Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1875
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- 1875-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1875
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- Deutsch
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90, 21. April. Nichtamtlicher Theil. 1389 lich^ geeignet ist, auch die sprichwörtlich gewordene Langmuth eines An gehörigen unseres Volksstannnes zu erschöpfen. Sie publiciren in ihrem „Nieu^dlack voor ckeu doe^llanckel" vom 26. März einen Artikel eines Hrn. Brinkmann, in welchem Schriftstück meines Namens Erwähnung gethan ist. Hervorgerufen ist dieser Artikel durch die lange und unerquickliche Fehde, welche noch immer zwischen Holland und Deutschland über die Respectirung des geistigen Eigenthums geführt wird, und er hat nebenbei den Zweck, die Mittheilungen des hie sigen Buchhändlers Hrn. Otto Mühlbrecht über einen von Holland aus an mir verübten Diebstahl zu widerlegen, resp. die Angabe als gefälscht darzustellen. Hr. Mühlbrecht hat nämlich einen im September d. I. 1871 gegen mich gerichteten literarischen Einbruch zur Sprache gebracht und diesen erzählten Fall gemeinster schriftstellerischer Freibeuterei erklärt jener Hr. Brinkmann einfach für erfunden. Gestatten Sie mir, ehe ich mich zu des p. i>- Brinkmann Behauptung direct wende, den Hergang der Sache in aller Kürze noch einmal zu recapituliren. Ein Hr. Or. W. Krüger aus Zejst in Holland (wohnhaft daselbst bei dem Bloemist Kruyf) sendet eine im Jahre 1866 im Leipziger illustrirten Familicn-Journal (jetzt: „Neues Blatt", Verlag v. A.' H. Payne) ver öffentlichte Humoreske aus meiner Feder — einfach wörtlich abgeschrieben — als sein geistiges Eigenthum an die Redaction der „Fliegenden Blätter" Hr. Or. Krüger schreibt in seinem Begleitbrief ausdrücklich: „ich bin Mitarbeiter vieler deutscher Zeitungen und kann meine Arbeiten stets placiren." Hr. Or. Krüger erhält auch — und zwar an die genannte Adresse — von der Redaction der „Fliegenden Blätter" das Honorar für seine — Abschrift -ugesandt. Inzwischen hatte ich die Entdeckung des Diebstahls gemacht, theilte ihn der Redaction der „Fliegenden Blätter" mit und erhielt von derselben umgehend noch ein ganzes Convolut Humoresken und Novellen im Manu- script zugeschickt - alle von derselben Handschrift, alle mit dem Namen Or. W. Krüger rc. gezeichnet - mit der ganz natürlichen Anfrage, ob bei dieser Sendung (für welche der Genannte selbstverständlich auch die Voraus bezahlung bedungen hatte!) — ob also bei dieser Sendung sich etwa noch andere, mir gestohlene Arbeiten befänden. Dies war nun allerdings nicht der Fall; wohl aber entdeckte ich unter diesen Manuskripten (?!sie!) mehrere, deren Bekanntschaft ich bereits früher in deutschen Journalen ge macht hatte; damals segelten sie freilich unter deutschen Autoren-Flaggen. Herr Or. Krüger hatte also eine Art von literarischer Falschmünzerei im Betrieb — wohlorganisirt nnd sicher ganz einträglich! Diesen Fall citirt nun Hr. Otto Mühlbrecht, ein ehrenhafter und gerade wegen seiner Bestrebungen zum Schutz des geistigen Eigenthums hochgeachteter Mann. Hr. Brinkmann liest das, ärgert sich im Interesse Hollands darüber, und — thut was? Er wendet sich an die Redaktion der „Fliegenden Blätter" in Mün chen, oder an meine Adresse mit der Anfrage, ob sich die Sache so, wie Hr. Mühlbrecht sie erzählte, verhält? Gott behüte! ^ zu Wcrkg gegangen. Hr. Brinkmann faßt die Sache anders an. Er erkundigt sich bei der Polizei in Zejst (Holland), ob im Jahre 1871 dort ein Hr. Or. W. Krüger gelebt habe; die Polizei antwortet „nein", und nun erklärt Hr. Brinkmann Hrn. Mühlbrecht öffentlich für einen Märchenerzähler — oder für noch Schlimmeres! Sagen Sie selbst, hochgeehrter Herr, ist Ihnen eine so reizende Naivetät schon einmal begegnet, wie diejenige unseres Brinkmann? Doch gewiß nicht! Hr. Brinkmann kann sich nicht vorstellen, daß Spitzbuben bei Aus übung ihres Gewerbes sich falsche Namen beilegen, ja daß sie sich der Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden durch öfteren Wechsel desselben zu entziehen suchen! Hr. Brinkmann vermag in seiner Unschuld und Kindlichkeit cs gar nicht zu fassen, daß jener Hr. vr. W. Krüger der Polizei gegenüber wahrscheinlich ganz anders hieß — etwa Schulze, Müller, van der Straaten oder Brinkmann! — Ehe Hr. Brinkmann zugibt, daß in Holland literarische Spitzbuben existiren, stellt er lieber den ersten besten ehrlichen deutschen Mann öffentlich als Verleumder hin! Ich bin außerordentlich erstaunt, daß Brinkmann nicht auf den glücklichen Einfall gekommen ist, das Dasein des 1866er Jahrgangs vom Leipziger „Illustrirten Familien-Journal", oder vielleicht das Dasein der Stadt Leipzig überhaupt das Dasein Münchens mit Einschluß der Redaction der „Fliegenden Blätter", das Dasein Berlins mit Einschluß meiner Wenigkeit und noch einiges Andere zu bestreiten, nur um nicht zugeben zu müssen, daß so etwas wie der fragliche Fall in Holland passiren könne! Doch genug! Solcher Brinkmann'schen Logik gegenüber kann man nur schweigen oder sich in unparlamentarischen Aeußerungen ergehen; — ich ziehe, da ich mit meinem Vorrath parlamentarischer völlig zu Ende gekommen, das Erstere vor. vollständiger Ucbereinstimnmng wohl mit allen denjenigen meiner geschätz ten Herren College», die überhaupt in der Gefahr schweben, daß man ihnen etwas Nachdrucke. Aber selbst ein Manchestermann, der „seine baumwollenen Theorien auf geistiges Gebiet ausdehnt", würde über die Art und Weise der Ver teidigung des „literarischen Freihandels", wie sie Hrn. Brinkmann beliebt, den Stab brechen müssen. Ich erwarte von Ihrer Ehrenhaftigkeit und Wahrheitsliebe, daß Sie diesen Brief in Ihrem geschätzten Blatt zum Abdruck bringen werden und zeichne rc. Berlin 8., Prinzenstraße 69 II., 6. April 1875. Richard Schmidt Cabanis, Schriftsteller, Redakteur an der „Berliner Montags-Zeitung". Miscellcn. Aus dem Verlag von Eduard Hallberger iu Stuttgart ist ein alle drei Wochen erscheinendes illustrirtes Journal in englischer Sprache unter dem Titel „Lallborgor'o INustrateck Uaxaeiuo" unter Leitung F. Freiligrath's zu erwarten. Holzschnitt-Ausstellung. — Der im vorigen Jahre ge gründete und etwa 250 Mitglieder zählende „Deutsche Xylographen- Verband" veranstaltet in den nächsten Tagen im Cartonsaale des städtischen Museums zu Leipzig eine Ausstellung von xylographi- schen Arbeiten seiner Mitglieder. Es wird hierdurch ein Ueberblick über die Leistungsfähigkeit dieses zu so hoher Blüthc gelangten und gegenwärtig das ganze Gebiet der Illustration beherrschenden Kunstzweigs geboten, wie man ihn, was Reichhaltigkeit und Ver schiedenartigkeit betrifft, noch nirgends gehabt hat. Bon der ein fachen, in nur wenig Linien angcdeuteten Wiedergabe technischer, wissenschaftlicher und sonstiger Gcbrauchsgegenstände bis zum vollen deten Ausdruck der Inspirationen unserer größten Meister wird hier die Kunstfertigkeit des Grabstichels dargelcgt werden. Ein Stückchen Kulturgeschichte ist es, die sich somit in der volksthümlichsten aller Künste documentirt und dürste deshalb diese Ausstellung für Jeder mann von höchstem Interesse sein. Es ist mitunter ganz merkwürdig, schreibt die „Wiener Ztg.", welche Preise einzelne Autographen erreichen; in einer zu London im vorigen Monat vorgenommenen Versteigerung brachten 211 Autographen nicht weniger als 12,750 fl. ein, und es erreichten die höchsten Preise Autographen: Addison's 240 fl., des Herzogs v. Buckingham 120 fl., Lord Byron's 110 fl., Robert Burns' 600 fl., Katharina'? von Arragonien 430 fl, Karl's VI. von England 60 fl, Lord Chesterfield's 50 fl, des Dichters W. Cowper 56 fl., Thomas Cromwcll's 85 fl., George Cruikshank's 30 fl, des Grasen von Lci- cester 165 fl., der Königin Elisabeth 820 fl. und ein anderes Auto graph derselben 165 fl., des Grafen von Essex 100 fl., Sir John Falstass's 56 fl., Henry Fielding's 65 fl., Flaxman's 40 fl, Garrick's SO fl., der Charlotte de Gramont 40 fl., ebenso viel ein Autograph der Lady Hamilton, Heinrich's VII. 70 fl., Heinrich's des Prinzen von Wales 340 fl., Hume's 85 fl, James' II. von Schottland 220 fl, des James Stuart 160 fl. und ein zweites 130 fl, vr. John son'? 85 fl, Lord G. Keith's 35 fl, der Maria Tudor 810 fl, der Maria Stuart 650 fl. und ein zweites 570 fl., John Moore's 95 fl., Lord Nelson's 140 fl, A. Pope's 80 fl, Sir Walter Raleigh's 330 fl., Sterne's 200 fl., des Grafen v. Strafford 250 fl., Karl Stuart's 700 fl., des Grase» v. Warwick 100 fl, Wellington'? 100 fl., John Wesley's 50 fl., Cardinal Wolsey's 120 fl. rc.
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