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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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25S, 6. November ISSS. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dljchn. Buchhandel. 13431 Außerdem sind manche Firmen zu streichen gewesen, weil sie nicht mehr existieren. Nicht immer läßt sich eine bestimmte Norm anwenden für die Aufnahmeberechtigung. Ausnahmen sind nicht aus geschlossen, aber jeder Verein, welcher sich mit der Adreßbuch- frage eingehend beschäftigt hat, wird manche Adressen ge funden haben, deren Aufnahme keineswegs im Interesse des Buchhandels war. Die Interessen des Gesamtbuchhandels erfordern in erster Linie Schutz der rein buchhändlerischen Geschäfte vor den verschiedenen unberechtigten Eindringlingen, und jeder Kreis- nnd Ortsverein sollte Sorge tragen, daß alle Schädlinge aus dem oifiziellen Adreßbuch ausgemerzt werden. Der Geschäftsstelle des Böcsenvereins wird es kaum ge lungen sein, ein ganz erschöpfendes Material herbeizuschaffen, da viele Karten unbeantwortet blieben; aber diejenigen Vereine, die sich der Mühe unterzogen und eine umfassende Prüfung Vornahmen, haben doch bewiesen, daß die Arbeit zu bewältigen war. und haben damit dem Börsenverein gute Hülfe geleistet. Man kann nur wünschen, daß diese wichtige Angelegenheit bald ganz erledigt wird und daß kein Verein zurückbleibt. Will man Hand anlegen an die Reinigung des Adreß buches und Begrenzung der Aufnahmebedingungen, so muß gleichzeitig hingewiesen werden auf die Ursache allen Übels, auf einen notorischen Krebsschaden im Buchhandel, nämlich die Schaffung von sogenannten Auchbuchhändlern durch Leipziger Firmen. Wenn Buchbinder, Papierhändler, Vereine, Lehrer, Geistliche. Buchdrucker, Autoren usw. Interesse daran haben, mit dem Buchhandel in Verbindung zu treten, so suchen und finden sie in Leipzig unschwer einen Vertreter. Es geht sogar so weit, daß Leipziger Firmen reisen lassen, um Kommittenten zu fangen; welcher Art letztere sind, davon kann mancher Buchhändler, namentlich in kleineren Orten, ein Lied singen. Gesetzlich ist der Buchhandel vor solchen Schädigungen leider nicht zu schützen und seitens Leipzigs durfte man bis her auch nicht auf Schutz rechnen. Nur selten gelangen an die Vereine Anfragen wegen sich meldender neuer Firmen. Und wenn Beschwerden erhoben werden wegen Übernahme einer Kommission, so lautet sehr häufig die Antwort: »Verweigere ich. so macht ein anderer das Geschäft«. Das Sortiment hat, als es galt, den Rabattunfug zu beseitigen, ein ganz anderes Rückgrat bewiesen und aus manches Geschäft lieber verzichtet, als un treu zu werden. Es wird hohe Zeit, daß die angesehenen Leipziger Firmen sich vereinigen, um dem Buchhandel ein festes Bollwerk gegen alle Schädlinge zu schaffen. Daß diesen Firmen dann die Anerkennung des Buchhandels nicht fehlen wird, ist außer Frage. Die Herausgabe des offiziellen Adreßbuches muß einem besonderen Ausschuß des Börsenvereins überwiesen werden, der gleichzeitig zu entscheiden hat, wer aufnahmeberechtigt ist. Die Vertretung durch einen Kommissionär darf dafür nicht mehr maßgebend sein. Als Ergänzung dieser Ausführungen mögen einige Auszüge dienen aus einem Artikel über die Adreßbuch- und Kommissionärsrage in der »Allgemeinen Buchhändler- zeitung«. (Abdruck aus der »Allgem. Buchhändlerzeitung« 1909 Nr. 37 und 38.) Bisher galt als Voraussetzung für die Aufnahme in das Adreßbuch die Vertretung der betr. Firma in Leipzig. Nicht der Börsenverein oder die Redaktion des Adreßbuchs bestimmen somit darüber, ob eine Firma in das Adreßbuch gehört oder nicht, sondern der Kommissionär. Er ist in Wirklichkeit der jenige, der den Buchhändler macht, denn von ihm hängt es in der Hauptsache ab, ob das Adreßbuch Notiz von dem neuen Kollegen nimmt oder nicht. Dagegen sind in Leipzig eine Anzahl kleinerer Kommissionsgeschäfte in den letzten Jahren auf den Plan ge treten, die es offenbar darauf abgesehen hat, wenigstens an Komittentenzahl mit den älteren Firmen zu wetteifern. Wer auch nur eine Broschüre im Selbstverlag hat, dem wird der Weg über Leipzig als ein Ausweg aus allen Nöten und Fähr nissen gezeigt. Er hat nur 20.— oder .tt 30.— jährlich Kommissionshonorar zu bezahlen, um Aufnahme in das Adreß buch zu finden und damit als Buchhändler zu gelten. Ein Inserat im Börsenblatt seitens des betr. Kommissionärs, und der neubackene Kollege, der sich um die Aufnahmeformalitäten nicht einmal selbst zu bemühen braucht, ist fertig. Darüber, daß der geringe Nutzen, den die Vertretung derartiger »Firmen« ihnen selbst bringt, in gar keinem Verhältnis zu dem Schaden steht, der der Allgemeinheit durch die Heranzüchtung dieser Auchkollegen erwächst, sind sich diese Kommissionäre für Gott und alle Welt entweder selbst nicht klar oder wollen sich nicht klar sein. Nichts ist doch bezeichnender, daß die bisherige Praxis, die Aufnahme einer Firma von der »Vertretung in Leipzig« ab hängig zu machen, unzulänglich ist, als die auf den Kommittenten fang berechneten Offerten einiger kleineren Leipziger Kom missionsgeschäfte, in denen klipp und klar gesagt wird, daß »die Aufnahme einer Firma vollständig kostenlos in das Offizielle Adreßbuch erfolgt, wenn die aufzunehmende Firma durch einen Kommissionär in Leipzig vertreten ist und dies durch ein Rund schreiben oder ein Inserat im Börsenblatt bekannt gemacht worden ist«. Das heißt doch wahrhaftig nichts anderes als den ganzen Buchhandel mit allen seinen Institutionen einer Hand voll smarter Geschäftsleute ausliefern, die ganz souverän darüber verfügt, wen die Organisation anzuerkennen hat. Fast scheint es, als ob man einen Friseurladen oder ein chemisches Laboratorium nicht mehr von einer Buchhandlung unterscheiden könne. Hier muß die örtliche Organisation des Buchhandels eintreten. Wo sie versagt oder es an der not wendigen Objektivität fehlen läßt, hat die Adreßbuch-Redaktion einzugreifen. Solange der Börsenverein auf dem Standpunkte steht, daß es seine Pflicht ist, für die Erhaltung des Provinzsortiments ein zutreten, muß er auch dafür Sorge tragen, daß die unlautere Konkurrenz von diesem ferngehalten wird. Als eine solche wird man aber alle die Firmen bezeichnen müssen, die auf einem dem Buchhandel nicht verwandten Boden stehen, und als buchhändlerische Gewerbebetriebe nicht angesprochen werden können. Selbst wenn man einen Unterschied zwischen Groß- städten und kleinen Provinzorten macht und an Plätzen, wo sätzen verfährt, darf das Entgegenkommen doch nicht so weit gehen, daß wir Firmen, die kein Mensch sonst für Buch handlungen ansieht, als solche im Offiziellen Adreßbuch des deutschen Buchhandels dafür ausgeben. Voraussetzung für jede Konkurrenz, die wir uns in unserem Berufe gefallen lassen müssen, ist der buchhändlerische Charakter der betr. Firma, der keineswegs so schwer zu erkennen ist, wie man uns das seitens gewisser Kommissionäre weismachen möchte. In ein Buchhändler.Adreßbuch gehören Nichtbuchhändler so wenig wie Quacksalber in ein Arzte-Adreßbuch. Von einem offiziellen Adreßbuch des deutschen Buchhandels, das zudem noch auf die sogenannten verwandten Geschäftszweige in seinem Titel verzichtet, muß man verlangen, daß es eine Seifenfabrik oder eine Versicherungsgesellschaft von einer Buchhandlung unterscheiden lernt und sich nicht ohne weiteres von interessierter Seite irreführen läßt. Es handelt sich jetzt darum praktische Politik zu treiben, denn Klagen sind genug gehört. Der Vorstand des Börsen vereins hat mit der Säuberungsarbeit begonnen und es ist daher wohl angebracht, daß die heutige Versammlung zunächst durch eine Resolution ihre Stellungnahme kundgibt und damit zeigt, daß »Kreis Norden« nicht versagt, wenn es gilt, bessere Zustände im Buchhandel herbeizuführen. (Bravo!) 1742*
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