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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1896
- Sprache
- Deutsch
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2. daß die Mitglieder dieser Vereine sich verpflichten, ihre Rechte nur durch Vermittelung der Gesellschaft zu ver äußern; 3. daß diese Gesellschaften sich gegenseitige Unterstützung leisten zum Schutz gegen die Verletzungen der Rechte ihrer Mitglieder. Der Beschluß wurde gefaßt auf Grund des Berichts Fleury's. Er ist deswegen beachtenswert, weil er ebenso wie der Beschluß Nr. IV einen Hinweis darauf enthält, daß der gesetzgeberische Schutz nicht allein genügt, um dem Autor die Früchte seiner Arbeiten zu sichern, sondern daß auch auf diesem Gebiet von einer korporativen Selbsthilfe allein eine Verwirklichung des Rechts zu erwarten ist. IX. Der Kongreß ist der Ansicht, 1. daß Mitarbeiter gleiche Rechte an dem fertigen Werk haben, sowohl was das Recht der Veröffentlichung, als was die Verteilung der daraus gewonnenen Einkünfte betrifft; 2. daß, wenn einer der Mitarbeiter seine Zustimmung zu der Veröffentlichung verweigert, er durch gerichtliche Ent scheidung gezwungen werden kann, die Veröffentlichung des fertigen Werkes zuzugeben; doch soll er verlangen dürfen, daß sein Name dabei nicht genannt werde, oder daß er an den Kosten und dem Ertrage des Werkes keinen Anteil habe; 3. daß der überlebende Mitarbeiter das Recht hat, für die ganze ihm gesetzlich zustehende Frist das gesamte Ver öffentlichungsrecht gemeinsam mit den Erben des vor- verftorbencn Mitarbeiters auszuüben; 4. daß nach dem Erlöschen der Schutzfrist für einen Mit arbeiter das Recht in der Hand des Ueberlebenden und seiner Erben bis zum Ablauf aller Schutzfristen fort- bestcht. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, daß alle Gesetze sich diese Prinzipien aneignen, und daß die Rechtsgleichheit auf dieser Grundlage geschaffen werde. Dieier Wortlaut beruht auf einem Antrag Harmand's. Besonders Nr. 4 rief eine lebhafte Verhandlung hervor, da ein Teil der Versammlung der Ansicht war, die Quote des Vorverstorbencn müsse ins Freie fallen, ein anderer Teil schließlich die Anschauung vertrat, daß das Recht des Vor- verslorbcncn zu Gunsten seiner Erben bis zum Ablauf aller Schutzfristen fortbestche. X. Der Kongreß ist der Ansicht, daß die Frage der Zwangsvollstreckung zu keiner Lösung gebracht werden kann, bevor man sich über eine klare Scheidung zwischen dem persönlichen Recht des Autors und dem Vermögens recht geeinigt habe Er spricht daher den Wunsch aus, daß die Assoziation zum nächsten Kongreß diese Frage be arbeite und die praktischen Konsequenzen daraus ziehe. Vaunois halte in seinem Bericht die Anschauung ver treten, daß eine Zwangsvollstreckung in das Urheberrecht nicht möglich sei, so lange das Recht noch beim Autor sei. Ein Teil der Versammlung leugnete dagegen überhaupt jede Möglichkeit der Zwangsvollstreckung; ein anderer wollte sie allgemein zuiassen. Da die Diskussion sich allmählich aus ein theoretisches Gebiet überspielte, auf dem sich eine Eini gung nicht erzielen ließ, so beschloß man, zunächst einmal diese allgemeinere theoretische Frage zum Gegenstand der Arbeiten der Assoziation zu machen. XI. 1. Der Kongreß wiederholt den schon auf früheren Kon gressen geäußerten Wunsch, daß photographische Werke wie die anderen Werke der bildenden Künste zu schützen seien. 2. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, daß die Asso ziation die Frage einer allgemeinen Definition des Begriffes »Reproduktionstypus« und der daran haftenden Rechte auf das Programm seiner Arbeiten setze. Berichterstatter für diese Frage war Davanne. — Bei Beratung des zweiten Punktes machte sich eine lebhafte Meinungsverschiedenheit zwischen dem Vertreter des Deutschen Photographenvereins und dem Berichterstatter geltend. Da man über die Voraussetzungen noch zu keiner Einigung ge langen konnte, überwies man das weitere Studium der Frage an die Arbeitskommission. Ueber weitere Beratungen bemerkt der Bericht: Ein weiterer Beschluß bezieht sich auf die Organisation der Abgabe von Pflichtexemplaren für die Länder, in denen eine solche Vorschrift besteht. (Berichterstatter Lajus.) Der Bericht Mauno ury's über die Mittel zur Er wirkung des Beitritts weiterer Staaten zur Berner Union weist besonders auf die Vereinsthätigkeit hin und fordert zur regelmäßigen Berichterstattung über jedes dieser Länder auf. Außerdem wurden beraten der Entwurf eines inter nationalen Urheberrechtsgesetzes von Georges Mail- lard und die Grundzüge eines Gesetzes über den Ver lagsvertrag von Pouillet. Die erste Arbeit beruht auf einer Zusammenstellung früherer Kongrcßbeschlüsse, die Mail- lard dem Dresdener Kongreß vorgelegt hatte. Die vorzüg liche Arbeit wurde gründlich durchberaten. Manche Punkte wurden geändert, manche Fragen für ein besonderes Studium zurückgelegt. Kleine Mitteilungen. Ein neues Kunstblatt Kaiser Wilhelms II. — In der Kunsthandlung von Amsler L Ruthardt in Berlin ist am 30. September, dem Geburtstage der Kaiserin Augusta, eine von Seiner Majestät dem Kaiser geschaffene Friedens-Allegorie in Ge stalt eines Kunstblattes erschienen, unter welches Se. Majestät mit kräftigem Federzug -Niemand zu Liebe, Niemand zu Leidet Wilhelm l. k.- geschrieben hat. Dem Reichsanzeiger entnehmen wir hierüber folgendes: -Die von Sr. Majestät entworfene Komposition ist von Professor Knackfuß' Hand vergrößert worden, und die Zeichnung selbst wurde durch Professor Roese in der Reichsdruckerei ebenso meister haft heliographffch nacygebildet wie das im vorigen Jahre von Seiner Majestät geschaffene bekannte Kunstblatt, dem Allerhöchstderselbe die mahnende Unterschrift gab: --Völker Europas, wahret Eure heiligsten Gülerl- Die figurenrelche Zeichnung verkörpert in ihrer Gesamt heit den Schlußsatz der Rede, die Seine Majestät der Kaiser bei dem Festbankett in Frankfurt a. M. nach der Enthüllung des dortigen Kaiser Wilhelm-Denkmals hielt; jene Sätze haben folgenden Wort laut: -Und so hoffe Ich, daß ein jeder von Ihnen auch mit Mir darin übereinstimmen wird, daß es unsere Pflicht ist, unser Volk in Waffen hochzuhalten, zu achten und zu ehren, . . . daß auch wie bisher der deutsche Michael, in goldner Wehr strahlend, vor dem Thore des Friedenstempels der Welt stehend, dafür sorgen wird, daß niemals böse Geister imstande sein werden, den Frieden unseres Landes ungerecht zu stören.- - Ein weitgeöffnetes romanisches Kirchenportal, dessen äußere Säulen von kraftvollen Löwen getragen werden, giebl den Blick frei auf eine Gruppe von Frauengestalten, die die Künste und Segnungen des Friedens verkörpern: Musik, Unterricht, Landwirtschaft, Handel und Kunstgewerbe liegen ihren Beschästigungen ob; im Hintergrund steigen Säulen empor, die einen Fries tragen, auf dem zwischen Palmen das Wort kXX sichtbar wird; nach oben hin wird die Wölbung durch einen Reigen musizierender Engel abgeschlossen. Als Schützer dieses Friedenstempels steht ge wappnet und bewehrt die überlebensgroße Figur des deutschen Michael auf den Stufen; um seinen Schuppenhelm legt sich die Krone, sein Gewand zieren Adler, seine Brust deckt das Zeichen des Eiserne» Kreuzes; die kraftvolle Rechte stützt sich auf das Schwert, und die Linke hat den Schild gefaßt. Milder, ruhiger Ernst spricht sich in den Zügen dieses Friedenswächters aus, der im Bewußtsein seiner bewehrten Kraft allzeit bereit ist, des Vaterlandes Frieden zu schützen. Die drohenden Gefahren, welche solche Bewaffnung heischen, nahen von unten her; finstere Dämonen und Schwarm geister umdrängen des Heiligtums untere Stufen, mit wütenden Geberden schwingen sie die dornige Geißel, zücken sie das flammende Schwert und heben sie die Brandfackel empor. Doch all diesen drohenden Gewalten steht gerüstet, im Bewußtsein der gefestigten Kraft, der Schutzgeist des Volkes gegenüber.- — Die für den Bezug und Vertrieb des Kunstblattes wissenswerten Angaben finden sich in einer Anzeige der Herren Amsler L Nuthardt in Nr. 230 d. Bl. Post. — Hektographierte Mitteilungen werden bekanntlich von der Post nicht ohne weiteres zum Drucksachentaris befördert. Auf eine Eingabe des Aeltestenkollegiums der Kaufmannschaft in Magde burg, die dafür eintrat, daß mittels des Hektographen re. aus mechanischem Wege hergestellte Schriftstücke in die Briefkästen
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