Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 >6. Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenveretns zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 255. Leipzig, Freitag den 2. November 1906. 73. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Vielleicht schon am 1. Januar 1907 wird das dem Reichstag zurzeit vorliegende neue Gesetz betr. den Schutz von Werken der bildenden Künste und der Photographie in Kraft treten. Da dadurch einerseits der Schntz von Werken der Photographie verlängert werden dürfte, anderseits die Angabe des Verlegers und der Jahreszahl nicht mehr Voraus setzung des Schutzes ist, so hat der Außerordentliche Ausschuß für Urheber- und Verlagsrecht es für nötig erachtet, eine Verbesserung der vom Börsenverein herausgegebenen Kunstbibliographie herbeizuführen. In Ausführung jener Anregung hat die diesjährige Hauptversammlung den Beschluß gefaßt, für diesen Zweck einstweilen 3000 ^ in den Voranschlag für 1906/7 einzusetzen; der Vorstand hat dann eine Kommission (die Herren Robert Voigtländer, Vorsitzender; Fritz Schwartz, Schriftführer; Adolf Rost, Artur Seemann, vr. Ludwig Volkmann) ein berufen. Auf Grund der Vorschläge dieser Kommission hat der Vorstand das Verhältnis zu Herrn Hermann Vogel, dem Dank für die bisherige Herstellung der Kunstbibliographie gebührt, gelöst und mit Herstellung der neuen verbesserten Kunstbibliographie den Deutschen Buchgewerbeoerein zu Leipzig betraut. Wir ersuchen demgemäß, vom 1. Januar 1907 an, die für die amtliche Bibliographie bestimmten Neuigkeiten des deutschen und des mit ihm verbundenen ausländischen Kunsthandels an die Geschäftsstelle des Deutschen Buchgewerbevereins auf üblichem Buchbändlerweg oder direkt franko einzusenden. Alles Nähere ist aus den nachstehenden »Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels« zu ersehen. Das Verzeichnis soll monatlich in besondern Oktav-Heften nach dem Muster der wöchentlichen Hinrichs'schen Bibliographie erscheinen und dem Börsenblatt beigegeben, auch gesondert zu jährlich ^ 2.— ord, ^ 1.50 no. durch die Geschäftsstelle des Börsenvereins verkauft werden; 10 Exemplare L 1.— no., 50 Exemplare ü —.75 no., 100 Exemplare L —.50 no. Leipzig, den 1. November 1906. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Albert Brockhaus. Karl Siegismund. Alfred Voerster. vr. Erich Ehlermann. Arthur Sellier. Bernhard Hartmann. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der ,H«iMki> !>ks LrMkl! NMMkls". 8 1. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen und des mit ihm in Verbindung stehenden ausländischen Kunst handels sind an die Geschäftsstelle des Deutschen Buchgewerbe vereins in Leipzig, Buchgewerbehaus, sofort bei Erscheinen zu: Aufnahme in das als Beilage zum Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel erscheinende Verzeichnis der »Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels« mit der Bezeichnung »Für das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplar unverlangt ein zusenden. Der Deutsche Buchgewerbeverein haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise wie der Buchhandel für die ü cond.-Sendungen. 8 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: Einzelblätter. I. Tiefdrücke (Kupferstiche, Radierungen, Photogravuren.) II. Hochdrucke (Holzschnitte, Zinkographien usw). III. Steindrucke. IV. Photographien, Kohledrucke, Lichtdrucke usw. 1431