Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1874
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18740527
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187405279
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18740527
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1874
- Monat1874-05
- Tag1874-05-27
- Monat1874-05
- Jahr1874
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 114 vorgeschlagen wird, so ist sie nach den Mittheilungen, die ich einem Hähern Criminalbeamten zu danken habe, nicht ausführ bar. Die Convention mit den Vereinigten Staaten von Nord- Amerika vom 22. Febr. 1888, betreffend die Ausliescrung von Ver brechern, bestimmt in Art. I., daß nach Amerika (wohin wahrschein lich Dühr mit seinem Raube gegangen) geflüchtete deutsche Ver brecher nur ausgeliefert werden sollen, wenn es sich um Mord, Raub, Brandstiftung, Fälschung von Dokumenten, Münzfälschung, Unterschleis öffentlicher Gelder handelt; wegen Vergehen des Dieb stahls, Betruges, Unterschlagung u. s. w. findet eine Auslieferung niemals statt. Auch hat die amerikanische Regierung in verschiedenen Fällen sich dahin ausgesprochen, daß sie sich, mögen die Sachen liegen wie sie wollen, aus eine Ausdehnung der in Art. I. genannten Verbrechen auf andere Fälle niemals herbeilassen werde. Zu be merken ist noch, daß die Kosten der Auslieferung mitunter eine enorme Höhe, bis 7000 Thlr,, betragen und daß durch ministerielle Verfügung die Beamten der Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam gemacht sind, daß, abgesehen von der ausdrücklichen Bestimmung des Art. l., Auslieferungs-Anträge überhaupt nur dann gestellt werden sollen, wenn es sich um Strafhandlungen von großer Schwere und von Wichtigkeit für das Staatsinteresse handelt. — Die Nutzanwen dung dieser kurzen Darstellung aus den Dühr'schen Fall ergibt sich von selbst; die Kriminalpolizei kann die Hand nicht bieten zur Wie dererlangung eines gewöhnlichen gemeinen Betrügers, der sich mit der Beute nach Amerika geflüchtet. Wohl aber könnte der deutsche Buchhandel selbst die Initiative ergreifen. Er legt seine Forde rungen an Dühr in eine Hand (am besten in die des Vorstandes des Börsenvereins), diese cedirt ihre Ansprüche an einen Advocatcn in Amerika, stellt ihm die Mittel zur Disposition, Dühr in Amerika ausfindig zu machen und ihn dann gerichtlich zu belangen. Aller dings wäre selbst dann, nach Lösung dieser nicht zu unterschätzenden Schwierigkeiten, der Erfolg sehr zweifelhaft, denn wer cs verstanden hat, auf so raffinirte Art so zahlreiche größere und kleinere Betrü gereien gleichzeitig einzufädeln und so gewandt und glatt durch zuführen, der wird leicht schließlich auch eine Civilklage für die Gläubiger resultatlos zu drehen verstehen. Stralsund, 22. Mai 1874. Siegmund Bremer. Ossene Frage an Herrn Th. Ballien in Berlin. — Laut einer mir vorliegenden -Offerte an den Lehrer N. in N. erklären Sie sich demselben bereit, Ihre „Evangelische Volksschule" (Preis Pr. Jahrg. 2 Thlr. 12 Sgr. mit 25"ch) zu 1 Thlr. 5 Sgr. bei srankirter Zusendung zu liefern. — Wo bleibt hier der Sorti menter?! N. Erwiderung. — Die Thorheit eines großen Theils der Herren Sortimenter, ohne jegliche Auswahl nichts mehr pro narrt, anzunehmen, vielfach sich nur für gewisse Erscheinungen, „Garten laube", „lieber Land und Meer" re. oder sür den Verlag derjenigen Handlungen zu verwenden, bei denen dieselben offenen Credit haben müssen, anstatt zu bedenken, daß z. B. guter pädagogischer Verlag an jedem Orte absatzfähig, so daß es mir wiederholt vorgekommen ist, daß ich Nova mit „weder pro noch contra notirt" zurück-, nach acht Tagen aber seste Bestellungen auf dasselbe Werk erhielt: diese Thor- heit wird bald die allgemeine Folge haben, daß viele Verleger andere Absatzwege suchen müssen und erfahrungsmäßig dieselben, sei es durch direkten Absatz oder durch Buchbinder oder Colporteure gesunden haben, so daß das Sortimcntsgeschäft mehr und mehr aus den Hän den der Sortimenter in die der Buchbinder und Colporteure über gehen wird. Der Verleger, der sein Geld in ein Werk gesteckt, kann sich nicht von dem guten Willen der Sortimenter abhängig sein lassen, ob sie sein Werk vertreiben wollen. Diese Erfahrungen und diese Perspective sür die Zukunft sind nicht bloß die meinigen, sondern die vieler anderen Verleger, mit denen ich Gelegenheit gehabt habe per sönlich über den Gegenstand mich zu besprechen. Daß der Sortiments handel sehr krankt, ist eine allbekannte Thatsachc, nur der Kranke will es oft selbst nicht erkennen. Uebrigens ist der oft ausgetretene Anspruch vieler Sortimenter, nichts mehr pro novit, anzunehmen, dem Verleger die Nova mit „weder pro noch contra notirt"'zurückzu schicken und doch zu verlangen, daß der Verleger sich nur ihrer Vermit telung bediene» solle und dürfe, überaus komisch. - Schließlich wünsche ich nur mit Personen und nicht niit Buchstaben (dl.) zu verkehren. Berlin, 20. Mai 1874. Th. Ballien. Folgen des Reichs-Preßgesetzes. — Nach Mittheilun gen aus säst allen Provinzen Preußens wird das neue Preßgcsetz die Wirkung haben, daß eine große Menge neuer Zeitungen ent steht. Blätter, die in der Woche nur einmal ausgegeben wurden, werden mehrere Male, solche Zeitungen, welche drei Mal erschienen, täglich ausgegeben werden. Kurz, das Zeitungswcsen wird einen erheblichen Aufschwung nehmen, und die meisten der älteren Organe sind darauf bedacht, nicht bloß ihren Stoff zu verbessern, sondern auch zu erweitern, so daß zwar in den allermeisten Fällen nicht mög lich sein wird, den Abonncmcntspreis herabzusctzen, dasür aber dem Publicum inhaltlich sehr viel mehr zu bieteu. Die starke Concurrcnz hindert die Vergrößerung der Auflage der bestehenden Blätter ver- muthlich so wesentlich, daß es ein Jrrthum wäre, anzunehmen, aus dem neuen Preßgcsetz zögen im Grunde nur die Zeitungsverleger Vortheil. Der Vortheil wird sich vertheilen und in bedeutendem Grade dürste das Publicum an ihm Theil haben. — Ueber den gleichen Gegenstand berichtet das Leipziger Tageblatt: „In Nord hausen waren am Sonntag den 17. ds. die Verleger sämmt- licher Zeitungen Thüringens und der Provinz Sachsen versammelt und beschlossen, auch nach dem ani 1. Juli eintretenden Wegfall der Caution und Stempelsteuer eine Herabsetzung des -Abonnementspreises nicht stattfinden zu lassen, dagegen den Lese stoff zu vermehren. In der That machen sich wenig Leser einen richtigen Begriff von den materiellen Bedingungen, unter denen ein publicistisches Blatt über Wasser gehalten werden kann. Jeder zählt nur die Abonnements- und Jnseratenbeträge zusammen; kommt's zum Subtrahiren der Kosten, so wird mit einer wahrhast fabelhasten Ignoranz versahren. Es ist festgestellt, daß die Abonnements beträge fast sämmtlicher deutschen Zeitungen die Herstellungskosten nicht decken. Es muß aus den Jnserateneingängen meist durch schnittlich noch 66 Procent, etwa zwei Drittel, dazugezahlt werden. Auch ohne die Zeitungssteucr bleibt die Kostspieligkeit der Her stellung einer Zeitung so groß, daß sich auch nach dem 1. Juli kaum eine größere Fruchtbarkeit auf dem Gebiete der Presse entwickeln dürfte, und von dem neu aufschicßenden Blättersegen wird schließlich wie 1848 nur außerordentlich wenig übrig bleiben. Aus all diesen Gründen ist der obige Beschluß begreiflich. Nur eine Zeitung des Bezirks, der »Höllische Courier«, im G. Schwetschke'schen Verlag, der es ertragen kann, hat sich dem nicht angeschlossen, sondern wird den Abonnementspreis herabsetzen." . In Hannover hat sich am 21. April ein Buchhandlungs- Gehilfenverein unter dem Namen „Saldo" gebildet, welcher den Zweck hat, durch gesellige Zusammenkünfte das collegialische Leben der jüngeren Buchhändler der Stadt Hannover zu fördern. Der Vorstand besteht aus den Herren H. Lindemann (in der Helwing' scheu Hosbuchh.), Vorsitzender, A. Foerster (bei Schmorl L v. See- seld), Schriftführer, und C. Kravani (in der Hahn'schen Hosbuchh.), Cassircr.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder