Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.01.1877
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- 1877-01-15
- Erscheinungsdatum
- 15.01.1877
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- Deutsch
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11, 15. Januar. Nichtamtlicher Theil. 163 Nichtamtlicher Theil Wieder ein Lebenszeichen de« Sortimcntervcrcins. Dieser noch immer (!) bestehende Verein, resp. die Herren DominicuS, Schoepping, Müller u. s. w. haben unterm I.December 1876 abermals eines jener Circulare vom Stapel gelassen, die be stimmt sein sollen, den allgemeinen Weltlauf in ein anderes Bett zu lenken oder, richtiger gesagt, die Wasser des Stromes zurück zustauen. Wir wollen an dieses Circular einige Bemerkungen knüpfen, ohne dasselbe gerade Punkt für Punkt zu besprechen. Daß die Baarpackete im deutschen Buchhandel eine Anomalie sind, ist gar nicht zu bestreiten; doch ist sie nur die Reaction gegen die ungesunden, ebenso abnormalen Creditzuslände in unseren Ge schäftskreisen, eine Folge der allzu starken Dccentralisation (direkte Verbindung des Verlegers mit 2—3000 Sortimentern), die es unmöglich macht, daß einer der wichtigsten Factoren des gesunden kaufmännischen Geschäftes, der großhändlerische Zwischenhandel sich ctablire und bestehe. Es ist geradezu unbegreiflich, mit welcher Starrheit kauf männische Grundsätze, speciell im deutschen Buchhandel verleugnet werden. Statt einen rascheren Geldumsatz durch Abkürzung der Rechnungstermine, die am passendsten den Credit auf ein Semester beschränkten, herbeizusühren, hat man »och die Einrichtungen der Disponenden und Ueberträge geschaffen, welche bösen Zahlern Thür und Thor öffnen, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ins Endlose zu verschleppen, und den Verlegern unmöglich machen, jemals eine exacte Bilanz aufzustellen. Würden Halbjahrsrechnung und zwei fixe Zahlungstermine eingcsührt (nicht Tage nach variirendcn Kalcnderfeiertagen), so würden die Baarpackete — auch eine Spesen last der Verleger — rasch abnehmen. Ebenso würve die Novitäten- fluth nicht erst im December über den Sortimenter kommen, oder ihm doch Zeit gewährt sein, die Novitäten zu vertreiben, statt die besten Absatzmonate mit ihrer Remission zuzubringen. — Auch Fach journale könnten leichter in Halbjahrsrechnung geliefert werden, während jetzt der Calcül der meisten Blätter den Jahrescredit mit dem daran haftenden größeren Risico entschieden verbietet. Einen Baarrabatt von 33lbA> bei Journalen zu geben, ist, des Abonne mentspreises und der Concurrenz wegen, in den seltensten Fällen möglich, umsomehr da die meisten Blätter nur in wenigen Exemplaren den einzelnen Handlungen zugchen und hierdurch Arbeit und Kosten der Versendung erhöht werden. Was den Bücherrabatt anbetrifft, ist derselbe, nach der Mei nung vieler Sortimenter, offenbar zu hoch, da dieselben sehr oft dem Publicum, selbst bei kleinen Bezügen von Biertelartikeln, 10 bis Ibgb Rabatt gewähren. An diese Herren ist daher vorerst die Mahnung zu richten, die Concurrenz nicht durch Preisherabsetzung zu machen und aus Kosten der Verleger Regreß zu suchen, sondern den Absatz durch rationelle Thätigkeit zu vergrößern. Würden sich die Sortimenter größerer Städte außerdem specialisircn und vor zugsweise den Verlag einzelner Verleger poussiren, so würden sie, bei großem Absatz, leicht höhere Rabatte erzielen und durch Semester zahlung viele Baarpacketsendungen überflüssig machen. Kleinere Sortimenter würden weniger Spesen haben, wenn sie ihren Bedarf aus zweiter Hand bezögen und so in der Lage wären, sich mehr Zeit mit dem Absatz der Bücher, als mit Abschlüssen und Rechnungs führung zu befassen. Jnsolange aber Jahresrechnung und Dispo nenden bestehen, ist es unnütz, über das stetige Wachsen der Baar packete zu jammern, da diesem Uebelstande nicht abzuhelfen ist, wenn die denselben bedingenden veralteten Einrichtungen bestehen bleiben. Ein Sortimenter, der zugleich Verleger ist. Zur Abwehr gegen Herrn Kirchhofs. Die Antwort des Hrn. Kirchhofs an mich im Börsenblatt Nr. 5 enthält eine auffallende Behauptung. Er erklärt: „Hr. Schür mann scheint aber vergessen zu haben oder vergessen zu wollen, daß ich ihm — als er seine Studien auf die Geschichte des Buchhan dels ausdehnte — sofort durch Hrn. Ad. Ulm meine gesummten Collectaneen zur Verfügung stellen ließ .. . Hr. Schllrmanu nahm es nicht an." Meine Studien habe ich im Jahre 1874 aus die Geschichte des Buchhandels ausgedehnt. Damals und auch früher ist mir kein solches Anerbieten durch Hrn. Ulm zugegangen. Dieser schrieb mir erst am 24. December v. I. in einem Briefe, worin er sich des Hrn. Kirchhofs gegen mich annahm: „Wohl aber erinnere ich mich einer Aeußerung von ihm aus früherer Zeit, daß er Ihnen gern seine Collectaneen abtretcn wolle." Von einem förmlichen Anerbieten und zwar durch seine Vermittelung scheint also auch Hr. Ulm nichts zu wissen. Dagegen versuchten Hr. Ulm und ich im Jahre 1858 oder 1859 eines Tags Hrn. Kirchhofs zu bestimmen, seine Beiträge zur Geschichte des Buchhandels fortzusetzen. Er verhielt sich hier gegen ablehnend und ließ beiläufig die Bemerkung fallen: wenn ich die Geschichte des neueren Buchhandels bearbeiten wolle, so stelle er mir seine Collectaneen zur Verfügung. Aus diesen etwas alten Vorgang kann sich Hr. Kirchhofs nicht beziehen wollen, denn damals beschäftigte ich mich noch gar nicht mit ernsteren Arbeiten über den Buchhandel, auch geschah jene, wie gesagt, beiläufige Bemerkung gegen mich direct von ihm, nicht durch Vermittelung des Hrn. Ulm. In Bezug aus meine Hauptbeschwerde gegen sein Gutachten, wonach von mir die Ansicht geltend gemacht worden sein soll, daß durch seine Arbeiten über das 16. und 17. Jahrhundert diese Periode genügend durchforscht und bearbeitet sei, während ich mich in meinem „Magazin" in ganz anderem Sinne geäußert habe, — be merkt Hr. Kirchhofs, daß ihm als Quelle für sein Gutachten nicht mein Magazin-Aufsatz, sondern eine „weit ältere mündliche" Mit theilung des Hrn. Ulm gedient habe. Hr. Kirchhofs wird es nicht unbillig finden, wenn ich bloß für das angesehen sein will, was ich habe drucken lassen, nicht aber für das, was ihm durch Dritte von mir hinterbracht wird. Er wird sich durch meine Antwort im „Magazin" überzeugt haben, welche Jrrthümer auf diese Weise gefördert werden können. Hr. Kirchhofs hält es für einen Gegenstand psychologisch pathologischer Untersuchung, daß ich die Bemerkung seines Gut achtens über Erstlingsarbeiten lediglich auf mich bezogen habe; er selber habe sich damit ebenfalls gemeint. Hr. Kirchhofs verfällt dabei in den Fehler, den er mir vorwirft — er theilt die betreffende Stelle nicht vollständig mit. Sein Gutachten spricht von den „Mängeln der Erstlingsarbeiteu und den Spuren einer nur fragmentarischen Benutzung des Materials". Wie ist der letztere Zusatz zu verstehen? Meiner Ansicht nach nur so, daß Jemand das Material, welches er in Händen hat, in fahriger oder tendenziöser Weise nicht vollständig verwerthet. Mit mangel haftem Material arbeiten ist ganz etwas Anderes und viel unver fänglicher. Mag nun Jemand seine Arbeiten immerhin Erstlings- arbeiten nennen, soweit geht seine Bescheidenheit nicht, daß er sich auch der fragmentarischen Benutzung des Materials zeiht, und des halb betrachte ich mich im Rechte, die betreffende Stelle des Kirch- hofs'schen Gutachtens so aufzusassen, wie ich sie aufgefaßt habe. Hr. Kirchhofs wirft mir ohne genügenden Anhalt vor, daß ich über die Studien sür die ältere Geschichte unseres Berufs vom hohen Pferde herunter urtheile und dieselben mir vom Halse zu 22*
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