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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1905
- Sprache
- Deutsch
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136 Nichtamtlicher Teil. ^ 4, 5. Januar 1905 vom Gegenteil belehrt werden. Aber man ließ doch früher nicht alles drucken, ja man hätte dies sogar für höchst gefährlich ge halten. Von dieser Geheimniskrämerei sind wir nun gründlich abgekommen; die Staatsverwaltung soll möglichst öffentlich sein, und in den amtlichen Publikationen kann man alles mögliche und unmögliche finden, nur gewöhnlich gerade das nicht, was man sucht. Ein großer Teil dieser Publikationen wird freilich von Anfang an als Makulatur behandelt und wandert in den Papierkorb und ähnliche Abgründe, oder wird von den Ver waltungen in staubigen Dachkammern oder feuchten Kellerräumen dem wohltätigen Zahn der Zeit überliefert, und nur wenige Exemplare finden ein rettendes Asyl in Archiven und Bibliotheken. Hier hat man übrigens noch eine unglaubliche Mühe, dieses Zeug zu bekommen. Es ist wohl nicht zu viel gesagt, daß es eine leichtere Aufgabe wäre, eine vollständige Samm lung der afrikanischen Flora, als eine solche der schweizerischen eidgenössischen und kantonalen amtlichen Publikationen zusammen zubringen. Nur wenige Verwaltungen machen eine rühmliche Ausnahme; bei vielen aber ist das. was sie drucken lassen, für Zeitgenossen und Nachwelt von Anfang an verloren. Um sich über den Umfang dieser Papiermasse einen Begriff zu machen, als die meisten ihrer 25 Töchter, mit Gesetzen, Amtsblättern, Staatskalendern. Geschäftsberichten, Kommissionsberichten, Postu- laten, Rechnungen, Budgets, Nachtragskrediten, Ratsoerhand lungen, Vorlagen an die Räte, statistischen Tabellen, Steuerzetteln usw. gesegnet sind, daß ferner die einzelnen Departements, unsrer Demokratie eine neue Sintflut. Die idyllische Zeit, da man sich auf dem Rütli bei Nacht und Nebel verschwören konnte, ist dahin; heute wäre das Tageslicht dements usw. lesen zu können, die bei einem solchen Anlaß gestellt würden. Auch müßten die Verhandlungen selbstverständlich steno graphiert und das Protokoll gedruckt werden! Unsre Demokratie Abstimmung durch eine schriftliche ersetzt, hält sich für einen Winkelried des Fortschritts. Wir müssen darauf verzichten aus zumalen, welchen Wust an Drucksachen jede Wahl und Abstimmung mit sich bringt. Bei solchen Anlässen genügen die politischen Zeitungen, obschon wir mit solchen überreichlich beglückt sind (es gibt deren gegen 400 in der Schweiz!), lange nicht mehr, sondern der stimmfähige Bürger wird noch mit Broschüren und Flug blättern überschwemmt. Die schönste Blüte ist wohl die Tatsache, daß die Parteikomitees den stimmfähigen Bürger behandeln, als ob er nicht einmal schreiben könnte, und ihm den Wahl zettel gleich gedruckt zustellen. Was die Zukunft auf diesem Gebiet noch bringen wird, wollen wir lieber noch verschleiert folgen zu sollen, und es ist einzelnen unter ihnen denn auch gelungen, den Meister beinahe noch zu übertreffen, so z. B. mit der Veröffentlichung der Steuerregister als Material für männ liche und weibliche Klatschbasen. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Jahresregister zum Börsenblatt 1904. — Das Inhalts verzeichnis zum Jahrgang 1904 des Börsenblatts ist fertig gestellt und wird mit den Titeln des vierten Bandes 1904 von der Ge schäftsstelle des Börsenvereins an alle Abonnenten des vorigen Jahrgangs versandt werden. (Red.) Vom Reichsgericht. — Wegen Vergehens gegen § 184, 1 des Strafgesetzbuchs ist am 28. Januar v. I. vom Landgericht Danzig der Friseur F. zu einer Geldstrafe von 20 ^ verurteilt worden. Er hatte von der Witwe K. einen Posten Bilder und An nackte Frauenspersonen darstellen. — »Allerdings handelt eS sich« — so heißt es im Urteil — »um Nachbildungen berühmter Bilder. Die Originale sind Kunstwerke, die in Gemäldegalerien ausgestellt sind. Diese Kunstwerke lassen das Gefühl der Anstößigkeit zwar nicht aufkommen, und dasselbe müßte von guten Kopien gelten; aber die vom Angeklagten verbreiteten Wiedergaben sind ganz elende Machwerke, die den Kunstwert der Originale nicht ahnen lassen. Sie sind keine Kunstwerke und nicht geeignet, einen Kunstgenuß zu verschaffen, sondern dienen lediglich dem Zweck, die Sinnenlust des Beschauers zu entflammen. Der Angeklagte ist sich des unzüchtigen Charakters der Abbildungen bewußt ge wesen, da er selbst sagt, er würde sie einer anständigen Frauens person nicht angeboten haben.« Die Revision des Angeklagten wurde am 3. d. M. vom Reichsgericht als unbegründet verworfen, da die Aus führungen des Urteils einen Nechtsirrtum nicht enthalten. Unzüchtige Bilder und Schriften. — Der National zeitung (Berlin) vom 2. Januar entnehmen wir folgendes: Ein Lager unzüchtiger Bilder und Schriften beschlagnahmte die Polizei in einer Buchhandlung in der Nähe der Linden. Sie hatte schon länger beobachtet, daß mit solchen Schmutzereien wieder ein schwunghafter Handel getrieben wurde, konnte aber in dem Laden und Lagerkeller, auf den ihr Verdacht fiel, nichts finden. Als der Besitzer vor einiger Zeit nach der Riviera verreiste, beobachteten Kriminalbeamte das inzwischen von einem jungen Mann verwaltete Geschäft schärfer und entdeckten einen Gang, der vom Lagerkeller nach einem abgeschlossenen Verschlag führt. In diesem fanden sie einen großen Vorrat von beanstandeten Schriften und Bildern. Eine ganze Wagenladung wurde beschlagnahmt. Verbotene Druckschriften. — Auf die im -Amtlichen Teile« dieses Blattes (S. 131) bekanntgegebenen Verbote von Druckschriften sei hierdurch aufmerksam gemacht. In Rußland verboten. — Die im Verlage von C. I. E. Volckmann in Rostock kürzlich erschienene Schrift: Leu u. Ukrainy: -Was wollen die Antisemiten?« verboten worden. Der Zensor bezeichnete 27 Stellen der Schrift als unzulässig. Gegen den Warenhausbuchhandel. — Wegen des Ver kaufs von Koenigs Kursbuch unter dem Ladenpreis ist, wie uns jetzt zunächst gegen ein Warenhaus klagbar vorgegangen. Fällt die Entscheidung günstig aus, dann wird gegen alle Verschleuderer von Koenigs Kursbuch mit Schadenersatzklagen vorgegangen werden. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. KeäiLiviseüe Novitäten. Iotervs.tiovg.l6 kevue über alle Lr- 1905. 8°. 8. 1—16. ^ b ^ AS.V2 1904, No. 12, Dezember. 8". 8. 177—192. No. 4489 -4903. L Co. in Berlin. VII. Jahrgang, Nr. 7. (Erstes Januar- Heft), 1. Januar 1905. 8°. Sp. 465—536. Mit 2 PortraitS. ^avusr 190o^s.ta1ox3o1) von I'rsv/ pietrolcer in I'udivxsv. I^ex.-8". 48 8. V/ien 1904, Verlax: ^ntov 8obro11 L 6o. Lrosebisrt. L. 2.40 oäer 2 Erscheinungsfest. — In Sachsen wird daS ErscheinungS- fest (Hohe Neujahr), Freitag den 6. Januar, als kirchlicher Festtag gefeiert, was für den Verkehr mit Leipzig zu beachten ist.
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