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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-09-13
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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7236 Nichtamtlicher Teil. ^ 213, 13. September 1902. Daraus ergiebt sich, daß der Urheber befugt ist zu ver langen, daß auch für die Verbreitung der rechtmäßig herge stellten Exemplare die von ihm gewollten und offensichtlich gemachten Schranken beobachtet werden, und daß der Dritte sich dem gegenüber nicht auf die Legalität seines Erwerbs berufen kann. Wenn sonach der Urheber dem Werke an einer in die Augen fallenden Stelle die Bestimmung beigefügt hat, daß der Vertrieb den Warenhäusern und Bazaren untersagt sei, so müssen die Warenhäuser und Bazare diese Beschrän kung berücksichtigen, und man darf wohl mit der Wahr scheinlichkeit rechnen, daß auch die Rechtsprechung die Rechts wirksamkeit dieser Bestimmung nicht in Zweifel ziehen würde. Allerdings wird man sich nicht verhehlen dürfen, daß die praktische Durchführung einer solchen Bestimmung in der Praxis doch schwieriger sein wird, als der Verfasser der Ein sendung in Nr. 208 angenommen hat, denn der Begriff der Warenhäuser und Bazare ist ein ziemlich unbestimmter, und die Anwendung der Warenhaussteuer-Gesetzgebung hat schon zur Genüge den Beweis erbracht, daß es sehr gut möglich ist, zweierlei Auffassungen darüber zu vertreten, ob ein Unter nehmen zur Klasse der Warenhäuser zu rechnen ist oder nicht. Aber diese Schwierigkeiten haben mit der urheberrecht lichen bezw. verlagsrechtlicheu Seite nichts zu thun, und be züglich der letztem muß daran festgehalten werden, daß Ver bote des obigen Inhalts rechtlich zulässig sind. Hat der Urheber seine Rechte dem Verleger unbeschränkt übertragen, so ist nicht zu bezweifeln, daß es dem Verleger unbenommen ist, seinerseits ein solches Verbot für den Vertrieb aufzustellen. In den Kommentaren scheint die Frage nicht speziell behandelt worden zu sein, doch dürfte beispielsweise aus dem Kommentar von Müller (München, I. Schweitzer Verlag, 1901, S. 47) zu entnehmen sein, daß dieser die im Vor stehenden vertretene Ansicht billigt. Zur Berufswahl. (Vgl. Nr. 196, 198 u. 202 d. Bl.) V. Die Veröffentlichungen des Centralvorstandes der All gemeinen Vereinigung Deutscher Buchhaudlungs-Gehilfen in politischen Tageszeitungen haben schon Anlaß zu manchen Aeußerungen im Börsenblatt gegeben. Wir glaubten, nach dem unsre erste Entgegnung hier zum Abdruck gelangt war, davon absehen zu können, den Fortgang unserer Polemik im Börsenblatt zu veröffentlichen. Aber die Bewegung zieht weitere Kreise. Aus Wien wurde uns die nachstehende »Entschließung« zugeschickt: -Entschließung der am 2. September 1902 stattgehabten Freien Versammlung von Wiener Mitgliedern der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen. -Die am 2. September 1902 zu einem freien Meinungsaus tausch versammelten Wiener Mitglieder der -Allgemeinen Ver einigung« billigen in Kenntnisnahme der Börsenblätter Nr. 196 und 198 die Kundgebung ihres Centralvorstandes und bestätigen aus eigener Erfahrung einstimmig die Richtigkeit der darin ent haltenen Angaben; sie loben ferner die sachliche und gediegene Antwort des Centralvorstandes auf die in allen Teilen haltlosen Ausführungen des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins.- Wie viele Gehilfen diese Entschließung gefaßt haben und wie deren Zahl sich zu der Gesamtzahl der Wiener Gehilfen schaft stellt, ist leider dabei nicht ausgesprochen. Jetzt hat auch die Ortsgruppe Hamburg der Allgemeinen Vereinigung eine Versammlung der Hamburger Gehilfenschaft zu morgen abend einberufen, zu der die Unterzeichneten ein geladen sind, welcher Einladung sie auch Folge geben werden. Da ist es gut, wenn die Sache möglichst gründlich zum Aus trag kommt, und deshalb veröffentlichen wir die nachstehenden Aktenstücke aus den »Hamburger Nachrichten« vom 29. und 30. August d. I. Hamburg, 10. September 1902. Drr Vorstand des Hamburg-Monaer Snchhändler-Vereins. Otto Meißner jr., Justus Pape, 1. Vorsitzender. 1. Schriftführer. Hamburger Nachrichten vom 29. August 1902. Zur Berufswahl. Entgegnung auf die Erklärung des Vorstandes des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins in Nr. 199. Unser Eingesandt in Nr. 198 der -Hamburger Nachrichten nennt der Vorstand des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins -stark tendenziös- und auf Hamburger Verhältnisse nicht zutreffend. Wir haben darauf folgendes zu erwidern: Wir bedauern zunächst die Taktik des Buchhändler-Vereins, der die unbequemen Wahrheiten unserer Warnung dadurch zu diskretitieren und gegen uns Stimmung zu machen sucht, daß er sich bemüht, uns in den Ruf sozialdemokratischer Tendenz zu bringen, während er doch ganz genau weiß, daß uns solche Ten denzen fern liegen; diese Taktik kennzeichnet den Geist der ganzen Entgegnung. Allerdings ist — leider — eine Arbeitszeit von 10—11 Stunden auch sonst im Handelsgewerbe, oder doch in offenen Ladengeschäften üblich; dort hat das Personal jedoch in den überwiegend meisten Fällen eben nur die Bedienung der Ladenkundschaft zu besorgen, während im Buchhandel inzwischen noch alle die kleinen auf reibenden, Geist und Körper in Anspruch nehmenden Kontor arbeiten zu besorgen sind, und zudem das Nacharbeiten bei ver schlossenen Thüren geradezu Gebrauch ist. Und insbesondere in Hamburg halten die meisten Sortimentsbuchhandlungen ihre Ge schäfte bis 9 Uhr offen, während in den meisten andern Städten der 8 Uhr-Ladenschluß im Buchhandel üblich ist. Unrichtig nennt der Buchhändler-Verein unsere Behauptung, daß die Arbeitszeit im Buchhandel vielfach bis zu 15 Stunden ausgedehnt wird. Nun, wir könnten den Herren viele Leipziger und Berliner Firmen, aber auch Buchhandlungen in kleinen Städten anführen, in denen die Arbeitszeit zu Weihnachten und zur Ostermesse wochenlang bis auf 15 Stunden ausgedehnt wird. Zu dem Satz: -Wer übrigens in jungen Jahren es nicht lernt, besonderen Anforderungen durch besondere Leistungen ge recht zu werden, wird zeitlebens eine Tagelöhner - Natur bleiben- u. s. w. müssen wir denn doch bemerken, daß gerade die Arbeiten, die die Lehrlinge in den ineisten Buchhandlungen zu besorgen haben — Fakturen-Ordnen, Einholen, Adressenschreiben, Packen u. s. w. — Tagelöhner-Arbeiten sind, und daß die jungen Leute, nachdem sie 11 Stunden derartig beschäftigt worden sind, abends natürlich nicht mehr die geistige Frische haben können, um sich durch Selbststudium diejenigen Kenntnisse anzueignen, die sie einzig und allein über die Stufe eines Tagelöhners hinaus heben können. Die im Buchhandel heute leider vielfach übliche Lehrlingsausbildung muß Tagelöhner zeitigen. Unsere Angaben über die Gehaltsoerhältnisse im Buchhandel sollen ebenso unrichtig sein, wie die über die Arbeitszeit. Woher wissen die Hamburger Herren denn das? Die Herren kennen die allgemeinen Verhältnisse ja gar nicht, sondern bedienen sich all gemeiner Redewendungen, während uns ein reichhaltiges, statistisches Material zu Gebote steht. Daraus geht denn unter anderm auch hervor, daß gerade auch in dem bekanntlich teuren Hamburg recht schlechte Gehälter gezahlt werden; 60 Prozent der Hamburger Gehilsenstellen, über die uns statistisches Material vorliegt, sind 90—100 dotiert, und dabei handelt es sich um Herren von Anfang bis Mitte der zwanziger Jahre, die zudem Ist, bis 3st, Jahre in ihrer Stellung waren, also doch wohl Tüchtiges leisten müssen. Auch das Bestehen einer Lehrlingszüchteret wird bestritten; nun, das wundert uns allerdings um so mehr, als unter der Antwort auch der Name des Herrn Justus Pape steht, der s. Z. auch dem Lehrlings-Ausschuß des Börsenvereins der deutschen Buchhändler angehört hat und dort über die mangelhafte Aus bildung der Lehrlinge wohl Manches hat hören können. Wir eben zu, daß in einzelnen großen Städten sogar ein Mangel an ehrlingen besteht, übrigens ein schlagender Beweis für die von
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