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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1909
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- Deutsch
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6000 Börsenblatt s. d. Dtschn. vuchhonder Nichtamtlicher Teil. ^ IIS, 18. Mai 1909. <Tove.) Engländer ihrerseits dasselbe Rechtsmittel, welches wir seit langem haben, den Ausübungszwang., für ihre eigene Industrie zur Anwendung bringen, ist mir nicht recht verständlich; und wenn behauptet wird, daß die Ausübung in England eine rigorosere sei als bei uns, so kann ich nur sagen: das Gegen teil ist der Fall. Aber auch hier ist es wünschenswert, das internationale Recht und insbesondere das internationale literarische und gewerbliche Schutzrecht im Wege der vertrags mäßigen Vereinbarung fortzubilden, und da möchte ich zum Schluß noch eine Bitte, nicht an die Reichsregierung, aber an die Vertreter der Einzelregierungen, die hier vorhanden sind, soweit sie über Universitäten verfügen, richten. Meines Erachtens stehen wir an einem Wendepunkt unserer Rechtsentwicklung überhaupt. Das internationale Recht, die vertragsmäßige Fortbildung des Völkerrechts so wohl wie des internationalen Privatrechts und alles dessen, ivas die literarischen und gewerblichen Schutzrechte betrifft, werden eine immer breitere Stellung in unserer ganzen Rechtstheorie einnehmen, und ich glaube, daß die selbstver ständliche Folge sein muß, daß auch bei der Ausbildung unserer Juristen und beim theoretischen Studium dieser Zweig der Rechtswissenschaften in ganz anderer Weise gefördert wird, als dies bisher der Fall war. Wir haben jetzt ein gewisses Gebiet des antiquarischen Rechts mehr oder weniger aus der praktischen Anwendung durch Kodifikation verloren; es hat kein Interesse mehr, wie Gajus über den oder jenen Fall gedacht hat, nachdem wir wissen, wie das Bürgerliche Gesetzbuch darüber denkt, und ich glaube, daß der Spielraum, den wir da gewinnen, mit Vorteil benutzt werden könnte, um die internationalen Rechtsstudien und die Bestrebungen, die darauf hinausgehen, das Interesse dafür zu wecken, zu fördern. Mit diesem Wunsche möchte ich schließen und mit der Bitte, dieses vorzügliche internationale Übereinkommen ein stimmig anzunehmen. (Bravo! links.) Henning (Konservativ): Meine Herren, es kann nicht meine Absicht sein, auf alle die Perspektiven in die Zukunft, die sich an diesen abgeschlossenen Vertrag schließen, einzu gehen und meinerseits noch neue Wünsche hinzuzufllgen, die dabei in Betracht kommen könnten. Darüber sind wir ja alle einig, daß wir in der hier vor uns liegenden Konvention den Abschluß einer langjährigen ausgezeichneten Arbeit von Reich und Reichstag erblicken und mit Freuden begrüßen können. Daß sich nicht alles genau so gestaltet hat, wie es in unserer Absicht lag, war bei der Vielgestaltigkeit der äußeren Beziehungen nicht anders denkbar; aber was erreicht werden konnte, ist jedenfalls erreicht worden, und es ist ein dankenswerter Anfang gemacht, ein ganzes Netz solcher Ver einbarungen zum Schutze des literarischen und künstlerischen Eigentums über die ganze Welt zu ziehen. Natürlich ist es ausgefallen, daß unter den Staaten, die eingeladen waren, unser nächster Nachbar und Freund Österreich - Ungarn fehlte. Ich erwähne das nur, weil es schon erwähnt worden ist, mit dem Hinzufllgen, daß das bei der Vielgestaltigkeit der Sprachenverhältnisse Österreichs und bei den komplizierten Verhältnissen, in denen dieser Staat überhaupt lebt, nicht wundernehmen kann. Daniit erklärt sich das Fehlen Österreichs-Ungarns. Anders aber, meine Herren, ist es bei Nordamerika. Nordamerika, als festgefügtes Ganzes, hätte wohl etwas mehr tun können, in seinem eigensten Interesse dieser Konvention beizutreten. Wohl hat es, wie hervorgehoben worden ist, einen Anfang gemacht und einen guten Anfang gemacht, indem es zum 1. Juli d. I. ein Gesetz in Kraft treten läßt, das weitere Fortschritte gegen früher auf- lHcnning.) weist. Allerdings ist das ein wunderbares Gemisch von modernem Fortschritt und altem Protektionismus oder, wie gesagt worden ist, von industrieller Strandräuberei; es ist versehen mit einer Menge von Stacheln und Schikanen, die an den alten Protektionismus Amerikas erinnern. Es wäre dringend zu wünschen, daß es unserer Regierung ge lingt, diese letzten Stacheln zu beseitigen und einen freien Verkehr anzubahnen. Ein Hauptmoment in der Besprechung ist die Schutz frist gewesen, und ich kann nicht umhin, zuzugeben, daß der Wunsch, der von den beiden letzten Rednern geäußert worden ist, es möchte bei uns nicht in eine Verlängerung von über SO Jahren gewilligt werden, auch von uns ge teilt wird. Es ist insofern schwierig, als ja auswärtige Staaten — Amerika neuerdings auch — schon diese Schutz frist weit überschritten haben. Aber man muß doch dabei im Auge behalten, daß es für uns wünschenswert ist, die Kunstprodukte, die Schätze, die wir in Literatur und Kunst haben, unserer großen Künstler und Literaten, möglichst bald weiteren Teilen der Nation als Gemeingut zugänglich zu machen. Es liegt bei einer über 30 Jahre hinausgehenden Schutzfrist auch die Gefahr der Bildung von Privat monopolen vor, die dann eben hindernd zwischen der Nation und den einzelnen Produzenten stehen. Aus dem Grunde glauben wir, daß, wenn ein Nachtragsgesetz zu er warten steht und dieser Punkt berührt wird, wir doch mög lichst auf unserer alten Schutzfrist von 30 Jahren stehen bleiben möchten. Dann, meine Herren, ist von seiten des Herrn Regie rungsvertreters dankend die Gastlichkeit dieses hohen Hauses bei der Konferenz hervorgehoben worden; es ist dankend die Mitarbeit erwähnt worden, die hier im Reichstag durch die vorbereitenden Gesetze geleistet worden ist. Diesen Dank, meine Herren, glaube ich in Ihrer aller Namen der Reichs regierung gegenüber erwidern zu können. Sie hat in einem Zeitraum von 20 Jahren zielbewußt, energisch und geschickt den Weg verfolgt, der nun endlich zu einer allgemein inter nationalen Vereinbarung geführt hat. Der Weg ist durchaus nicht leicht gewesen. Die erste Übereinkunft in Bern vom Jahre 1886 war noch in sehr dunklen Umrissen; dann kam nach 10 Jahren eine Revision dieser Konvention, da trat man schon den einzelnen Punkten näher, und die künftige Gestaltung trat in deutlicheren Umrissen hervor. Nun haben wir aber hier den großen Vorzug vor anderen voraus, daß wir zuerst mit der Ausgestaltung unserer Reichsgesetzgebung, vorgegangen sind (Sehr wahr! rechts), in den Gesetzen zum Schutze von Werken der Literatur und Tonkunst, und dann zweitens in den Gesetzen zum Schutze für Werke der bildenden Künste und der Photo graphie. Das sind also die grundlegenden Gesetze ge wesen, die Deutschland zuerst gemacht hat, und die auch die Basis für alle weiteren Verhandlungen mit anderen Staaten gebildet haben. (Sehr richtig! rechts.) Dann muß es als dankenswert heroorgehoben werden, daß sich Deutschland im Jahre 1907 erst durch Privat konventionen mit Frankreich, Belgien und Italien einen ge wissen Stamm gesichert hat, eine Tripelallianz, damit ein Stamm da war, um andere Staaten heranzuziehen. Wenn wir allein gleich hervorgetreten wären und uns gleichmäßig an alle Staaten gewandt hätten, wäre die Sache viel schwieriger gewesen. So aber konnten schon viele Staaten als Vorbilder gezeigt werden. So mußte es gemacht werden. Erft dann ergingen durch Vermittlung der Berner Kon-
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