Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19040227
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190402274
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19040227
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-02
- Tag1904-02-27
- Monat1904-02
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
IS04 Nichtamtlicher Teil. ^ 48. 27. Februar 1SV4. Literatur sollten sie aber den intelligenten Buchhändler als Verbündeten willkommen heißen. -Castor und Pollux- be haupten, die Buchhändler ihrerseits schienen eine ziemlich all gemeine Verteilung von Bibliothek-Aufträgen erwartet zu haben, welche Erwartung sich nur in wenigen Fällen ver wirklicht hätte. Ich glaube, daß das sehr schade ist. Es würde von großer Bedeutung für die Bildung eines Volkes sein, wenn es auch in kleinen Städten Buchhändler gäbe, deren Läden die Literaturfreunde anzögen. Es gab eine Zeit, wo deren viel mehr als gegenwärtig bestanden. Vielleicht wird das Nettosystem zur Verbesserung des gegenwärtigen Zu standes beitragen. Sollten wir zu weit gegangen sein, wenn wir gehofft haben, daß Bibliothekare dies anerkennen und, soweit es in ihren Kräften steht, den lokalen Buchhändler unterstützen würden? Robert MacLehose. Nonumenta Oermaniae et Halme tW0§imp>iiea. die achte Lieferung, die Tafeln 176—200 enthaltend, erschienen. Das Werk ist bereits im Jahre 1892 begonnen worden; der mit großem Optimismus in Aussicht gestellte kurze Erscheinungs werden können, denn wenn auch damals schon ein großer Teil des Materials Vorgelegen hoben mag, so hat sicherlich manches davon im Laufe des Erscheinens zurückgestellt, anderes eingefügt werden müssen. Welche Schwierigkeiten das Sammeln dieses einen Blick auf die Zahl der Städte wirft, aus deren Bibliotheken es zusammengetragen werden mußte. Immerhin wäre zu wünschen, daß die noch ausstehenden vier Lieferungen in einem etwas rascheren Tempo zur Ausgabe gelangten; denn würde für jede derselben die gleiche Erscheinungszeit beansprucht wie für die achte, so würde die ganze Publikation 20 Jahre in An spruch nehmen. Das läge aber gewiß nicht im Interesse des Werks und seiner Empfänger. Aufgabe des Werks ist, von den Druckern Deutschlands jede von ihnen gebrauchte Type nach einem datierten und unter schriebenen Druck wiederzugeben: von denen Italiens aber sollen in erster Linie die Deutschen, welche Gutenbergs Kunst dorthin brachten, berücksichtigt werden. Um ihnen die Treue der Ori ginale zu wahren, werden die Reproduktionen auf besonderes, dem Papier der Inkunabeln ähnliches, geschöpftes Papier ge druckt. Was die Wiedergabe der Schriften selbst anbelangt, so verfügt die Reichsdruckerei über so ausgezeichnete künstlerische Kräfte und vortreffliche Mittel, daß sie jeder noch so schmierigen derartigen Aufgabe in vollstem Maße gewachsen ist. Die schon früher erschienenen »Druckschriften des 15. bis 18. Jahrhunderts« haben dies bereits bewiesen, und die jetzt vorliegenden 200 Tafeln der Nonuwonta sind als Reproduktionen über alles Lob erhabene Leistungen. Was nun die achte Lieferung des Jnkunabelnwerks betrifft, so sind in dieser 18 Druckstädte und 24 Drucker vertreten; von diesen aber ist als erster zu nennen Gutenberg selbst, dessen älteste Type, die des Kalenders von 1448, in getreuem Faksimile und in Farben nach den Fragmenten wiedergegeben wird.*) Von bekannten Druckern sind noch zu nennen: Erhard Ratdolt in Augsburg, von dem ein sehr sauberer Musiknotendruck von 1491, Linien rot, Schrift und Noten schwarz, gegeben wird; — Ulrich Zell zu Köln, ein Schwarzdruck mit zahlreichen roten Rubrikatormarken, 1473; — Johann Koelhoff zu Köln, eine Homilie in sehr kräftiger Cicero, 1486; — Moritz Brandiß zu Leipzig, zwei Drucke in einer der Koelhoffschen Schrift sehr ähnlichen Type, 1488 und 1489; — zwei Blätter eines unbekannten Druckers zu Meißen aus dem Uroviariuw Nisnen86 von 1483, von denen das eine das Wappen des Bischofs Johannes von Weißenbach in sehr sauberm Holzschnitt enthält; — Georg Stuchs in Nürnberg, ein sehr schriftenreiches, seiner zahlreichen Rotdrucke halber auch besonders beachtenswertes Blatt aus dem Nissals Ll6Uie6n86 in der Bibliothek *) Näheres über die Auffindung dieses Kalenders sowie über diesen selbst ist enthalten in der I. Veröffentlichung der Gutenberg- Gesellschast zu Mainz: vr. Gottfried Zedler, Bibliothekar der Landesbibliothek zu Wiesbaden, Die älteste Gutenbergtype. Mit 13 Tafeln in Lichtdruck. (Börsenblatt 1902 Nr. 188, 189.) des Benediktinerstifts zu Melk; — Stephan Arndes in Schleswig ein dem Blatt Stuchs' ähnlicher Druck, bei dem indes der Rot-, eindruck sich seinen Platz meist selbst gewählt zu haben scheint. Blatt 195 bringt ein«; Reproduktion aus dem »Büchlein von der Wahl Maximilians«, von einem unbekannten Drucker zu Stuttgart, 1486/ und zeigt uns den Titelholzschnitt des Büchleins in derber Linienmanier, sowie zwei Seiten daraus, von denen die eine außer einem großen Initial auch eine Seiten umrahmung enthält, so fein und zart, daß man sie wohl für einen Metallschnitt halten darf. Wer der Drucker dieser Gelegen heitsschrift war, ist mit Sicherheit nicht nachzuweisen, doch wird angenommen, daß es Conrad Fyner gewesen ist, der schon 1472 zu Eßlingen und 1481 zu Nrach druckte und wahrscheinlich auf Veranlassung des Grafen Eberhard im Bart mit einer Presse und einigen Typen vorübergehend nach Stuttgart übergesiedelt war, um das Schriftchen unter den Augen des Grafen zu drucken. Dieses hatte übrigens den Charakter einer Sternschnuppe, — es hinterließ keine dauerden Spuren für das Buchdruckergewerbe in 1597, ohne ständigen Drucker geblieben ist. Tafel 197 nennt als seinen Drucker Lienhard Holle in Ulm, 1482; es ist in Antiqua, die aber noch mancherlei Fraktur- Menge der unterdrückten, durch den sogenannten Faulstrich ange deuteten Buchstaben und Abkürzungen auf. Die Setzer von damals müssen gute Schriftgelehrte gewesen sein, um sich in solchem Satz zurechtzufinden. Die drei letzten Blätter reproduzieren venetianische Drucke von Wendelin von Speyer (ohne Jahr), Johann von Köln und Johann Manthen, 1476, und Lucas Dominici, 1482; sie sind alle drei vollgültige Zeugen von dem hohen Stande der Kunst Guten bergs zu jener Zeit in der damaligen Königin der Adria. Aus der vorstehenden kurzen Übersicht des Inhalts der achten Lieferung der ^lonumenta ergibt sich, daß sich diese auf gleicher Höhe wie die aller vorhergehenden Lieferungen befindet, und daß das deutsche Buchgewerbe und die Bibliothekmissenschaft durch sie ein Werk von außerordentlich hohem Wert erhält, das nicht nur der jetzigen Geschmacksrichtung entgegenkomml und sie zu läutern und zu klären geeignet sein wird, sondern das auch ein höchst schätzbares historisches Material zur Aufklärung mancher Zweifel und Unsicherheiten in der Geschichte des Buchdrucks bieten wird durch die Erleichterung von Vergleichen und Prüfungen der Druckschriften. Ein Ausspruch des amerikanischen Meisters De^Vinne: daß wir heute unsre Typen weit korrekter schneiden nuwknta bestätigt. Würden bei unfern Drucken immer gleich körperhafte Schriften angewendet, wie wir sie in den Inkunabeln finden, und würde der Druck auch stets ein so gleichmäßiger und gut schwarzer sein, so würde man auch heute keine Ursache haben, über dessen Zurückgehen zu klagen. — Man kann dem Forterscheinen des Werkes, dessen letzter Lieferung ein historischer Text über die Entwicklung des Buch drucks in Deutschland mit besonderer Rücksicht auf die Druck schriften beigegeben werden soll, nur mit gespanntem Interesse entgegensetzen. Sein Autor, wie die Reichsdruckerei als Heraus geberin, verdienen warmen Dank für die mühe- und höchst wert volle Arbeit. Theod. Goebel. Kleine Mitteilungen. Kaufmannsgerichte. — In der Reichstagskommission für die Kaufmannsgerichte wurde folgender Antrag vr. Müller- Meiningen mit allen gegen eine Stimme angenommen: »Bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten und Handlungs gehilfen oder Handlungslehrlingcn über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Dienst- oder Lehr verhältnisses finden bezüglich des Einigungsamts die Bestim mungen der §ß 63 bis 73 des Gewerbegerichtsgesetzes ent sprechende Anwendung.« ß 16 handelt von Gutachten und Anträgen der Kaufmanns gerichte. Er wurde nach Ablehnung mehrerer hierzu gestellter Die 8§ 17 u. ff. bis Schluß des Gesetzentwurfs und ebenso der ganze Entwurf, wie er aus der Beratung der Kommission hervorgegangen ist, wurden in erster Lesung angenommen. Kaufmannsgerichte. — Zum Gesetzentwurf über die Ein setzung von Kausmannsgerichten hat der deutsche Verband kaufmännischer Vereine (Frankfurt a. M.) eine Eingabe an
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder