Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220208
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192202082
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220208
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-02
- Tag1922-02-08
- Monat1922-02
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X- 33, 8. Februar 1922. 14. zu allen Verhandlungen und Arbeiten, die besondere Fachkenntnisse voraussetzen, Sachverständige zuzuziehen und, wenn erforderlich, zu honorieren; Io. die Satzungen der in A 13 Z. 4, 5 und 6 genannten Vcr. eine zu prüfen, gegebenenfalls zu genehmigen und solche Vereine als Organe des Börsenvereins anzuerkennsn (ZK 45 und 55); 16. aus Grund der 88 8, 9 und 10 das Ausschließung sverfah- ren gegen Mitglieder zu handhaben und gegen Nicht mitglieder auf Grund von 8 10>i vorzugehen; 17. alle zur Erreichung der in 8 1 genannten Zwecke des Ver eins dienlichen Schritte zu tun und in dringlichen Fällen gemeinsam mit dem Vereinsausschuß außerordentliche Maßregeln im Interesse des Börscnvereins und des Buch handels zu beschließen. Ein solcher Beschluß bedarf einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen der Vor stands. und Vereinsausschutzmitglieder (88 28 t> und 32 -> und d). Z 22. Bekanntmachungen und Beurkundungen. a) Alle Bekanntmachungen des Vorstandes erfolgen durch das Vereinsorgan, das »Börsenblatt für den Deutschen Buch handel«. Sie ergehen mit der Unterschrift »Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig« und sind mindestens von einem der beiden Vorsteher und zwei anderen Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen. Hat eine Mitwir kung des Vereinsausschusses stattgcfunden, so ist dies in der Be kanntmachung anzugeben. Rechtsgeschäfte, durch die der Verein verpflichtet werden soll, sind von einem der beiden Vorsteher und mindestens zwei anderen Vorstandsmitgliedern zu beur kunden (8 21 a). d> Zur Erleichterung der laufenden Verwaltung des Ver eins und seiner Einrichtungen kann der Vorstand besondere Be stimmungen treffen. § 23. Beschlüsse des Vorstandes. ->) Beschlüsse können vom Vorstand nur unter Mitwirkung von mindestens drei Mitgliedern gefaßt werden. Diese Zahl ist jedoch nur ausreichend, wenn entweder der erste Vorsteher oder im Behinderungsfalle dessen Stellvertreter mitwirkt. 1>) Was der Vorstand satzungsgemäß im Namen des Börssn- vereins beschlossen hat, ist für die Mitglieder des Vereins allge mein verbindlich, sobald der Beschluß durch amtliche Bekannt machung im Börsenblatte <8 22) veröffentlicht oder durch beson deres Rundschreiben bekanntgemacht worden ist. 8 24. Haftbarkeit des Vorstandes. Für Beschlüsse und Handlungen des Vorstandes, die der Satzung zuwiderlaufen, und für grobe Fahrlässigkeit sind die Vorstandsmitglieder, soweit sie zugestimmt oder sich daran be teiligt haben, verantwortlich. 8 25. Obliegenheiten der Vorsteher. ->) Dem ersten Vorsteher gebührt bei allen Verhandluirgen, an denen er in amtlicher Eigenschaft teilnimmt, der Vorsitz und die Leitung der Geschäfte. Ebenso liegt ihm die Sorge für Aus- sührung der Beschlüsse ob. d) In Verhinderungsfällen übernimmt der zweite Vor steher, und wenn auch dieser verhindert sein sollte, ein anderes, vom ersten Vorsteher bezeichnetes Vorstandsmitglied dessen Ob- liegenheiten. 8 26. Obliegenheiten der Schriftführer. ->) Der erste Schriftführer hat in den Sitzungen des Vor standes und in den Hauptversammlungen das Protokoll zu füh ren, auch die Ausfertigungen und den Briefwechsel zu besorgen, soweit dies nicht einem der angcstellten Beamten des Vereins oder einer anderen Person übertragen wird. d) In Verhinderungssällen übernimmt der zweite Schrift führer die Obliegenheiten des ersten. 8 27. Obliegenheiten der Schatzmeister. ->) Der erste Schatzmeister hat unter Beobachtung der vom Vorstände für die Verwaltung des Vercinsvcrmögens aufgestell ten Grundsätze das Vermögen des Vereins einschließlich der ISS 14. zu allen Verhandlungen und Arbeiten, die besondere Fachkenntnisse voraussetzen, Sachverständige zuzuziehen und, wenn erforderlich, zu honorieren; 15. die Satzungen der in 8 13 Z- 4, 5 und 6 genannten Ver eine zu prüfen, gegebenenfalls zu genehmigen und solche Vereine als Organe des Börsenvereins anzuerkenncn (88 45 und 55); 16. auf Grund der 88 8, 9 und 19 das Ausschließungsverfah ren gegen Mitglieder zu handhaben und gegen Nicht mitglieder auf Grund von 8 10 4 vorzugehen; 17. alle zur Erreichung der in 8 1 genannten Zwecke des Ver eins dienlichen Schritte zu tun und in dringlichen Fällen gemeinsam mit dem Vereinsausschuß außerordentliche Maßregeln im Interesse des Börsenvereins und des Buch handels zu beschließen. Ein solcher Beschluß bedarf einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen der Vor stands- und Vereinsausschußmitglieder (88 28 b und 32-> und d). 8 22. Bekanntmachungen und Beurkundungen. a) Alle Bekanntmachungen des Vorstandes erfolgen durch das Vereinsorgan, das »Börsenblatt für den Deutschen Buch handel«. Sie ergehen mit der Unterschrift »Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig« und sind mindestens von einem der beiden Vorsteher und zwei anderen Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen. Hat eine Mitwir kung des Vereinsausschusses stattgefunden, so ist dies in der Be kanntmachung anzugeben. Rechtsgeschäfte, durch die der Verein verpflichtet werden soll, sind von einem der beiden Vorsteher und mindestens zwei anderen Vorstandsmitgliedern zu beur kunden (8 21»). d) Zur Erleichterung der laufenden Verwaltung des Ver eins und seiner Einrichtungen kann der Vorstand besondere Be stimmungen treffen. 8 23. Beschlüsse des Vorstandes. a) Beschlüsse können vom Vorstand nur unter Mitwirkung von mindestens drei Mitgliedern gefaßt werden. Diese Zahl ist jedoch nur ausreichend, wenn entweder der erste Vorsteher oder im Behinderungssalle dessen Stellvertreter mitwirkt. d) Was der Vorstand satzungsgemäß im Namen des Börsen vereins beschlossen hat, ist für die Mitglieder des Vereins allge mein verbindlich, sobald der Beschluß durch amtliche Bekannt machung im Börsenblatte (8 22) veröffentlicht oder durch beson deres Rundschreiben bekanntgemacht worden ist. 8 24. Haftbarkeit des Vorstandes. Für Beschlüsse und Handlungen des Vorstandes, die der Satzung zuwiderlausen, und für grobe Fahrlässigkeit sind die Vorstandsmitglieder, soweit sic zngestimmt oder sich daran be teiligt haben, verantwortlich. 8 25. Obliegenheiten der Vorsteher. ->) Dem ersten Vorsteher gebührt bei allen Verhandlungen, an denen er in amtlicher Eigenschaft teilnimmt, der Vorsitz und die Leitung der Geschäfte. Ebenso liegt ihm die Sorge für Aus führung der Beschlüsse ob. b) In Verhinderungssällen übernimmt der zweite Vor steher, und wenn auch dieser verhindert sein sollte, ein anderes, vom ersten Vorsteher bezeichnetes Vorstandsmitglied dessen Ob liegenheiten. 8 26. Obliegenheiten der Schriftführer. ->) Der erste Schriftführer hat in den Sitzungen des Vor standes und in den Hauptversammlungen das Protokoll zu füh ren, auch die Ausfertigungen und den Briefwechsel zu besorgen, soweit dies nicht einem der angestelltcn Beamten des Vereins oder einer anderen Person übertragen wird. d) In Verhinderungsfällen übernimmt der zweite Schrift führer die Obliegenheiten des ersten. 8 27. Obliegenheiten der Schatzmeister. a> Der erste Schatzmeister hat unter Beobachtung der vom Vorstände für die Verwaltung des Vereinsvermögens ausgestell ten Grundsätze das Vermögen des Vereins einschließlich der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder