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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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1, 3. Januar 1910. Nichtamtlicher Teil. 9 und zwar: Deutschland. England. Belgien, Dänemark, Frankreich, Holland, Italien, Norwegen, Schweden; die zweite Gruppe um faßt drei Staaten, in denen man sich bitter beklagt, nämlich Österreich, Spanien und Rußland. Die Schweiz endlich mit ihren 22 kantonalen Regierungen bietet alle verschiedenen Grade der Verstaatlichung im Gebiete des amtlichen Verlags. Über Griechenland und Portugal haben wir keine bestimmten Auskünstc erlangen können. Was Rumänien anbetrifft, so scheint sich die Regierung das Monopol der Schulbücher Vorbehalten zu haben. Alle nationalen Verleger-Verbände stellen fest, daß die Staatsbehörden mehr oder weniger Bände, Karten, Ürknnden usw. direkt verlegen, die für de» Gebrauch ihrer Ministerien, Beamten, der Armee, der Schule bestimmt sind. Die meisten teilen mit, daß diese Schriften, die ihrer Natur nach nur einen beschränkten Absatz haben, dem Verleger keine Quelle erheblichen Nutzens sein würden, und daß in der Praxis der Staat gezwungen ist, einen Teil des Verkaufes dem Verlags oder Sortimentsbuchhandels abzutreten, aber zu sehr mäßigem Rabatt, der diese Vermittler nicht ermutigt, sich lebhaft für den Absatz dieser Artikel zu verwenden. Herr Orrier wird Ihnen die Klagen Spaniens mitteilen; ich füge meinem gegenwärtigen Bericht die eingehenden und klaren Antworten Österreichs und Rußlands mit den Begleitschreiben bei: Antwort Österreichs. In Österreich rührt der den Verlegern Österreichs und Ungarns gemachte Wettbewerb her: 1. Von der Tatsache, daß die Staatsdruckereien eine große Anzahl offizieller Veröffentlichungen, sowie alle Gesetze usw. verlegen. 2. Von der im Jahre 1772 erfolgten Gründung einer offiziellen Anstalt für den Verlag von Unterrichtswerken. 3. Besonders der staatliche Schnlbücherverlag verursacht den Verlegern ungeheuren Schaden. Sie haben seit mehr als sechzig Jahren gegen dieses Hemmnis des Buchgewerbes angekämpst und infolge ihrer ausdauernden Anstrengungen schon einige Erfolge erzielt. 4. Der Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler hat seit kurzem den Kampf gegen den staatlichen Schulbücherverlag wieder ausgenommen und steht gegenwärtig mit der Regierung in Verhandlungen, um eine günstige Entscheidung herbeizusühren. Ungarn befindet sich in derselben Lage; jedoch haben, wie ich glaube, die ungarischen Verleger noch keinerlei Schritte gegen diese Unzuträglichkciten getan. In Rumänien endlich, das im Permanenten Bureau des internationalen Verlegerkongresses noch nicht vertreten gewesen ist, besteht ein Monopol für Schulbücher. Antwort Rußlands. Der Staatssozialismus ist in Rußland sehr in Mode ge kommen und wird in gleicher Weise von der Linken wie von der Rechten gepredigt. Auch hat der Staat keinerlei Bedenken, den Privatleuten Konkurrenz zu machen auf allen Gebieten, wo seine Tätigkeit einige Aussicht auf Erfolg hat. Was den Verlag an betrifft, so beteiligen sich alle Ministerien daran, und man kann sagen, daß ein sehr beträchtlicher Teil Drucksachen, die alljährlich als Zeitungen und Bücher erscheinen, aus Staatskosten gedruckt wird. Die meisten Ministerien haben ihre eigenen Druckereien, die wie die des St. Petersburger Stadtrats und der haupt städtischen Präfektur den privaten Druckereien eine sehr ungerechte Konkurrenz machen, da sie während der stillen Zeit eben nur Beschäftigung für ihre Arbeiter und Maschinen suchen. Die Ministerien betreiben den Verlag für ihre eigene Rech nung und verlegen oft Bücher von flottem Verkauf, die sie an Sortimenter oder direkt an Privatpersonen absetzen. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. Wie überall, so geben auch hier Akademien und Universitäten wissenschaftliche Bücher heraus, die aber im allgemeinen sehr spezieller Art sind und sonst weder Verleger noch Käufer finden würden. Manchmal veröffentlichen die Universitäts-Professoren ihre Vorlesungen ausschließlich für ihre Zuhörer meist in lithographierten Heften. Die Semstwos oder Provinzialräte sind oft Verleger und Sortimenter zugleich; sie verlegen Schulbücher und landwirt schaftliche Bücher, die dazu bestimmt sind, den besonderen Bedürf nissen ihrer Provinz zu entsprechen; sie richten auch Sortiments buchhandlungen in ziemlich großer Zahl ein, die von einem Ratsbeamten geleitet werden. Diese Bücherniederlagen sind für den Bedarf an Elementar-Schulbüchern eingerichtet; doch betreiben viele von ihnen auch allgemeinen Buchhandel und bilden mächtige Vermittler für die Verleger, die sie ganz ebenso behandeln wie die eigentlichen Sortimentsbuchhandlungen (Rabatt, Kredit, Kom missionslager), dabei aber die Bedingung stellen, daß die Laden preise der Bücher für den Verkauf an das Publikum aufrecht erhalten bleiben. Die Verlagshäuser sind in Rußland wenig zahlreich. Ein großer Teil der jedes Jahr erscheinenden Bücher entsteht ohne Verleger; der Verfasser, der Drucker, die wissen schaftliche oder andere Gesellschaft, die die Kosten trägt, oder auch die Verwaltung verkaufen das Buch an das Publikum wie an den Sortimenter. Zum Verlegen ist keinerlei Konzession nötig, und solange der Verleger nur seine eigenen Verlagswerke zum Verkauf bringt, ist er von jeder Steuer aus das von ihm betriebene Geschäft befreit. Auch betreibt alle Welt es ein wenig, und der russische Buchhändler- und Verleger-Verein hat kaum Einfluß auf viele dieser Verleger, um sie zur Beachtung der von ihm für den Bücherverkaus ausgearbeiteten Bestimmungen an zuhalten. Die Frage, bei der Regierung Schritte zu unternehmen, um die Lage der Verleger hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten klar zustellen, ist in unserer Gesellschaft wiederholt zur Sprache ge bracht worden, aber zur gegenwärtigen Zeit, wo eine vollständige Umwandlung unserer Gesetzgebung bevorstehi, ist es nicht wahr scheinlich, daß diese so eigenartige Frage eine baldige Lösung finden wird. Aus dieser verspäteten, sehr unvollständigen und oberfläch liche» Forschung scheint jedoch hervorzugehen, daß in unserem Stande der Wettbewerb des Staates tatsächlich vorhanden ist und eine gewisse Wichtigkeit hat. Ich hoffe, daß der Kongreß in Madrid die Frage besprechen und ihr Folge geben wird, indem er das Permanente Bureau beauftragt, die Untersuchung fortzusetzen, sie zu vervollständigen und die folgenden Thesen zu prüfen, die ich gewünscht hätte Persönlich*) vertreten zu können. Sie werden später ganz oder teilweise zur Formulierung unserer Wünsche dienen können: 1. Es ist nicht die Ausgabe des Staates, dem Verleger Konkurrenz zu machen, ebensowenig wie einem beliebigen an deren Gewerbetreibenden; 2. Der Verlag von Büchern durch den Staat ist dem Verfasser wie der geistigen Produktion im allgemeinen nachteilig; 3. Das vom Staat verlegte Werk kommt, alles in allem genommen, dem Publikum teurer zu stehen und steht in bezug aus Korrektheit und Sorgfalt der Herstellung usw. die einer vom privaten Verleger geschaffenen Ausgabe nach; 4. Der Staat ist weder bestimmt, noch genügend aus gerüstet für die Verbreitung der von ihm verlegten Ver öffentlichungen.
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