7842 Fertige Bücher. ^ 218, IS. September 1904. Verlagsbuchhandlung Georg D. M. GalUve^ in Udüncben vor einigen Tagen versandten wir mit der Dost verschiedene Rundschreiben über folgende wichtige Fortsetzungen und Oeuerschetnungen unseres Verlages- 1 Ikunstvvart. xvm. Jahrgang- Drobehekke, Drospekte. Drobebände. 2 Literarischer Natgeber des Nunstvvarts kür 1995. 3 2)er deutsche Spieüuauu. Line Auswahl aus dem Schatz deutscher Dichtung kür Zugend und Volk, herausgegebcn von Ernst Meber, mit Wildern von deutschen Künstlern. Wand VIII—XVI. 4 Aiiustrierter deutscher /Idalerkaleuder kür 1905. Diejenigen Firmen, denen unsere Rundschreiben aus versehen nicht zugegangen sein sollten, bitten wir, uns hiervon umgehend zu benachrichtigen, damit sie ihnen rasch nachgesandt werden. Dochachtungsvoll Georg D. Ml. Lallwey. kldünchen, 1ö. September tSO4. Die Braunschweiger „Neueste»» Nachrichten" veröffentlichen in ihrer heutigen Nummer das folgende, dem Blatte aus Kassel zugegangene Telegramm: „Das Kriegsgericht hat jedoch nicht hier im Kasseler Militärgerichtsgebäude getagt, sondern es war für diesen Strafprozeß eine außerordentliche Tagung des Kriegsgerichts während des gegenwärtig in der Schwalmgegend stattfindenden Divisions-Manövers veranstaltet worden. Diese Tagung fand bereits am Mitt woch voriger Woche, am 7. September, in einem zum Gerichtssaale inprovisierten Zimmer in dem kleinen Städtchen Neustadt an der Main-Weser-Bahn statt und nahm fast den ganzen Tag in Anspruch, weil große Stücke aus dem oben erwähnten Roman verlesen werden mußten, um die Anklage zu begründen, welche aus § 91 des Reichs-Militär-Strafgesetzbuches wegen schwerer Beleidigung der militärischen Vor gesetzten, also hier der Offiziere in Meiningen, Kassel usw., erhoben worden war. Als Borsitzender des Kriegsgerichts leitete der Kommandeur des 11. Hessischen Jäger-Bataillons in Marburg, Herr Oberst v. Vorries, die Verhandlungen, die Anklage vertrat der Kriegsgerichtsrat I)r. Rummler. Während der ganzen Dauer der Verhandlungen war die Öffentlichkeit streng ausgeschlossen, ebenfalls auch später bei der Verkündigung des Urteils. Dieses war im Sinne der Anordnungen des Gerichtsherrn der 22. Division, Herrn Generalleutnants v. Heeringen-Kassel, geschehen. Der Angeklagte, welcher sich bisher auf freiem Fuße befand und in Meiningen weilte, war persönlich erschienen. Als sein Verteidiger stand ihm Herr Justizrat Frieß-Kassel zur Seite. Wie ich zuverlässig erfahre, endigte der Prozeß dahin, daß der Angeklagte Leutnant Hemmann im Sinne der Anklage für schuldig befunden und zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten verurteilt wurde. Ferner wurde auf Dienstentlassung erkannt. Diese Strafen hatte der Vertreter der öffentlichen Anklage auch beantragt. Mit Rücksicht auf die Höhe der erkannten Strafe wurde der Verurteilte wegen Flucht verdachtes in Untersuchungshaft genommen und nach Kassel in das Militärkastell abgeführt. — Wie ich ferner erfahre, hat heute Leutnant Hemmann. bevor die siebentätige Frist verstrichen ist, Berufung gegen das Urteil einlegen lassen und wird der sensationelle Strafprozeß demnächst vor dem hiesigen Obcrkriegsgericht Heute wird mir telegraphisch milgeteilt, daß die Verhandlung vor dem Oberkriegsgericht zu Kassel wahrscheinlich am 26. d. M. stattfindet; Herr Hemmann hat zu derselben die Vernehmung von Über 60 Zeugen beantragt. — Ich bitte, sich rechtzeitig mit Exemplaren von „Earie's Briefen" zu versehen. Die Bezugsbedingungen sind bekanntlich: 2^l 40 H ord. mit 40 A gegen bar. 25 Exemplare franko für 33 ^ bar ----- 45 A. Braunschweig, 16. September 1904. Richard Sattler.