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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100103
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191001035
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19100103
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-01
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de» JeiGeii Lilllilillndel. Eigentum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchcn werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 1. Leipzig, Montag den 3. Januar 1910. 77. Jahrgang. Amtlich Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen KiiiMkii !>ks -Mt» Billh- iin- LaMliltciAiiiick. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind an die I. C. Hin- richs'sche Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blumen gasse 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Ver zeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandelsc im Börsenblatte für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis» in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung hastet für diese Einsendungen in demselben Umsange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Ansertigung des Verzeichnisses im Original vorlicgen; einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3. Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonat lich. Auf besonder», auf der Begleitsaktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung: in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatte (nach dem Alphabete der Verleger geordnet) zwei Tage später, als die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 ö. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schriftgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u. s. w.), die zum Texte des betreffenden Werkes verwendet worden ist. 8 S. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Börsenblatt für des! Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. er Teil. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung ist gehalten, bei den Preisen die folgenden Vermerke beizufügen: n.n.t wenn in laufender Rechnung nur ein niedrigerer Rabatt als 2S°/„ gewährt wird, f: wenn ein Ladenpreis vom Verleger nicht genannt wird; die I. L. Hinrichs'sche Buchhandlung stellt dann ihrerseits einen Ladenpreis fest, der in der Regel um rund den dritten Teil höher sein soll, als der vom Verleger angesetzte Nettopreis, v.u.n.: wenn der Verleger ausdrücklich verlangt, daß nur der Nettopreis angegeben werde. bar: wenn der Verleger nur bar zu liefern erklärt. wenn die Firma des Einsenders dem Titel nicht aufgedruckt ist. n. vor dem Einbandpreis: wenn der Einband nicht oder nur verkürzt rabattiert wird, oder der Rabatt satz vom Verleger nicht mitgeteilt ist. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnage oder Einband, falls sie auf den Begleitfakturcn vermerkt sind, ebenfalls anzugeben. Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedars es nicht. Bereits verzeichnete Artikel, die mit unverändertem Text, aber mit anderm Titel oder Vorwort von neuem aus gegeben werden, sogenannte Titelauflagen, werden mit „(Titel)" nach der Zahl der Auflage bezeichnet. 8 7. Von Zeitschriften, die ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird nur das erste Heft oder die erste Nummer eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band rc. bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. 8 «. Zur Ausnahme berechtigt sind: a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinende» buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind, ausgenommen die slavische und ungarische Literatur, welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz zum Abdruck gelangt, b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. >
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