gegebenen Beispiele zu folgen und durch unverweilt in ihren Kreisen vorzu nehmende Agitation dahin zu wirken, daß schon bei der kommenden Ostermesse die Verhandlung über die Annahme der rheinisch-west fälischen Rabattübereinkunft auf die Tagesordnung der Delegierten- versammlung des Verbandes der Provinzial- und Lokalvereine gesetzt werden kann. Gelingt cs dort, für die Annahme der Rabatt- Übereinkunft eine überwiegende Mehrheit zu gewinnen, so unter liegt es wohl keinem Zweifel, daß auch die Siebener-Kommission des Börsenvereins dieselbe als Grundlage zur Regulierung der Rabatt frage annehmcn wird. Es wird also davon abhängen, ob die Gesamtheit der deutschen Buchhändler in dem Vorgehen der westdeutschen Kollegen das richtige Mittel anerkennt, um den alten Krebsschaden des deutschen Buchhandels zu beseitigen, und sich denselben geschlossen an diö Seite stellt. Wir hoffen und wünschen, daß dieses geschehe; denrt wir sind der Überzeugung, daß alle früheren Versuche in dieser Rich- 74*
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