968 Künftig erscheinende Bücher. ^ 23, 29. Januar 1904. vttlMo»M,kKirlmaii», Stuttgart. (x) Demnächst erscheint: Zur Lkchttill des Lürgtrlichtii sl-tsthbuchs Heft lil: Rechtsnachfolge. 8'/, Bog. 8". Preis 2 ord.. 1 ^50 ^netto, 1 ^ 35^ bar u-^7/6^ Abnehmern der beiden ersten Hefte zur Ansicht zu senden, sondern über haupt allen, die für juristische Fragen Interesse haben, in erster Linie allen Behörden, Juristen, Rechtsanwälten und Kandidaten. Wie Ihnen die nachstehend abge druckten Urteile zeigen, wurden die früheren Hefte äußerst günstig be urteilt. Ich zweifle nicht, daß dies auch bei dem neuen Hefte der Fall sein wird, und bitte um Ihre energische Verwendung für das aussichtsreiche Unternehmen. Zu gleicher Zeit empfehle ich Ihrer erneuten Verwendung die beiden früher erschienenen Hefte: Heft I: FriKbestimmung. Heft II: Mt atigelritkle Schuld. Preis je 2 ord., 1 50 H netto, 1 35 H bar u. 7/6. Ich stelle Ihnen auch diese Hefte gern in reichlicher Anzahl in Kom mission zur Verfügung und bitte auf beiliegendem Zettel zu verlangen. Stuttgart. Max Kielmann, Verlagsbuchhandlung. Urteile: Professor vr. Oertmann, Berlin im Archiv f. bürgerliches Recht Bd. 21. Heft l: Dogmatisch viel bedeutender ist die Studie von Romriik, mit der er dem in der vorigen Rundschau angezeigten Heftchen (s. Bd. 20. S. 79, Nr. 46) ein weiteres folgen läßt. Diese Arbeit bietet viele Vorzüge, ihre Selbständigkeit, Gedankenschärfe, Energie in der Polemik uiird auch der rühmen, den die Ideen des Ver fassers nur zum Teil überzeugen können. Landgerichtspräsidcnt vr. Dorner in Karlsruhe in „Badische NechtSpraxis": „Die Arbeit bietet eine eingehende Erörterung der an die Fristbestimmung sich knüpfenden Fragen, die zu den auf diesem Gebiete hervorragenden Mei nungsverschiedenheiten allenthalben selb ständig Stellung nimmt und von reicher, prak- lischer Erfahrung wie von treffendem Urteil Zeugnis ablegt. . . Die Schrift darf der Aufmerksamkeit der Praktiker besonders empfohlen werden. Wirkt.Geh. Obcrjustizrat, Oberlandes gerichtspräsident vr. Eccius, Kassel, in Gruchots Beiträge Bd. 48 (1904) S. 165: Das erste Heft enthält eine eingehende scharfsinnige Lesprechuug der Fälle, in denen das B.G.B. der privaten Bestimmung einer Frist die Kraft gibt, Rechtsver hältnisse umzugestalten. Die Streit fragen, welche sich auf diesem Gebiet in großer Zahl erhoben haben, werden eingehend erörtert. Die Begründung des Verfassers enthält eine graste Zahl selbständiger Gedanken. die sowohl Scharfsinn wie praktische» Milk erkennen lassen. Wie das erste, so enthält das nveite Heft sehr beachtenswerte wissenschaftliche Anregungen. Die Ausführungen des Verfassers sind in hohem Make anregend und. wie mir scheint, fruchtbar. Sie erheben sich erheblich über den Durchschnitt der Untersuchungen auf dem Loden des neuen Rechtes. Karl Ködert ban^evviescke, Düsseldorf. T soeben erscheint und wurde Nack den eingeganAenen kestellunAen versandt: Über die Lildwertce des oiov^dim ?!8-VN0 Nax 3a.uer1a.n6t Or. pkit. ii2 Leiten Uexikon Oktav, kartoniert mit Zi A,b- biI6unAer> in Xntot^pie, Z,6o IV1K. or6., ä conct. mit 2Z"jo, bar mit ZZl-l». 7 6 tur 15 Nk. O Die er8le NonoMapbie über clen Kün8ller in cler internationalen kunsttvissenscbgftlicben kite- ratur uncl als solcke für kibliotbeken, Kunstbistoriker untt Museen kaum ru entbebren. ^us kunstfreunci- licben Kaien Kreisen sintt fein^ebilüete kinrelne für «las kucb ru gewinnen. O Kar rur probe mit 40°«. (Xur nocb bescbrankt a conclition.) Weisser Zettel anbei.