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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 5323 Xsderlsvdsobs Ossobisdsvis so UIsstsbssobrijvivA. II. Lijrondsr Oedsslts: Ossobiedsvis in tijdvslrüsn. Lallstin Xo. 67 von 6. U. von UsnAonbu^ssv in ^mstsrdsm. 8". 185 8. Ho. 850 —1691. Uoeünor's NittoilunASn ans dsw Osbists dsr Uitsrstur und Lunst, dsr UbotoArsxbis und Xs-rtoArs-xbis. Ur8A. von k. Usobnsr (IVilb. Nullsr), X. u. X. Lol- und IInivsrsits.ts- UuobbsodlunA in IVisn. XIII. ds.drAA.nA, dir. 2, 1. duni 1901. 8°. 16 8. mit kortrs.it von Ottobsr Nsnn-LsrAler. Xotss on Loolrs bsivA sn snsl/sis ok tbs vorbs publisbsd dnrlnA ssob gusrtsr XonAwsus, Orssn snd Oo. In Xondon. Vol. IX. Xo. OXXXXV. 1901, 31. Ns.^. XI. 4°. 8. 293—307. Xsdsndor 1902. XsAer-Vor?.siebni» von Otto dlsier vormals Und. OisAlsrs OolportsAS-Orosso-LuobbsndluvA in XsixsiA. ^.usASAsben duni 1901. 8". 56 8. ^.USSUA AUS dem 400 8sitsn stsrbsn UsuxtIs.Asr-Vsrssiobnis von Otto Naisr vormsls Und. OisAlsrs OolportaAS- Orosso-Luobbs-ndlunA in Xsix/vA. ä.usA8Asbsn duni 1901. 8°. XII. 8. Alte Hallenser, Freie Buchhändler-Vereinigung in Berlin. — Anläßlich ihres elfjährigen Bestehens hatte die Ver einigung zu einem Familicnabend am 15. Juni im Sckloßpark- Restaurant zu Steglitz eingeladen, und dem Rufe waren die Mitglieder und Gäste des Vereins mit ihren Damen gern gefolgt. Davon zeugte der starke Besuch, denn der Saal faßte kaum die Erschienenen. Natürlich wurde in erster Linie der Muse Terpsi- chore gehuldigt, aber während der Kaffeepause gedachte man auch der gerade am folgenden Tage stattfindenden Enthüllungsfeier des Denkmals unseres ersten Kanzlers. Verschiedene Vorträge erhöhten die angeregte Stimmung, die bis in die Frühe des andern Tages ungeschwächt andauertc. — Am nachfolgenden Vereinsabcnd, Mittwoch den 19. Juni, fand im Vereinslokal -Wirts haus zum Auerbach-, Leipzigerstraße 44, ein Festkommers statt, der ebenfalls in jeder Beziehung als wohlgelungen bezeichnet werden kann. Von den Teilnehmern sowohl dieses wie des ersten Abends wurden Gruppenbilder ausgenommen, die ihnen als angenehme Erinnerung willkommen sein werden. Personalnachrichten. Julius Rodenberg. — Der Dichter und Schriftsteller Professor Julius Rodenberg, Herausgeber der -Deutschen Rundschau- , vollendete am 26. Juni d. I. sein siebzigstes Lebensjahr. Sprechsaal. Bar-Remittenden und Spesen. Das Ansinnen, bar bezogene Werke zurückzunehmen, wird häufig gestellt, ohne daß der Antragsteller sich veranlaßt sieht, dem Verleger die Erstattung seiner Spesen für diese Manipula tion anzubieten. Diese Spesen, bestehend in Frachtanteil nach und von Leipzig, Kommissions- und Inkassospesen, sind nicht blos ein malige, sondern doppelte, da sowohl die Absendung wie auch die Zurücknahme in Betracht kommt. Nur nebenbei sei erwähnt, daß die mit der Auslieferung wie Zurücknahme bedingten Buchungs- arbciten nicht unwesentlich sind; häufig hat der Verleger auch noch für Ncuherrichtung dieser Remittenden zu sorgen. Manche Sortimenter haben es mit dem Versuch, bar Bezogenes zu remittieren, so eilig, daß sie lieber alle Ueberredungskünste, bisweilen sogar Drohungen aufbieten, ein nicht gleich abgesetztes Buch dem Verlage wieder aufzudrängcn, und selbst die absatz fähigsten Artikel nickst behalten. Welcher Kampf und Zank zu und nach der Ostermesse aus diesen Remissionsversuchen entsteht, ist kaum zu beschreiben. Manche guten Beziehungen gehen dabei in die Brüche. Soviel ist sicher, daß die Verleger, wenn sie sich zur Zurück nahme verstehen, gemeinsam zu der Praxis übergehen sollten, bar Bezogenes nur gegen Erstattung der baren Auslagen für die doppelte Expedition, hin und zurück, zurückzunehmen. Je williger der Verleger die Zurücknahme gestattet, desto mehr werden die Zumutungen sich steigern. Wenn der Sortimenter dem Verleger wenigstens die Spescnauslagen vergüten muß, wird er sich doch besinnen, ob er ein absatzfähiges Buch nicht lieber behält. Das Einfachste würde sein, wenn anstatt der Spesenvergütung bei Zu rücknahme der Verleger erklärt: Varbezogenes ausnahmsweise nur mit einem Abzug von 10 oder 15 Prozent vom Barpreis zurück nehmen zu können, wofern er überhaupt diese Ausnahme ge stattet. X. Konten-Abschluß. (Vgl. Nr. 133, 146 d. Bl.) Im Börsenblatt Nr. 133 beklagt sich ein süddeutscher Verleger über Saumseligkeit der norddeutschen Sortimenter. Ihm möchte ich als einer der letzteren folgendes zur Kenntnis bringen: Sofort nach Rückerhalt meiner erledigten Zahlungsliste ließ ich sämtlichen Verlegern einen Abschlußzettel nach meinem Buche zugehen mit der Bitte um Angabe, ob wir stimmen. Am 18. Juni hatten darauf einhundertundein Verleger nicht geantwortet, denen ich darauf wiederholt Abschluß sandte. Sieht das nach Pünktlichkeit aus? Außerdem erhalte ich jetzt noch von Zeit zu Zeit Mitteilung über Differenzen bei meinen Remittenden, über unberechtigte Dis- ponierung u. s. w. Giebt es denn keine Norm, die dem Verleger bestimmt, bis wann er reklamiert haben muß? Eine geordnete Buchführung wird dem Sortimenter durch der artige un kaufmännische Geschäftsführung sehr erschwert, ein Abschluß und eine richtige Bilanz xsr ultimo Dezember gleich nach der Messe aber unmöglich gemacht. Hamburg, den 26. Juni 1901. Heinr. Boysen. Fiedlers Versendnngsliste. Am 3. April d. I. legten wir Verwahrung dagegen ein, daß Herr W. Fiedler ein aus dem Zusammenhang gerissenes Citat zur Empfehlung seiner Versendungsliste weiter verwende. Da uns nun Anfang Juni wiederum ein Cirkular zugeht, in dem unsere Empfehlung noch immer an erster Stelle steht, so bleibt uns nichts anderes übrig als zu erklären: 1. Unsere Zuschrift fuhr nach den von Herrn Fiedler citierten Worten: -Ihre Verscndungsliste ist sehr ausführlich und korrekt hcrgestcllt- fort: -jedoch ist dieselbe für unsere Zwecke zu aus führlich, da wir fast nur wissenschaftlichen Verlag haben. Für unsere Versendungen genügen die Angaben in den Verlegerlisten-. 2. Diese, den Bezug seiner Listen ablehnende Antwort war nicht unterzeichnet, sondern auf einem mit gedruckter Firma ver sehenen Zettel von einem Angestellten geschrieben. Unter allen Umständen hätte Herr Fiedler bei uns anfragen müssen, ob er diese Aeußerung verwerten durfte. Göttingen, 22. Juni 1901. Vandenhoeck L Ruprecht. Erwiderung. Auf die vorstehende Auslassung der Herren Vandenhoeck L Ruprecht in Göttingen bemerke ich: 1. Die Worte: -Ihre Versendungsliste ist sehr ausführlich und korrekt hergestellt- stehen auf einem mit der Firma Banden- hocck L Ruprecht bedruckten Zettel, rühren also von dieser her. Die Fortsetzung: -jedoch ist dieselbe» u. s. w. weist doch so speziell auf die Eigenart des Vandenhoeck L Ruprechtschen Ge schäftes hin, daß sie den Buchhandel gar nicht interessieren kann. Der Nachsatz ist zudem auf den Vordersatz von keinerlei Einfluß, und die abgegebene Kritik bleibt somit in vollem Umfange be stehen, zumal ich mich nie mit der Absicht getragen habe, eine Versendungsliste ausschließlich für eine bestimmte Verlagsrichtung, wie z. B. die der Herren Vandenhoeck L Ruprecht, herauszugeben. Mein Zweck war vielmehr, eine -ausführliche und korrekte- Ver sendungsliste für den Buchhandel zu schaffen, und dieser Zweck ist erreicht. 2. kann ich unmöglich einer Mitteilung ansehen, ob sie von dem Chef der betreffenden Firma oder einem Angestellten aus geht, zumal auch der letztere — wie die Thatsache beweist — sehr wohl in der Lage sein kann, ein richtiges und objektives Urteil abzugeben. Trotzdem hätte ich dem Wunsche der Firma Vandenhoeck L Ruprecht entsprochen, auf ihre mir seiner Zeit bedingungslos gegebene Empfehlung meiner Versendungsliste in Zukunft zu ver zichten, wenn ich nicht den betreffenden Prospekt im Frühjahr dieses Jahres bereits in größerer Auflage — für mehrfache Ver sendung eingerichtet — hergestellt hätte. Leider werde ich diesen Prospekt noch einige Male benutzen müssen, ehe ich das eine Urteil der Firma Vandenhoeck L Ruprecht durch eine ganze Reihe anderer, mindestens ebenbürtiger, Verlagsfirmen ersetzen kann. Im übrigen wird Herr vr. Ruprecht als Jurist wissen, daß er 1. für die Handlungen seiner Angestellten verantwortlich ist, und daß 2. die vollständige oder teilweise Benutzung von Briefen in dem vorliegenden Falle eine gesetzlich durchaus erlaubte ist. Leipzig, 28. Juni 1901. Walther Fiedler. 700'
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