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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-07-25
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060725
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190607252
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7160 Nichtamtlicher Teil. ^ 170, 25. Juli 1S06. Er muß durch direkte Korrespondenz mit den be treffenden Verlegern oder Künstlern versuchen, die Lücken auszufüllen. 2. Läßt sich trotzdem Vollständigkeit nicht erreichen, so darf der Bibliograph mit Rücksicht auf die bei der Kunstbibliographie sich ergebenden Schwierigkeiten von dem sonst anerkannten Grundsatz, daß nur das ver zeichnet werden darf, was in natura vorliegt, ab weichen, indem er die Aufnahme nach den Verleger katalogen vornimmt. Die auf diese Weise erfolgten Registrierungen haben aber ein besondres Kennzeichen zu erhalten. Die Kataloge der großen kunsthisto rischen Verleger sind gerade bei wichtigen Galerie publikationen oft von Kunstgelehrten redigiert, also zuverlässig. 3. Die Kunstbibliographie soll monatlich in einem etwa 16 seidigen Oktavheft gleich der Hinrichsschen Bücher bibliographie in dem durch das beiliegende vierseitige Schema skizzierten Format und Anordnung er scheinen. Den Schluß jedes Monatsheftes bildet ein Namenregister; der Dezembernummer wird außerdem ein Register über den ganzen Jahrgang beigefügt. Die Bibliographie soll monatlich dem zurzeit in einer Auflage von ca. 3600 erscheinenden Börsenblatt für den deutschen Buchhandel gratis beigelegt werden und außerdem dem Publikum etwa zum Ladenpreise von 1 20 H pro Jahr zur Verfügung stehen. Soweit der Kunsthandel die Bibliographie zur Unterstützung seines Vertriebes wünscht, steht sie ihm mit einem Rabatt von 25 Prozent zur Verfügung. Die in der Kunstbibliographie angegebenen Preise sind die Ordi närpreise. Der gewährte Rabatt wird, wie in der Buchbibliographie, durch bestimmte Zeichen angedeutet. 4. Wert sollte auch auf die Registrierung der außerhalb des eigentlichen Kunstverlags erscheinenden Privat publikationen (Künstlerradierungen usw.) gelegt werden, die eventuell durch bibliographische Hilfskräfte an den Kunstzentren zu ermitteln wären. 5. In die Kunstbibliographie sollen auch ausgenommen werden alle Tafelwerke, auch wenn sie mit Text versehen sind, es sei denn, daß dieser die Hauptsache ist. In Zweifelfällen würde ja auch eine doppelte Registrierung, sowohl in der Buchbibliographie als in der Kunstbibliographie, nicht schädlich wirken. 6. Von der ausländischen Produktion soll, wie auch bis her schon die Übung bestand, das Wichtigste ausge nommen werden, soweit es für den deutschen Kunst handel von Interesse ist. Nach diesen Gesichtspunkten wird der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig die Reform seiner Kunst bibliographie vornehmen. Die deutschen Verleger wenden sich nunmehr an die im Verlegerkongreß vertretenen Nationen und ersuchen sie: 1. auch ihrerseits auf Kosten der Landesvereinigungen nationale Kunstbibliographien Herstellen zu wollen, 2. das Exekutivkomitee des internationalen Verleger kongresses mit der Aufgabe zu betrauen, zu den nationalen Kunstbibliographien ein internationales Jahresregisterheft zu schaffen. Die Kosten dieses Re gisters wären von den Landesvereinen nach der An zahl der von jedem Lande aufgenommenen Werke zu garantieren, soweit sie nicht durch den Verkauf gedeckt würden. 3. Nationen, die eine eigne Kunstbibliographie nicht her zustellen beabsichtigen, sollten ihre Publikationen zur Registrierung dem ihnen nächststehenden im Kongreß vertretenen Lande einsenden. So führt der Weg zu einer internationalen Kunst bibliographie. Wo aber wäre die Jnternationalität wich tiger als auf dem Gebiete der bildenden Kunst! — Einstempeln von Postwertzeichen. Von Ober-Postassistent Langer. Die Reichsdruckerei in Berlin 8^V. 68, Oranienstraße 91, über nimmt die Abstempelung von Kartenbriefen, Postkarten einschließ lich der Weltpostkarten, Briefumschlägen, Streifbändern und offenen, zur Versendung als Drucksachen bestimmten Karten mit den entsprechenden Postsreimarkenstempeln unter den folgen den Bedingungen: Abgesehen von der Übergangszeit für 2 o)-Postkarten zur Ver wendung als Drucksachenkarten (300 Stück Mindestzahl), nimmt die Reichsdruckerei nur Aufträge zur Abstempelung von Briefum schlägen, Postkarten, Streifbändern rc. an, wenn mindestens 1000 Stück jeder Gattung eingeliefert werden. Die abzustempelnden Gegenstände müssen den allgemeinen Versendungsbedingungen entsprechen und innerhalb jeder Gattung dasselbe Format haben. Die Streifbänder müssen entweder einzeln geschnitten oder in zusammenhängenden Bogen bis zur Größe von 60:90 vm eingeliefert werden. Die Briefumschläge sind ent weder im gebrauchsfertigen Zustand oder ebenfalls in ganzen Bogen bis zu der angegebenen Größe zu übergeben; fertige Brief umschläge müssen ihrer Beschaffenheit nach zur Abstempelung geeignet sein. Die übrigen Gegenstände sind durchweg einzeln geschnitten zu überweisen, die Kartenbriefe ungefalzt. Das Papier der abzustempelnden Gegenstände darf nicht derart gefärbt sein, daß die Farbe der aufzudruckenden Wert stempel verändert wird oder der Wertstempel an Deutlichkeit einbüßt. Gebrauchsfertige Kartenbriese, Postkarten, Briefum schläge, einzeln geschnittene Streifbänder und als Drucksachen zu befördernde offene Karten werden an derselben Stelle abgestempelt wie die von der Post verkauften Kartenbriefe und gestempelten Postkarten. Die Gebühr für die Abstempelung durch die Reichsdruckerei beträgt 1 75 für je 1000 Stück Kartenbriefe, Postkarten, Briefumschläge, Streifbänder und zur Versendung als Drucksachen bestimmte offene Karten. Jedes angefangene Tausend einer Gattung wird für voll gerechnet. Diese Gebühr gilt aber nur für die Abstempelung selbst; jede Mehrarbeit wird besonders in Rechnung gestellt. Die abzustempelnden Gegenstände sind bei dem Postamte einzuliefern, durch das sie bezogen werden sollen; in Berlin vermittelt den Bezug nur das Postamt Nr. 68 (8^V. Oranien- stratze 90). Bei der Cinlieferung zur Abstempelung müssen die Gegenstände so verpackt sein, daß das Verpackungsmaterial sowohl zur Beförderung an die Reichsdruckerei als auch zur Rückbeförderung benutzt werden kann. Die Einlieferung der ab zustempelnden Gegenstände hat unter Beigabe eines Verzeich nisses zu geschehen, das die Stückzahl jeder Gattung und die Angabe enthält, welcher Wertstcmpel jeder Gattung aufgedruckt werden soll. Das Postamt erhebt bei der Einlteferung das Porto für die Hin- und Hersendung, den durch die Abstempelung sich dar stellenden Wertbetrag der Postfreimarkenstempel und die Ab stempelungsgebühr. Die beim Abstempeln beschädigten Stücke werden, soweit nicht der Sendung überschüssige Exemplare beigesügt sind, von der Postverwaltung in Höhe des erlegten Wertbetrags des Postfreimarkenstempels durch andre Wertzeichen ergänzt. Dagegen wird eine Entschädigung für die beschädigten Stücke nicht geleistet. Den Aufdruck von Adressen rc. kann die Reichsdruckerei neben der Abstempelung nicht übernehmen. Das Frankierungszeichen darf auch nur mittels eines einzigen Wertstempels eingedruckt werden. Die Verwendung der aus gestempelten Kartenbriefen, Post anweisungen und Postkarten, sowie aus den für das Publikum gestempelten Briefumschlägen, Streifbändern, rc. ausgeschnitte nen Frankostempel zur Frankierung von Postsendungen ist nicht zulässig. Verdorbene Postwertzeichen einschließlich der mit dem Frei markenstempel versehenen Formulare werden von den Freimarken-
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