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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19041215
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11364 Nichtamtlicher Teil. — Svrechsacil. .-V 291, 15. Dezember 1904. dition der Drogistenzeitung« um den Wert von 53 000 in die Gesellschaft ein, hierdurch wird seine Stammeintage von 40000 voll gedeckt, während der Rest von 13 000 ^ ihm bar vergütet wird. Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. ciitböriwüs äwwsv. 8 . 52 8. 1647 ^rv. rebor w. w.) 8". 20 8. 653 I^rn. 8°. 23 8. 316°^. 302 (küilixp Brauch Box.-80. 108 8. Nit Illustratiousprodeu. Schiller-Feier in Philadelphia. — Im Cannstatter Das Fest soll am 6. Mai 1905 mit einer Aufführung von Park vor dem Schillerdenkmal eine durch eine Festrede ein geleitete Gesangsfeier (mit Orchester) statt. Am 8. Mai wird im Deutschen Theater -Wallensteins Tod« gegeben; am 9. Mai soll in der ^.eaäsw^ ot Nv8io eine große öffentliche Feier veranstaltet werden. Nach einer deutschen und einer englischen Festrede gelangt die -Glocke« in der Komposition von Max Bruch zur Aufführung. Die deutschen Gesang vereine und ein Orchester werden sich an der Aufführung be teiligen. Am 10. Mai wird die Feier durch einen Fackelzug be schlossen., An der Cit^ Hall werden die Behörden den Zrrg Revue schluß der Feier bilden. (Leipz. Tagebl.) Goncourt-Preis. — Die Akademie Goncourt in Paris hat zum zweitenmal den Preis von 5000 Francs verliehen, den sie alljährlich an einen jungen Romandichter vergeben soll. Der jetzt Preisgekrönte ist zwar nicht mehr ganz jung, aber der Preis wird ihm allgemein gegönnt. Es ist, wie das »Berliner Tage bewahranstalten, und eine dieser Anstalten ist in dem Buch mit großer Feinheit geschildert. Frapis ist Bureauverwalter der Stadtbehörde. Er ist mit einer städtischen Lehrerin verheiratet, Personalnachrichten. Dichter-Ehrung. — Auf dem Festmahl, das am 12. De zember zu Ehren des achtzigsten Geburtstages von Professor I)r. Rudolf Genee veranstaltet wurde, erregte die Mitteilung dienten Gelehrten und Schriftsteller einen jährlichen Ehrensold von 2000 bewilligt hat. Die Verkündigung geschah seitens des Kultusministeriums. liehe Geschäft eingetreten und hatte es nach dem Tode seines Vaters, am 1. Oktober 1890, als alleiniger Inhaber übernommen. Durch seine Geschäftstüchtigkeit hat er es verstanden, der Firma seines Namens eine angesehene Stellung im Buchhandel Leipzigs zu sichern. Bei seinen zahlreichen Leipziger und auswärtigen Ge schäftsfreunden wird ihm ein treues Andenken über das Grab hinaus bewahrt werden. A. N. Pypin ch. — Der Literarhistoriker und Akademiker Alexander Nikolajewitsch Pypin ist am 26. November (9. Dezember) 1904, einundsiebzig Jahre alt, in St. Petersburg gestorben. Er ist der Verfasser der -Geschichte der slawischen Literaturen-, die zuerst 1865 erschien als Ergänzungsband zu einer russischen Übersetzung von Johannes Scherrs »Geschichte der allgemeinen Literatur«. In der zweiten Auflage wurde aus dem Ergänzungsband ein selbständiges zweibändiges Werk, das 1879 —1880 erschien und ins Deutsche von Traugott Pech übersetzt wurde (2 Bde. in 3 Abteilungen. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1880—84). In beiden Auflagen war das Kapitel über die pol- niscbe Literatur von W. D. Spasowicz bearbeitet. Die eigentliche russische (d. i. die großrussische) Literatur sollte ursprünglich einen besondern dritten Band bilden, ist aber tatsächlich zu einem^ gesonderten großen Werk ^unter dem Titel »Geschichte (St. Petersburg 1871 u. ö.; deutsch von B. Minzer. Berlin Jahre in Rußland« (St. Petersburg 1871 u. ö); »Bjelinskij, sein Leben und seine Correspondenz« (ebd. 1876); -Geschichte der russischen Ethnographie« (4 Bde., ebd. 1892). Pypin war auch Bote« (1867 u. folg.). Im Aufträge der Akademie der Wissen- Werke der Kaiserin Katharina II. heraus (5 Bde., St. Petersburg 1901—1903). (Sprechsaal.) Beschädigtes Buch. (Vgl. Nr. 284 d. Bl..) — der Sortimentsbuchhändler — vor Schaden bewahrt bleibt. Der Besteller hat unmöglich wissen können, daß das Buch be schädigt sein wird, sonst würde er sich schön gehütet haben, es zu bestellen. Der betreffende Kunde nahm dem Buchhändler den alten Schmöker nicht ab, weil er sich sagte: für mein Geld wünsche ich ein neues Buch, oder aber ich bezahle für ein ramponiertes Exem plar nicht den vollen Preis. Auch ist meiner Meinung nach der betreffende Verleger, wenn er keine tadellosen Exemplare mehr anzufragen, ob der Sortimenter ein ramponiertes Exemplar zum vollen Preise haben will. Der Sortimenter hätte dann selbst verständlich dem Verleger geschrieben: nein, ich verzichte, ich be zahle ramponierte Exemplare nicht mit dem vollen Preise. Wenn ich die Lieferung eines ramponierten Exemplars überhaupt an nehme, muß der Preis nicht der volle, sondern, entsprechend dem Zustand des Buchs, ein zurückgesetzter sein. Wie der Kunde dem Sortimentsbuchhändler das Buch nicht abnimmt, so tritt auch der Sortimentsbuchhändler vom Kauf zurück. So ich dir! — Verweigert der Verleger die Rücknahme, so würde er durch gerichtliche Klage mit Erfolg zur Rücknahme gezwungen werden können. Und daß dies geschehen möge, wäre zu wünschen. Danzig, den 13. Dezember 1904 Brüning.
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