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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1909
- Sprache
- Deutsch
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fanden hatten; das erste wurde von 1)r Birch um 45 Pfund, das zweite von Maggs um 20 Pfund 10 Schilling erworben. Die sehr seltene Erstausgabe von Richard de Burys»Philobiblon« aus dem Jahre 1473, früher Woodhullscher Besitz, erwarb um 150 Pfund Quaritch, der sich auch die zweite, zehn Jahre später erschienene Ausgabe des Werkes sicherte. Die erste Ausgabe des »Lpeeuluw« von Rodericus Sancius de Arevalo aus dem Jahre 1468, ein schönes Werk der ersten römischen Drucker, erwarb um 58 Pfund Tregaskis. Sehr wertvoll waren auch zwei aus dem fünfzehnten Jahrhundert stammende Handschriften von Werken Richard Rolles de Hampole, von denen die eine, eine Übersetzung mehrerer seiner Abhandlungen ins Englische von Richard Misyn, Gascoigne um 124 Pfund erwarb, während die andere mit Quaritch kam. Shakespeare war in der Amherstschen Sammlung nur spärlich vertreten, nämlich mit zwei Exemplaren der ersten Folio-Aus gabe und der Quart-Ausgabe des »Sommernachtstraums« von 1600. Von den beiden Folio-Ausgaben war keine ganz voll ständig, da sie aber ihre Mängel gegenseitig einigermaßen aus glichen, mochten sie für ein vollständiges Exemplar gelten. Sie wurden auch zusammen ausgeboten; Quaritch erwarb sie, nach dem er mit 200 Pfund eröffnet hatte, schließlich um 800 Pfund. Gegenüber dem bisherigen höchsten Preis für diese Ausgabe, der bei der Van Antwerp'schen Versteigerung vor zwei Jahren mit 3600 Pfund erzielt worden war, ist diese Summe sehr bescheiden zu nennen. Das Exemplar des »Sommernachtstraums« erwarb Austin um 65 Pfund. Ein reichgebundenes Exemplar der Memoiren Straffords mit dem Wappen Karls II., das zuletzt für 6 Pfund versteigert worden war, brachte es auf 59 Pfund; eins der ältesten Erzeugnisse des Londoner Buchdrucks, »VLsux ^vi-ickxe- ment äes Statute« aus dem Jahre 1481, erstand Quaritch um 112 Pfund. Dasjenige einzelne Werk, das den höchsten Preis des Tages erzielte, war ein vollständiges Exemplar des »Lxseulum Huwanue Lalvat-LoniZ», das Quaritch um 470 Pfund erwarb; diesem fiel auch das Werk des Stoflerinus »Llueiäatio k's.drieae Ilsuque ^stroloxiu«, mit Einband von Grolier, um 121 Pfund zu. (Nach: Londoner ll'imsZ und kull Null (Za-stte.) Deutsche Bolksbibliothek, Aktiengesellschaft in Liqu. in Berlin (Vgl. Nr. 69 d. Bl.). — Handelsregistereintrag: Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 8. Am 22. März 1909 ist eingetragen: Bei Nr. 1102: Deutsche Volksbibliothek, Aktiengesellschaft in Liqu. mit dem Sitze zu Berlin. Die Liquidation ist als beendigt angemeldet, die Fa. ist erloschen. Berlin, den 22. März 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 39. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 75 vom 29. März 1909.) Eberswalder Buchhandlung Ernst von Kornatzki in Eberswalde. — Handelsregistereintrag: Nachstehende Firmen unseres Handelsregisters ^ sind von Nr. 159. Eberswalder Buchhandlung Ernst v. Kornatzki hier. Eberswalde, den 19. März 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 75 vom 29. März 1909.) Aktiengesellschaft Aristophot in Taucha (Bez. Leipzig). (Vgl. Nr. 53, 72 d. Bl.) — Handelsregistereintrag: Auf Blatt 108 des Handelsregisters (Firma Aktiengesell schaft Aristophot in Taucha) ist heute eingetragen worden: Die Generalversammlung vom 27. Februar 1909 hat folgende Beschlüsse gefaßt (Notariatsprotokoll vom gleichen Tage): Gegenstand des Unternehmens sind weiter der Betrieb einer Buchbinderei- und einer Gelatinier-Anstalt. Das Grundkapital soll auf einhunderteinundzwanzigtausend Mark herabgesetzt und um vierhundertfünftausend Mark, in vier hundertfünf Aktien zu je tausend Mark zerfallend, mithin auf fünf- bundertsechsundzwanzigtausend Mark erhöht werden. Ferner ist der Gesellschaftsvertrag vom 10. Dezember 1903 durch Beschluß derselben Generalversammlung in anderen Punkten abgeändert worden. Zur Vertretung der Gesellschaft sind laut Generalversamm lungsbeschluß vom 27. Februar 1909 und zwar, wenn der Vorstand nur aus einer Person besteht, diese oder zwei Prokuristen gemein schaftlich, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht und der Aufsichtsrat nicht jedem einzelnen von ihnen Befugnis erteilt, die Gesellschaft allein zu vertreten, entweder zwei Vorstandsmit glieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist oder zwei Prokuristen oder ein Vorstandsmitglied und ein Bevollmächtigter gemeinschaftlich berechtigt. Zugleich wird bekannt gemacht, daß von den mit der An meldung eingereichten Schriftstücken, insbesondere von dem Prüfungsberichte des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des Re visors hier Einsicht genommen werden kann. Taucha, den 23. März 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht. (Leipziger Zeitung Nr. 72 vom 29. März 1909.) * In Österreich verboten. (Vgl. Nr. 73 d. Bl.) — Folgende weiteren Verbote einzelner Nummern von reichsdeutschen Zeitungen gibt das Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 71 vom 28. März 1909 bekannt: Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Eger hat mit dem Er kenntnisse vom 24. März 1909, Pr. 15/9, die Weiterverbreitung der Nummer 66 der Zeitschrift »Hofer Anzeiger« vom 18. März 1909 wegen der Stellen des Artikels: »Österreich und Serbien« von »Alle czechischen Regimenter« bis »an die Grenze entsendet«, von »Es wird die» bis »Kriegsstand gebracht«, von »An alle Reservisten« bis »nach Bosnien« nach § 308, 310 St.-G. sowie Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 1863, verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Eger hat mit dem Er kenntnisse vom 24. März 1909, Pr. 17/9, die Weiterverbreitung der Nummer 77 der Zeitschrift: »Leipziger Neueste Nach richten« vom 18. März 1909 wegen des Artikels: »Die Kriegs gefahr zwischen Österreich und Serbien« in den Stellen von »Seitdem es feststebt« bis »namhaft zu machen«, von »Der Kriegsausbruch« bis »erscheinen lassen müßten«, von »Sieben Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 1863, verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Eger hat mit dem Er kenntnisse vom 24. März 1909, Pr. 20/9, die Weiterverbreitung der Nummer 79 der in Leipzig erscheinenden Zeitschrift: »Leip ziger Neueste Nachrichten« vom 20. März 1909 wegen des Artikels: »Weitere Vorbereitungen zum Krieg« in der Stelle von »Auf dem Budapester Bahnhof« bis »in Wien beigewohnt« nach Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ox 1863, verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Eger hat mit dem Er kenntnisse vom 24. März 1909, Pr. 18/9, die Weiterverbreitung der Nummer 78 der in Leipzig erscheinenden Zeitschrift: »Leipziger Tageblatt und Handelszeitung« vom 19. März 1909 wegen des Artikels: »Das Kriegsgespenst« in den Stellen von »zur Mobilisierung« bis »Konsulat bewirkt«, von »Czechische Patrioten« bis »zu kämpfen«, von »Man ist« bis »befinden sich darunter« und von »Die aktiven« bis »Befehle harren« nach 8 308 und 310 St.-G., sowie gemäß Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 fix 1863, verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Eger hat mit dem Er kenntnisse vom 24. März 1909, Pr. 16/9, die Weiterverbreitung der Nummer 77 der Zeitschrift »Leipziger Tageblatt und Handelszeitung« vom 18. März 1909 wegen des Artikels: »Die Mobilmachung in Österreich« in der Stelle von »Gestern vormittag« bis »in Semlin eingetroffen« nach Art. IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 1863, verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Eger hat mit dem Er kenntnisse vom 24. März 1909, Pr. 14/9, die Weiterverbreitung der Nummer 65 der in Selb erscheinenden Zeitschrift: »Selber
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