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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-12-11
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1865
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18651211
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186512112
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2870 Nichtamtlicher Theil. tLl, II. December. des neuen Quartals übersende, bevor die letzten Nummern des alten Quartals geliefert werden können. Meine College» im Sortiment dürfen in diesem und ahn-! flehen Fällen nur ebenso verfahren und die Herren Verleger ! werden wohl bald empfinden, wie verkehrt solche Maßregeln sind und wie wenig dieselben namentlich solchen Unternehmungen nütze» können, deren Erfolg wesentlich auf dem Interesse beruht, ! das ihnen der Sortimentsbuchhandel widmet. Zn dieser Selbsthilfe aber liegt, meiner Ueberzeugung nach, das einzige Mittel, den immer mehr übcrhandnehmcnden Hebel griffen einzelner Verleger ein Ziel zu setzen. 8. I! Bitte um Belehrung. Schon mehrfach ist es von Seiten einzelner Musikalienverleger als unerlaubt bezeichnet worden, wenn Gesang- und Musikvereine einzelne Stücke aus größeren Werken, namentlich Oratorien !t., oder auch ganze Werke durch Ueberdruck für den eigenen Ge brauch vervielfältigen laste». Schreiber dieser Zeilen, welcher dem Vorstande eines Musik vereins angehört, befindet sich nun in einem gewissen Dilemma. Als College wünscht er natürlich nicht die Hand zur Benachthei- ligung der Herren Musikalienverlcger zu biete», wünscht über haupt nichts zu thun, was unerlaubt ist; als Vorstandsmitglied eines Musikvereins hat er dagegen das Interesse desselben mit zu wahren und muß — namentlich de» lheuren Preisen der Mu sikalien gegenüber —wünschen, daß sein Verein auf möglichst billige Weise sich das nöthige Nokenmaterial anschaffe. Gewiegte Juristen, die erbefragt, haben einen solchen Nach druck von Noten, namentlich älterer Werke, der nur zum Hand gebrauch, nicht zum Verkauf bestimmt ist, für straflos erklärt. Jedenfalls sind schriftliche Copicn gedruckter Musikalien durchaus erlaubt. — Es wäre gewiß im allgemeinen Interesse erwünscht, wenn über diese Punkte im Börsenblatt Stimmen von Sachverständigen (Musikalienverlegcr, wie Juristen) sich ver nehmen lassen wollten. ». Miscellcn. E ine n eu e Plag e ist '—nicht üher das Land Aegypten, — sondern über den Buchhandel gekommen. Zuerst nur von ei ner, jetzt schon von mehreren Seiten wird er mit Ankündigungen von Fcu erwcr kS arti k eln bombardirt, und von jeder Seite wird deren Unschädlichkeit und gänzliche Gefahrlosigkeit ange- priesen. Demungeachtet haben die Behörden diese Artikel als feuergefährlich erklärt und deren Versendung ohne Declaration wird streng geahndet. Dennoch scheint dieser Umstand von man cher Seite entweder unwissentlich oder geflissentlich übersehen zu werden. Es ist daher wohl richtig, wenn hiermit auf die große Verantwortung hingewiesen wird, welche die Versender solcher Artikel auf stcb nehmen, vorausgesetzt daß sie nicht derlariren. Unter den vielen Zufällen < welche Gefahr herbciführen können, sei nur auf einen täglich möglichen Eisenbahnunfall hingewiesen. Sollte dabei eine Sendung auseinander gerissen werden, welche solche Artikel enthält, so dürfte cs dem Absender sehr schlecht er gehen. Möchte man den leichten Sinn in dem Gebaren mit solchen, gar nicht in unser Fach schlagenden Dingen doch ja be wältigen und wie nöthig allen Ernst walten lassen. Wer Feurr- werksartikel fabricirt, mag auch die Gefahr bei deren Versendung tragen, und darum sollten alle solche Sendungen von dem Fabri kanten direct zu geschehen haben. U. Rüge. — Die Herder'sche Verlagshandlung in Freiburg hat vor kurzem an das Präsidium des ErziehungSrathes eines schweizerischen Kantons folgendes Schreiben gerichtet; ,,Jn Kenniniß gesetzt, es sei dem Erziebungsraihe eines Kanlons der Schweiz eine, der biblischen Geschichte von Schuster nachgcahmle, ganz ähnliche biblische Geschichlc gebunden um den Preis von einem halben Franken angetragen worden, bieten wir Ihnen die bei uns erschieneneSchustcr'schc biblische Geschichte, um sic nicht etwa aus Rücksicht auf den billiger» Preis des concurrirenden Merkchens verdrängen zu lassen, ebenfalls um den Preis von einem halben Franken gebunden an, unter der Bedingung jedoch, daß die Bezüge direct von uns aus Freiburg gemacht weiden, da dieser Preis die Vermittlung durch eineSortimentshandlung nicht gestattet u. s. w."— Wir haben diesem, muihmaßlich an alle schweizerischen katholischen Erziehungsräthe gerichteten Schreiben nur einige Worte beizufügen. Herder liefert die Schulausgabe von Schuster dem schweizerischen Sortimentshandel gebunden für 14^ kr. netto mit dreimonatlichemZahlungsterminc, und die Offerte an die Erziehungsräthe stellt sich also schon beim Ankäufe !4 kr. billiger, als dem Buchhandel gegenüber! Die Würdigung einer solchen Handlungsweise überlassen wir dem gesummten deutschen Buchhandel. Ein schweizerischer Buchhändler. Zur Abwehr. — Ohne auf die Beschuldigungen, die an geblich in einem Artikel der ,,Industrie-Blätter" mit der Ueber- schrifk „Eine Industrie besonderer Art" (Börsenblatt Nr. 145) enthalten sind, überhaupt einzulreien, erlaube ich mir nur die Erklärung, daß erst imSeptember dieses Jahres der Albert Hoff- mann'schc Verlag und mit diesem auch das angezogene Werk; ,,Rud o lp h's Or ts lex i ko n v on Deutsch land" in meine Hand übergegangen ist, daß also der Vorwurf der Verscbleppung, sowie die »och tiefer gehenden ehrenrührigen Verdächtigungen mich nicht treffen. Es bleibt meinen Vorgängern, G.H.Fried- lein und AlbertHoffmann, überlassen, jene Beschuldigungen von sich abzuwälzen. Für meinen Theil die bestimmte Versicherung, daß das Werk bis spätestens April 1866 vollständig in den Hän den der geehrten Subskribenten sein wird, und daß ich, soviel an mir lag, immer bestrebt war, dasselbe einem raschen Abschluß ent- gegenzuführcn. — Die Bemerkung kann ich nicht unterdrücken, daß es zum mindesten kactlos war, Beschuldigungen der Art zu einer Zeit in dieWelt zu schleudern, wo sic einen andern, alsDie- jenigen, die die Verantwortung tragen, rreffenmußlcn. Ich kann kaum annehmen, daß die thaisächlichen Verhältnisse dem Einsen der nicht bekannt waren, und muß stark vermuthen, daß selbiger unter dem wohlfeilen Mantel des Gemeinwohles keinen andern Zweck barg, als mit beispielloser Böswilligkeit den Credit und ! guten Ruf eines Anfängers z» untergraben. Leipzig, 29. November 186b. E. Ernst. Im Verlag von Hrn. Th. Thiele in Berlin ist ein allerlieb stes bewegliches Bilderbuch „Die immerwährende Ver se tz u n g !c. von A. Köhler" (Mit 6 fein colorirten Bildern. 4. ^ Preis 1 15N-s) erschienen, welches die nette Einrichtung har, ' daß die Staffage der Bilder aus beweglichen Pappfiguren besteht und an verschiedenen Stellen eingcschoben werden kan», wodurch l sich die Kinder lange Zeit angenehm und auch nützlich unterhalten werden. Das sinnige Buch wird auf dem Christmarkt sicher große ' Anziehungskraft haben und verdient daher dem Buckbandel zu besonderer Beachtung empfohlen zu werden. , An Herr» I. Alexander in Rogasen. — Wenn in ! Preußen der Sortimenter für jedes Bataillon Soldaten 4 Exem plare Militaria pro novit, verlangt (Ins. 24264); wie stark muß dann die Auflage eines Werkes gemacht werden, wenn daS übrige Deutschland auch noch etwas erhalten soll? ss.
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