Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050306
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190503062
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050306
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
- Monat1905-03
- Tag1905-03-06
- Monat1905-03
- Jahr1905
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
54, 6. März 1905, ^.Nichtamtlicher Teil. 2227 unabhängiges, selbständiges Fachblatt gewesen, das keinen per sönlichen oder geschäftlichen Interessen zugänglich gewesen sei. Darin erblicke er einen besondern Vorzug Er, der Vorsitzende, bitte nun die Anwesenden, sich zu dem Wahl- vorschlage zu äußern. Herr Alfred Staackmann beantragt, die auf dem Wahlvorschlage genannten Herren durch Zuruf zu wählen. Da kein Widerspruch erhoben wird, so geschieht dies einstimmig. Der Vorsitzende teilt hierauf im besondern nochmals die Namen des I und II. Vorstehers, sowie des I. und II. Schatz meisters mit, Vorstand und ordentliche Ausschlisse sind danach wie folgt zusammengesetzt: V o r st a n d. I. Vorsteher: vr. L. Volkmann, i/Fa. Breltkopf L Härtel, Leipzig. II Vorsteher: Arndt Meyer, i/Fa. Bibliographisches In stitut, Leipzig. I. Schatzmeister: Heinrich Wagner, i/Fa. H. Wagner L E. Debes, Leipzig. II. Schatzmeister: Martin Schroeder, i/Fa. Sieler L Vogel, Leipzig. Kommerzienrat Georg W. Büxenstein, i/Fa. W. Büxenstein, Berlin Georg Giesecke, i/Fa I. G. Scheiter L Giesecke, Leipzig. Or. Walter de Gruyter, i/Fa. Georg Reimer, Berlin. Kommerzienrat Felix Krais, i/Fa. Hoffmannsche Buch druckerei, Stuttgart. Johannes Maul, i/Fa. Julius Hager, Leipzig. Generalkonsul Rudolf Ritter von Oldenbourg, i/Fa. R. Oldenbourg, München. Carl Ernst Poeschel, i/Fa. Poeschel L Treptc, Leipzig. Professor Max Seliger, Direktor der Königlichen Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe, Leipzig. Ordentliche Ausschüsse. (Dis mit ' bezeichnet,:» Herren sind vom Vorstand abgcordnet.j L. Ausstellungs-Ausschuß. 'Georg Giesecke, i/Fa. I. G. Scheiter L Giesecke, Leipzig. Theodor Naumann, i/Fa. C. G. Naumann, Leipzig. Alfred Sperling, i/Fa. H. Sperling-J R Herzog, Leipzig. i>r. Walter Pantenius, i/Fa R. Voigtländers Verlag, Leipzig. Rich Max Polter, i/Fa A. Hogensorst, Leipzig. Theodor Weicher, i Fa Dieterichsche Verlagsbuchhandlung, Leipzig. L. Museums-Ausschuß Dr. pbil. Richard Graul, Direktor des Kunstgewerbe museums, Leipzig. Konsul Otto Harrassowitz, i/Fa Otto Hairassowitz, Leipzig Vr. pbil. Alphons Dürr, i/Fa. Alphons Dürr, Leipzig. 'Johannes Maul, i Fa. Julius Hager, Leipzig. Karl Wagner, i/Fa H. Wagner L E. Debes, Leipzig Johann Weber, i/Fa. I. I. Weber, Leipzig. 6. Preß-Ausschuß. *Carl Ernst Poeschel, i Fa. Poeschel L Trepte, Leipzig. Carl Beyer, i/Fa. P H Beyer L Sohn, Leipzig, vr. Anton Kippenberg, i/Fa. Wilhelm Engelmann, Lpzg. Heinrich Schwarz, Vorsitzender der Typographischen Gesell schaft, Leipzig. Johann Carl Reichel, i/Fa. C. G. Röder, Leipzig. Horst Weber, i/Fa. I. I. Weber, Leipzig. v. Verwaltungs-Ausschuß. 'Heinrich Wagner, i/Fa. H. Wagner L E. Debes, Leipzig. Otto Säuberlich, i/Fa Oscar Brandstetter, Leipzig. Johannes Giesecke, i,Fa. Giesecke L Devrient, Leipzig. Julius W Meißner, i Fa. Meißner L Buch, Leipzig. Karl Weiher, i/Fa. Fr Ludw. Herbig, Leipzig. Hans Volckmar, i Fa. F. Volckmar, Leipzig. U. Schnl-Ausschuß. 'vr. L. Volkmann, i/Fa. Breitkopf L Härtel, Leipzig. Johann Weber, i Fa. I. I Weber, Leipzig. Ottomar Wittig, i Fa Metzger L Wittig, Leipzig. Carl Ernst Poeschel, i Fa Poeschel L Trepte, Leipzig. Artur Seemann, i/Fa E. A. Seemann, Leipzig. Wilhelm Loewenheim, i/Fa. Eschebnch L Schäfer, Leipzig. Herr vr. Volkmann erklärt hierauf, daß von sämt lichen gewählten Herren bereits die Zustimmung zur An nahme der Ehrenämter für den Fall ihrer Wahl vvrliege Im Namen des Vorstandes und der ordentlichen Ausschüsse danke er der Hauptversammlung für das durch die Wahl der vorgeschlageneu Herren bewiesene Vertrauen. Die eigent liche Tagesordnung sei nun erledigt; er bitte aber, etwaige Wünsche und Anfragen äußern zu wollen, damit diese noch besprochen werden könnten. Da hierauf aus der Versammlung niemand das Wort erbittet, so wird nach Verlesung des Protokolls die siebzehnte ordentliche Hauptversammlung geschlossen. A. Wörnlein. Das Urheberrecht an Formularen für kaufmännische Buchführung. Von vr. jur. Biberfeld. Es handelt sich im nachstehenden nm die Frage, ob Formulare, in denen für die Eintragungen in kaufmännische Bücher eine besondere Anordnung vorgesehen ist, in denen also ein selbständiger Gedanke sich kundgibt, den Schutz des Urheberrechts genießen. Je nachdem man diese Frage mit ja oder mit nein beantwortet, wird man auch des weitern zu entscheiden haben, ob ein besondres Verlagsrecht an solchen Formularen anzuerkennen ist. Die Rechtsprechung der maßgebende» Gerichte bot bis her keinerlei Anhalt, an dessen Hand man einen zuver lässigen Standpunkt in dieser praktisch so bedeutungsvollen Frage hätte Nachweisen können. Allerdings führt der bekannte Kommentator des Urheberrechtsgesetzes Allfeld eine Reihe von autoritativen Gutachten an, die sich auf Rechnungs bücher beziehen; allein dort ist überall die Rede von solchen Ausarbeitungen, die dem Rechenunterricht in Schulen zu dienen bestimmt sind, die aber mit der kaufmännischen Buch führung in keinerlei Zusammenhang stehen. Was nun das Gesetz selbst anbetrifft, so enthält es, wie man weiß, in Z I, Ziffer l, die Vorschrift, daß des Urheber rechtsschutzes teilhaftig werden sollen »die Urheber von Schriftwerken und solchen Vorträgen oder Reden, welche dem Zwecke der Erbauung, der Belehrung oder der Unterhaltung dienen«. Hier kommt zum Ausdruck, daß schutzfähig im Sinne des erwähnten Textes alle Schriftwerke sind, und zwar auch solche, die nicht der Erbauung, der Belehrung oder der Unterhaltung zu dienen bestimmt sind; denn die Einschrän kung, die in den letzten Redewendungen liegt, bezieht sich ohne Zweifel nur auf Vorträge und Reden. Was aber die »Schriftwerke, anbetrifft, so verbindet das neue Gesetz mit ihnen denselben Begriff wie das bisherige Recht; man wird also hier überall ganz allgemein an Erzeugnisse individueller geistiger Tätigkeit zu denken haben, so daß ausgeschlossen bleiben bloß mechanisch gefertigte Arbeiten, während ihrer seits das Maß der Geistestätigkeit, das erforderlich war, um jene Leistung aufzubringen, bedeutungslos bleibt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder