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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1899-10-18
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1899
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- Deutsch
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7664 Mchtamtlkcher Teil. ^ 243, 18 Oktober 1892. sich wirken lassen? Diesen schändlichen Bonaparte, auf dessen Ver anlassung und Befehl Hamburg so schwer mißhandelt wurde, lernen die dortigen Volksschüler demnach als einen Menschen kennen, dessen einziger Fehler seine zu große Gütigkeit war. Seite 74 und auf vielen anderen Seiten heißt es: -Diese schuftigen Preußen!» Die Bezeichnung wiederholt sich sehr oft. Außerdem finden sich über die preußischen Soldaten z. B. fol gende Stellen: -sic heulen wie die Wölfe (S. 89), deren Geschrei und freches Auftreten mich im Innersten empörte» (S.90), -reißenden Tieren gleich, mit wutfunkelnden Augen und verzerrtem Munde» (S. 152). Diese Proben mögen genügen. Die Russen werden natürlich säuberlich behandelt; von ihnen heißt es, daß sie tapfer an- stürmen, -doch ohne solches tierisches Geheul auszustoßen, wie die Preußen.» (S. 153). Dagegen die Franzosen! Auf Seite 143 ist von einem gefallenen Preußen die Rede, dem man den Gnaden stoß nicht mehr zu geben braucht; ein Franzose will die kurze Pfeife des Preußen an sich nehmen, aber der französische Sergant verbietet das mit den stolzen Worten: «Ein französischer Soldat kennt nur seine Ehre!» Es fehlt nur noch, daß in einer Fußnote darauf hingewiesen würde, wie die -schuftigen Preußen- 1870/71 mit besonderer Vorliebe Pendulen bis zu 1 Meter hoch gestohlen und in ihren Tornistern verborgen hätten. Ebenso sieht cs mit den Zahlenangaben aus: Bei Möckern sollen 80000 Verbündete über 20000 Franzosen gesiegt haben, während die Streiter an Zahl ziemlich genau gleich waren. Am 18. Oktober sollen cs 360000 Verbündete gegen 120000 Franzosen gewesen sein; die richtigen Zahlen sind 150000 gegen 160000. Die Zahl der über gegangenen Sachsen wird auf 16 000 angegeben, während es höchstens 3500 waren. Der Uebergang, der auf die Entscheidung gar keinen Einfluß hatte, wird als eine Gemeinheit bezeichnet. Verrat und Ucberzahl spielen beinahe schon dieselbe Rolle wie 1870 71. — Erheiternd wirkt die mehrfache Erwähnung von -Kohlgarten» als einer Orschaft; gemeint sind die Kohlgärten bei Leipzig, die von den Preußen und Russen erstürmt wurden. Und nun noch einen Satz wörtlich: »aber sie thun nicht recht daran, meine ich, den Jahrestag der Schlacht bei Leipzig alljährlich zu feiern; wenn man drei gegen einen steht, hat man keinen Grund zum Rühmen.- --H. tontss Iss gloirss äs la Uranos! — steht am stolzen Königs- schlotz zu Versailles geschrieben! --Und ein solches Buch wagt man den Volksschulkindern Ham burgs, der Stadt, die Leipzig mit Recht am längsten gefeiert hat, besonders zu empfehlen, eigentlich als das Einzige aus den Kämpfen der Befreiungskriege!-- Die »Deutsche Zeitung» schließt ihren Artikel mit fol gender Mahnung: »Wir hoffen dringend, daß vor allem der Hamburger Senat die rechte Nutzanwendung aus dieser Veröffentlichung zieht und seinen Gemeindelehrern jede Mit wirkung an diesem Jugendschriften-Ausschuß untersagt. Kleine Mitteilungen. Post. — Behufs Beratung über ein Post-Checkgesetz hat, wie die Kölnische Zeitung erfährt, der Staatssekretär von Podbielski die Handelskammern zur Beschickung einer Konferenz eingeladen. Zum Entwurf eines neuen deutschen Urhcberrechts- gesetzes. (Vgl. auch Börsenblatt Nr. 162, 163, 165, 168,171, 172, 175, 176, 177, 179, 180, 181, 182, 185, 187, 189, 190, 192,193, 195, 198, 199, 201, 205, 213, 214, 215, 216, 220, 222, 231, 234.) — Der Handels- und Gcwcrbekammer für Oberbayern hat Herr Hans Oldenbourg, Mitinhaber der Firma R. Oldenbourg in München, ein vom k. bayerischen Staatsministerium erfordertes ausführliches und sehr beachtenswertes Gutachten über den Entwurf eines neuen deutschen Urheberrechtsgesetzes erstattet, mit dem sich die Handels kammer in ihrer Sitzung vom 11. Oktober in allen Punkten ein verstanden erklärt hat. Ueber den Inhalt des Gutachtens ver lautet folgendes: Nach der Anerkennung, daß der vorliegende Entwurf mit großer Sorgfalt ausgearbeitet sei und das Bestreben erkennen lasse, den Wünschen aller Beteiligten gerecht zu werden, bemerkt Herr Olden bourg, daß doch auch sehr berechtigte Wünsche nicht berücksichtigt und daß neue bedenkliche Gesichtspunkte in den Gesetzentwurf ausgenommen worden seien, so daß die Verbesserungen, die er bringe, zum großen Teil durch weniger glückliche Bestimmungen, die in dem bis herigen Gesetze nicht enthalten waren, ausgehoben seien. Zu den letzteren zählt er in erster Linie die Bestimmung in 88 10 und 45, wonach Aenderungen, die der Verleger oder der Redakteur an einem Werke vornimmt, künftig strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, während sie früher nur civilrechtlich verfolgbar waren. Die Behandlung einer solchen Zuwiderhandlung als Strafsache liege aber in vielen Fällen nicht einmal im Interesse der Gelehrten und Schriftsteller, weshalb zum mindesten die strafrechtliche Verfolgung fallen gelosten werden sollte. Das Gutachten führt weiter aus, daß der im § 12 behandelte Begriff der -gewerbsmäßigen Verbreitung- auf Leihbibliotheken keine Anwendung finden soll, und daß hinsichtlich der Frage des Nachdruckes einzelner Teile eines Werkes in Anthologieen, Gedicht sammlungen u. s. w. die Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Juni 1870 der rigorosen Fassung in ß 18 des Entwurfes entschieden vorzuziehen seien. Ebensowenig kann sich Herr Oldenbourg aus prinzipiellen Gründen mit der Bestimmung in 8 21 einverstanden erklären, wonach es nicht als Nachdruck eines Werkes der Tonkunst angesehen wird, wenn das Werk nach seinem Erscheinen auf Vorrichtungen für solche Instrumente übertragen wird, die zur mechanischen Aus führung von Musikwerken dienen. Bei dem hochentwickelten Stande der Musikwerkindustrie erscheine cs sehr wohl ulässig, daß diese für die Benutzung jener geistigen Produkte, auf ie sie ihre ganze Existenz aufgebaut habe, auch ein entsprechendes Honorar bezahle. Zu Z 28 vermag der Verfasser des Gutachtens nicht einzusehen, warum nicht auch den litterarischsn Werken ebenfo wie den jenigen der Tonkunst eine auf 50 Jahre erweiterte Schutzdauer zugesprochen worden sei. Entspreche die Erstreckung der Schutz dauer des Urheberrechtes auf 50 Jahre der heutigen Rechtsüber zeugung, so dürfe diese nach den Geboten der Billigkeit auch den Verfassern der litterarischen Werke nicht vorenthaltcn werden. Mit aller Entschiedenheit spricht sich Herr Oldenbourg für Bei behaltung der Bestrafung des fahrlässigen Nachdruckes aus, der nach ß 40 des Entwurfes künftig nicht mehr unter Strafe gestellt wird, sondern nur noch civilrechtlich verfolgt werden kann. Viel mehr müsse, wie Gehcimrat Or. Dambach in der Oktober-Konferenz der Sachverständigen durchaus zutreffend hervorgehoben habe, die Bestrafung der Fahrlässigkeit als die Quintessenz des ganzen Ge setzes bezeichnet werden, ohne die letzteres nahezu wertlos sei. Zum Schlüsse schlägt Herr Oldenbourg außerhalb des Rahmens des Entwurfes vor, auch demjenigen, der ein altes Schriftwerk zuerst herausgiebt, einen Schutz gegen Nachdruck zu gewähren. Im Interesse der Wissenschaft und angesichts der mit der Herausgabe eines solchen Werkes gewöhnlich verbundenen Summe von Mühen und Kosten sollte man auch der -säitio prinooxs» eine mindestens zehnjährige Schutzfrist zubilligen. Verlagsanstalt für Zuckerindustrie. — Das k. Amts gericht (^.. Abtlg. 8) Magdeburg giebt unter dem 10. d. M. folgenden Eintrag in das Handelsregister bekannt: In das Gesellschaftsregister ist unter Nr. 2103 eingetragen: -Verlagsanstalt für Zuckcrindustrie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung» mit dem Sitze in Magdeburg. Die Gesellschaft ist durch Vertrag vom ^ ^Juni^ ^^9 begründet, der sich Bl. 21 ff. der Blattsammlung Nr. 121 zum Gcsellschafts- register befindet. Gegenstand des Unternehmens ist die Uebernahme und Herausgabe der bisher von der Handelsgesellschaft Schallehn L Wollbrück in Magdeburg unter dem Namen -Centralblatt für die Zuckerindustrie der Welt- herausgegebenen Fachzeitschrift nebst -Zabel's Jahr- und Adreßbuch der Zuckerfabriken Europas», sowie Erwerb und Herausgabe sonstiger die Zuckerindustric und verwandte Zweige betreffenden Druckwerke. Das Stammkapital beträgt 44 000 >6. Als Sacheinlage auf das Stammkapital über läßt die Firma Schallehn L Wollbrück zu Magdeburg das Recht der Herausgabe des bisher von ihr verlegten »Ccntralblattes für die Zuckerindustrie der Welt» und des ebenfalls von ihr heraus gegebenen -Zabel's Jahr- und Adreßbuch der Zuckerfabriken Europas- nebst den in ihren: Besitze befindlichen Exemplaren dieser Druckwerke und der in ihrem Besitze befindlichen Fachbibliothek, sowie allen mit der Herausgabe dieser Druckschriften verbundenen Rechten und Pflichten, insbesondere der vertragsmäßig der Firma Schallehn L Wollbrück gegenüber dem -Verein deutscher Zucker techniker» zustehenden, bezw. obliegenden Rechten und Pflichten, und zwar für eine Vergütung von 40000 Geschäftsführer der Gesellschaft sind der Verlagsbuchhändler Carl Arthur Schallehn zu Magdeburg und der Direktor Reinhard Scheller zu Wasser leben. Ein jeder derselben vertritt für sich allein die Gesellschaft und zeichnet die Firma unter Beifügung seines Namens. Plakat-Wettbewerb und -Ausstellung. — In dein Wettbewerb des Vereins für deutsches Kunstgewcrbe zu Berlin um Entwürfe zu einein Plakat für -Lanolin-Crsme-Erzcugnisse», den der Verein für die Firma Jünger L Gebhardt, Parfümerie- fabrik in Berlin, ausgeschrieben hatte, haben erhalten: den 1. Preis (500 ^E), Motto: «Rothes Haar», Albert Klingncr, Maler, Char lottenburg, Kantstraßc 159; —den 2. Preis (300^/6), Motto: -Zu frieden», Hans Looschcn, Berlin IV., Achenbachstraße 12; — den 3. Preis (je 100 ^l), Motto: (N) L. Kuba, Kunstmaler, München, >
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