Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1865
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18650524
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186505243
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18650524
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1865
- Monat1865-05
- Tag1865-05-24
- Monat1865-05
- Jahr1865
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
66, 24, Mai, Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, 1153 Für d^rn S-lbstunter^cht°bl»rb,^4^Lufl, gr, 8, Äl!, » ^ ^ ' 4086. — Normal - Uebertragung der zum Uebertragen in stcnograph. Schrift bestimmten Aufgaben, welche in dessen ,.Lesestücken u. Auf- ! gaben" enthalten sind. gr. 8. Geh. * 4 N-f 4087. Payne's illustrirte Pracht-Bibel nach der deutschen Uebersetzung t),-. M- Luthers. Mit erklär. Anmerkgn. v. O. Delitsch. 2. Aust. 35 — 38. Hft. gr. 4. » * ^ ^ 4088. Zeitschrift f. das Notariat. Hrsg. v. dem Verein f. das Notariat in Weftpreußen. 10. Jahrg. 1865. Nr. 1. gr. 4. In Comm. pro cplt. * 2 4089. Buch, das neue, der Erfindungen, Gewerbe u. Industrien. Rund schau auf allen Gebieten der gewerbl. Arbeit. 32. Lfg- Lex.-8. Geh. * ^ 4090. k'rsserrirrs, ller l'rinlcguelle, iler üslleguelle u. äer Helenen<juelle ru Pyrmont, ßr. 8. In Oomm. 6ek. * 6 4091. Schumacher, A., Jagd u. Pferd. 8. In Comm. Geh. * 1 geb. m. Goldschn. * 1 ^ 12^ N-i ö.äutl. Ke<??v. ^ 8i3rk.'2.^U^?5. ^ 4093.Sanders, D., Wörterbuch der deutschen Sprache. 33. Lfg. gr. 4. Geh. * H ^ Nichtamtlicher Theil. Zum preußisch-französischen Vertrage. Wir können den Lesern des Börsenblattes die Mittheilung machen, daß der in Nr. 46 abgedruckte sehr sachgemäße Aufsatz der kaiserlich französischen Botschaft zu Berlin Veranlassung gegeben hat, bei der französischen Regierung einen Antrag ganz im Sinne jenes Aufsatzes zu stellen, wonach es den preußischen Verlegern unbenommen bleibt, die Fortsetzung solcher Werke, deren Anfang bereits vor Unterzeichnung des Vertrages, also vor dem 2. August 1862, bei ihnen französisch oder deutsch erschienen ist, auch ohneAutorisation weiter erscheinen zu lasten. Die französische Negierung hat diesem Anträge zugestimmt, jedoch mit der auch in den Verträgen mit Belgien undSachsen ent haltenen Bestimmung, daß jene Fortsetzungen nur in derselben Anzahl gedruckt werden dürfen, wie die vor dem 2. August 1862 veröffentlichten Anfänge der betreffenden Werke. Es läßt sich erwarten, daß die preußische Regierung einem so durchaus gerechtfertigten Verlangen gern beitreten wird, so daß dann die Ausführungs-Ordre zu dem Vertrage eine dem Artikel 12. des französisch - sächsischen Vertrages ähnliche Bestimmung enthalten würde. Uebrigens wäre hiermit zugleich die Julius-Cäsar- Frage dahin erledigt, daß die weiteren Bände, sobald sie nach dem 1. Juli 1865, mit welchem Tage der Vertrag in Kraft tritt, erscheinen, in Preußen ohne Autorisation weder deutsch noch französisch gedruckt, noch in nicht autorisirren Ausgaben ver trieben werden dürfen, da der Anfang des Werkes nicht vor dem 2. August 1862 veröffentlicht, resp. übersetzt worden. «. X. Miscellen. Aus Leipzig, 14. Mai schreibt man der Allgem. Zeitung. Wie immer, so halten auch heute wieder, am Sonntag Cantate, die dem Börsenverein der deutschen Buchhändler angehörigen Mitglieder ihreIahresversammlung hierselbft. Die gegenwärtige Buchhändlermesse hat für die Geschichte des deutschen Buch handels ein ganz besonderes Interesse, denn es -sind eben jetzt ge rade hundert Jahre zerflossen, seitdem Leipzig die wirkliche Me tropole des deutschen Buchhandels geworden ist. Zwar war der Leipziger Büchermarkt, wie bekannt, schon in den vorhergehenden Jahrhunderten gar nicht unbedeutend; allein die Frankfurter Büchermesten hatten doch immer wegen der starken Betheiligung des Auslandes größere Wichtigkeit, da Leipzig fast nur auf den deutschen Verkehr angewiesen war. Allmählich hatte sich indeß das Verhältniß zu Gunsten des Nordens geändert. Die lateini- scheSprache war mehr zurückgedrängt worden, die Nationallitera rur emporgeblüht, der Schwerpunkt des deutschen Geisteslebens überhaupt nach dem Norden gerückt; und da zu alledem noch die kaiserliche Büchercommission zu Frankfurt allem freien Auf schwung des Buchhandels nur Hinderniste in den Weg legte, während das kursächsische Regiment inLeipzig weit humaner und verständiger sich bewährteste erklärten denn endlich in derFrankfurter Fastenmeste imJahre 1764 die Leipziger Buchhändler unter Füh rung von PH. E. Reich, daß sie Frankfurt nicht mehr besuchen würden. Mit Ostern 1765 trat Leipzig als alleiniger Vorort des Buchhandels auf, Reich gründete den ersten deutschen Buchhändler verein, der früheste Vorläufer des Börsenvereinsder Buchhändler, und von dieser Zeit an datirt der neue und gewaltige Auf schwung, welchen der Buchhandel nahm. Bis zu jener Zeit war das buchhändlerische Meßgeschäft ein bloßer Tauschhandel; man brachte die literarischen Neuigkeiten auf die Messe und vertauschte oder verkaufte sie dort; allmählich wurde das Prinzip angenom men und durchgeführt, dem Buchhandel gegen den Waarenwerth der Bücher in einer seinen eigenthümlichen Bedingungen ange paßten Geschäftsform die entsprechende Sicherheit zu bieten. Es begann der Verkehr in Geldrechnung in Form des Conditions- oder bedingten Kaufgeschäfts, und dazu bedurfte man der eigent lichen Büchermärkte nicht mehr, dagegen aber war dadurch ein öffentliches Vertrauen und ein engesAneinanderschließen der Ge schäftswelt bedingt. Damit erwachte der genossenschaftliche Geist im deutschen Buchhandel, welcher letztere nun die feste Ge staltung erhielt, in welcher er sich heute darftellt, und daran knüpfte sich auch die ungeheure Ausdehnung des deutschen buchhändleri schen Geschäfts, welches vielfach über die vaterländische Literatur hinaus- und in die anderer Nationen hineingreift. Der deutsche Buchhandel begnügt sich nicht mit zahlreichen Reproduktionen fremder Literaturen, sondern erwidmet sich auchvielfachOriginal- Unternehmungen, welche nur, oder wenigstens zum größten Theil, auf das Ausland berechnet sind. Dies ist bloß zu ermöglichen durch die Ausdehnungsfähigkeit des deutschen Buchhandels über das gestimmte Ausland, soweit sich Beziehungen zu seinem übri gen Geschäftskreis damit Herstellen lasten. Es bestehen gegen wärtig 3153 in und über Leipzig verkehrende deutsche Buchhänd- lersirmen (mit Einschluß von 74 Filialhandlungen), welche sich auf 780 verschiedeneStädte vcrtheilen, nämlich 2647Firmen auf 619 Städte innerhalb des deutschen Bundesgebiets, 98 Firmen auf 51 Städte im außerdeutschenOesterceich, 370 Firmen auf 96 Städte im übrigen Europa, 37Firmen auf 13Städte inAmerika, und 1 in 1 Stadt Asiens. Während im Jahre 1740 Berlin nur 6, Leipzig nur 31 Buchhandlungen zählte und überhaupt an letztermOrte zur Messe nur 314 Handlungen ordentlich vertreten waren, hatte Berlin imvorigen Jahre282, Leipzig 223, Wien93, Stuttgart 58, Frankfurt 53Buchhandlungen. DieZahl verjähr-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder