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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1904
- Sprache
- Deutsch
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5810 Nichtamtlicher Teil. -V 153. 5. Juli 1904. Kräfte werden auch geraume Zeit brauchen, ehe sie zu voller Wirk samkeit gelangen, und noch länger wird es währen, ehe sich ihre Tätigkeit in den Publikationen dokumentiert. Es ist ja überhaupt ein llbelstand, das; viele unserer jüngeren Mitarbeiter zu kurze Zeit für uns tätig sind, daß sie zu anderen Stellungen gerade dann übergehen, wenn sie recht eingearbeitet und zu recht frucht bringender Tätigkeit für die Nonumentu. genügend vorbereitet sind. Sehr viele Bibliotheken und Archive des In- und Auslandes, von denen einige schon oben genannt sind, haben uns auch in wie Arras, Avranches, Rouen, haben unserer durch den Herrn Staatssekretär des Äußern hochgeneigtest vermittelten Bitte um Übersendung von Handschriften entsprochen. Um so bedauerlicher Kleine Mitteilungen. Nachdruck von Gerichtsentscheidungen. Fehlen der Vorsätzlichkeit. — Die »Barmer Zeitung« hatte im Sommer 1903 drei etwa 20 bis 30 Zeilen umfassende Berichte über Entscheidungen des Kammergerichts und des Oberverwaltungsgerichts aus andern Zeitungen nachgedruckt. Der Schriftsteller Otto Meldner in Berlin hatte sich als Verfasser der Artikel gemeldet und ein Honorar von 10 für die Zeile beansprucht. Für einen dieser Artikel war ihm das Honorar gezahlt worden; der leitende Redakteur des Blattes stand indessen auf dem Standpunkt, daß es sich hier überhaupt um nachdruckfreie Artikel handle, und ließ für die beiden andern nur das für Wiederabdruck übliche Honorar überweisen, da eine Verpflichtung zur Honorarzahlung überhaupt nicht vorliege. Meldner stellte Strafantrag wegen unbefugten Nachdrucks nicht nur der beiden letzteren Artikel, sondern auch des ersteren, ihm nach seinem Wunsche bezahlten Artikels. Die Staatsanwaltschaft erhob auch die Anklage. Diese stützte sich im wesentlichsten auf ein von der Staatsanwaltschaft eingezogenes Gutachten der Kgl. literarischen Sachverständigenkammer, das dahin ging, daß die in Betracht kommenden drei Artikel Meldners Aus arbeitungen wissenschaftlichen Inhalts seien. Derartige literarische Erzeugnisse dürfen nach tz 18 Absatz 2 des neuen Gesetzes betreffend das Urheberrecht ohne Erlaubnis des Verfassers nicht nachgedruckt werden. Der Staatsanwalt beantragte für jeden der beiden Fälle 20 insgesamt also 40 ^ Geldstrafe. — Charakter einer Ausarbeitung wissenschaftlichen Inhaltes verkannt habe, und daß wissenschaftliche Ausarbeitungen nicht vorlägen. Indessen, selbst wenn dies der Fall sein sollte, müsse auf Freisprechung erkannt werden, weil nach einem am 21. April 1904 ergangenen, von Meldner selbst herbeigeführten Urteil des Reichsgerichts zur Strafbarkeit der Vorsatz erforderlich sei. Ein solcher liege nicht vor, denn man müsse dem Angeklagten nach seinen Erklärungen glauben, daß er, als er die fraglichen Artikel aufnahm, der Überzeugung war, es nicht mit wissenschaft lichen Ausarbeitungen zu tun zu haben. Die Strafkammer nahm nach längerer Beratung an. daß objektiv wissenschaftliche Aus arbeitungen vorlägen; in subjektiver Hinsicht müsse man dem An geklagten aber glauben, daß er diesen Charakter nicht erkannt habe. Es fehle daher der in § 38 vorgesehene Vorsatz. Dem entsprechend müsse Freisprechung erfolgen. 01. (Papierzeitung nach der Barmer Zeitung.) Post. — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 154 vom 2. Juli 1904 gibt die nachfolgenden Änderungen oer Postordnung bekannt: Änderungen der Postordnung vom 20. März 1900. Auf Grund des tz 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 rvird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden Punkten geändert. 1. Im § 6 »Zur Postbesörderung bedingt zugelassene Gegen stände. ist als Absatz IV folgende Bestimmung einzu schieben: IV. Zelluloid als Rohstoff ist zur Postbeförderung nur in festen Holzkisten zugelassen; Zelluloidwaren, gleichviel ob sie ganz oder nur zum Teil aus Zelluloid bestehen, dürfen in Verpackung von starker Pappe aufgeliefert werden; eine leichtere Verpackung ist auch bei Briefsendungcn nicht zulässig. Alle Sendungen, die Zelluloid oder Zelluloidwaren enthalten, müssen als solche in die Augen fallend gekennzeichnet sein; bei Paketen ist der Inhalt auch auf der Postpaketadresse anzugeben. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften haftet der Absender für den aus etwaiger Ent zündung entstandenen Schaden. Sodann ist der bisherige Abs. IV mit V anderweit zu bezeichnen. 2. Im tz 17 »Besondere Anforderungen an Verpackung und Verschluß der Geldsendungen« ist unter III als zweiter Absatz cinzuschalten: Von den Reichs- und Staatsbehörden sowie von den Reichs- bankanstalten^ abgesandte Geldbeutel werden auch mit Plomben- Kraft. Berlin, den 17. Juni 1904. Der Reichskanzler. I. V.: lgez.) Kraetke. Telegraph. — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 154 vom 2. Juli 1904 veröffentlicht in seiner ersten Beilage die Tele graphen-Ordnung vom 16. Juni 1904. Diese besteht aus 24 Paragraphen. Sie ist am 1. Juli 1904 in Kraft getreten. Schiller-Denkmünzen. — Der Schiller-Verband deutscher Frauen hat von dem Leipziger Bildhauer Professor Karl Seffner eine Schiller-Plakette anfertigen lassen, deren Ver kauf dazu bestimmt ist, die Liebesgabe der deutschen Frauen an die Schiller-Stiftung zu erhöhen. Die wohlgelungene, künstlerisch fein ausgeführte Plakette wird, wie die Frankfurter Zeitung meldet, in zwei Größen hergestcllt. Beide sind von Bronzeguß; die erste mißt 23 Zentimeter, die zweite 52 Millimeter. Neben dieser Plakette ist auch die Ausgabe einer Schiller-Medaille ge plant, die etwa die Größe der bekannten Hildebrandschen Bismarck- Münze haben wird. Sie soll auch als Schmuckgegenstand ver wendbar sein. Jugendbildnis Goethes und vermutete eigen händige Zeichnung Goethes. — In der kaiserlichen Hof- und Familienbibliothek zu Wien wurde vor einiger Zeit vom Skrip- tor Jureczek in der Lavater-Sammlung ein bisher unbekanntes Jugendbildnis Goethes aufgefunden, das von den Goethe- Forschern als von dem Maler Schmoll, dem Schwiegersöhne La- vaters, herrührend, erkannt wurde. Nun wurde in der Sammlung weiter geforscht, ob sich nicht auch das Bild Schmolls, von Goethe gezeichnet, ausfinde; denn in Lavaters Tagebuch kommt der Satz vor: »Goethe zeichnet Schmoll«. Es wurden vier Bildnisse Schmolls gefunden. Eines darunter verrät die Hand eines Dilettanten, und da der Maler hier im Reiserock mit schwarzem Kragen und Halstuch dargestellt ist, so vermutet man, daß es dasjenige Bild ist, das Goethe gemalt hat, und zwar auf der Reise, die er gemeinsam mit dem Künstler unternommen hatte. (Neues Wiener Tagblatt.) Musikpädagogischer Kongreß. — Der zweite »Musik pädagogische Kongreß« findet in der ersten Oktoberwoche dieses Jahres zu Berlin statt; der Vorstand des Musikpädagogischen Verbandes lädt alle Musikpädagogen Deutschlands und des Aus landes zu reger Beteiligung ein. Die bereits in den Hauptzügen festgestellte Tagesordnung des Kongresses gliedert sich in folgender Weise: Nach einem einleitenden Bericht über die bisherigen und zukünftigen Arbeiten des Verbandes sind Vorträge mit anschlie ßenden Berichten über folgende Themen vorgesehen: »Der Schul esang und seine Reformen«, »Der Kunstgesang und die Aus übung der Gesangslehrkräfte«, »Allgemeine musikpädagogische Fragen«. — An den Kongreß schließt sich eine Generalversamm lung des Musikpädagogischen Verbandes, zu der nur die Mit glieder Zutritt haben. Vorschläge und Anträge zum Kongreß sind dem ersten Vorsitzenden Professor .Vaver Scharwenka, Berlin ^V., Blumenthalstraße 17, einzureichen. »Bastei«, Verein jüngerer Buchhändler in Dresden. — Die große Kunstausstellung in Dresden hat dem Verein jüngerer Buchhändler -Bastei« in dankenswerter Weise Vorzugs karten zum Preise von 50 ^ statt 1 gewährt. Die Karten sind beim Vorsitzenden Herrn Dehne i/H. Alwin Huhle, Gerichtsstr. 27, zu entnehmen. Personalnachrichten. f vr. Wilhelm Jordan. — Im Nachtrag zu der in Nr. 147 d. Bl. gegebenen Übersicht über das schriftstellerische Wirken vr. Wilhelm Jordans, Frankfurt a/M., seien hier folgende Titel den Übersetzungen hinzugefügt: Shakespeare, Gedichte. Deutsch von W. Jordan. 8". (Berlin 1861, Georg Reimer.) Sophokles' Tragödien. Deutsch von W. Jordan. 2 Tle. 8". (Berlin 1862, Georg Reimer.)
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