Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1877
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- 1877-01-22
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1877
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- Deutsch
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17, 22. Januar. Nichtamtlicher Theil. 273 drittens von den musikalischen Compositionen, viertens von den dra matischen Werken. Wenn wir nun in der Ueberschrift sagen, »be treffend das Urheberrecht an Schriftwerken«, dann haben wir die Ueberschrift für den ersten Abschnitt, während die drei anderen Abschnitte fehlen." Ob nun hinterher aus Jrrthum eines Abschreibers oder als DruckfehlerdieirrigcBezeichnung,,!. Schriftstücke" im Bundesgesctz- blatte Platz gegriffen hat, ist nncrörtcrt geblieben, soviel aber steht fest, daß die ohne Widerspruch beschlossene Ueberschrift des I. Ab schnittes Schriftwerke lautet, wie auch bei Kowalzig ganz richtig im Inhalts-Verzeichnisse gedruckt steht. Die Ausstattung des Merkchens ist sauber; der Druck leider nicht ganz corrcct. So sind beispielsweise bei K. 8. die Alinea 5, 6 u. 7 nicht eingezogen, während sie nur zur Kategorie o. erläuternd dienen, erst Alinea 8 u. 9 sind wieder selbständige Bestimmungen.*) Die Anmerkungen 17. und St. stehen im Texte nicht verzeichnet, und die jedem Juristen so geläufigen Namen Oppenhosf und Golt- dammer sind conscquent falsch gedruckt (Oppenhof und Goldtammer). Wann werden deutsche wissenschaftliche Werke endlich von solchen Makeln frei hcrgcstellt werden? Diese kleinen Mängel sind aber so geringfügiger Natur, daß sie den schon angedeuteten Vorzügen des Buches keinen Abbruch thun. Dasselbe wird vielmehr gerade der Entscheidungen des obersten Gerichtshofes wegen für Juristen wie für Buchhändler ein sehr gern benutztes Nachschlagebuch werden, um sich schnell über den Stand jeder einzelnen Frage zu unterrichten. H. Kaiser. Misccllcn. Ein Nachdruckssall. — Der Redaction des Börsenblattes Iheilen wir folgenden sür den gesammten Berlagshandel höchst inte ressanten Fall mit der ergebenen Bitte um Veröffentlichung mit: Die Verlagshandlung Fr. Lucca in Mailand schreibt uns am 8. Januar d. I., daß sie als Eigenthümerindes Werkes „Dolores vonManzocchi" die in unserem Verlage erschienenen ?oWi trasoritti als Nachdruck nicht dulden könne, vielmehr aus Vernichtung des gesammten Her- stellungsmaterials und der Borräthe bestehen müsse. — Auf dieses Schreiben antworten wir umgehend, daß uns sowohl das Original von Manzocchi als auch unser angeblicher Nachdruck absolut un bekannt sei, wir daher deutlicherer Erklärung entgegen sehen. — Hierauf bekommen wir am 17. Januar per Kreuzband von Lucca das Exemplar eines Werkes zugesandt, welches wir niemals ge sehen, von dessen Existenz wir gar keine Ahnung hatten, dessen Titel wörtlich lautet: „volares, vramwa lirioo in 4 parti äi 6. 4 uteri zigu?.06obi. keeel trasoritti. vorlin, 6. -V. Oballior L 6o." Es unterliegt für uns nach Besichtigung des vorliegenden Exemplars keinem Zweifel, daß der Nachdrucker und Betrüger, der unsere Firma gemißbraucht hat, nicht in Deutschland, sondern in Italien zu suchen ist. In diesem Sinne haben wir Lucca geantwortet und ihn zu gleicher Zeit gebeten, durch Bekanntmachung des Factums in italienischen Fachzcitungen sein Möglichstes zu thun, um dem Be trüger auf die Spur zu kommen. Ein Gleiches haben wir sür die deutschen Fachzeitungen übernommen, und bitten wir die betreffen den Redactionen, uns durch Aufnahme dieser unsererMittheilung bei unseren Bemühungen behilflich zu sei». Berlin, 18. Januar 1877. C. A. Challicr L Co. Bei Dnrchlesung der Replik des Hrn. Schürmann gegen Hrn. Kirchhofs im Börsenblattfiel mir ein Wort Marmontel's ein: est obiigä ü'aüonoir. 8i ls oas arrivo, il sunt avoir l'aüiosso Ü6 *) Ein Fehler, der mehrfach bei den verschiedenen Ausgaben des Gesetzes sich wiederholt. Hr. Schllrmann scheint im vorliegenden Fall diese „ackrvsso" zu haben, weiter aber auch nichts. Ein Unparteiischer. Zur Ostermesse. — Die Herren Verleger beanspruchen zur Osternlesse mit Recht ihren vollen Saldo resp. mit anständigem ver- hältnißmäßigen Uebertrage oder auch ohne solchen. Sie mögen aber auch gef. dafür Sorge tragen, daß die Remittenden- und Dis- ponenden- Facturen rechtzeitig in die Hände der Herren Sorti menter gelangen. Es ist dies ein bescheidener Wunsch eines alten Sortimenters. W. Die deutsche Sanct-Petersburger Zeitung feierte mit Beginn dieses Jahres ihr hundertundfünszigjähriges Jubiläum. Ueber die Entstehung des Blattes meldet der Festartikel des Jour nals Folgendes: „Gerhard Friedrich Müller bemerkt in der Ein leitung zum ersten Bande der von ihm im Jahre 1729 heraus- gegebenen »Historischen, genealogischen und geographischen Anmer kungen zu der Sanct-Petersburger Zeitung«: »Es sind jetzt 27 Jahre her, daß durch den großen Eifer Sr. kaiserl. Maj. Peter's I., seligen und ewigen Andenkens, man zum Nutzen der Untcrthanen desselben einige Zeitungen in russischer Sprache zu drucken angesangen hat. Seit jener Zeit haben diese Zeitungen so viele Liebhaber gesunden, daß wir zu Ansange des Jahres 1727 gezwungen waren, solche auch in deutscher Sprache herauszngeben, und weil man ersehen hat, was für ein Nutzen entstehen wird, wenn die russischen Zeitun gen den deutschen ähnlich herausgegeben werden, so hat man im vorigen Jahre, 1728, angesangen, die deutsche Zeitung ins Russische zu übersetzen und diese russische Zeitung, ebenso wie die deutsche, zweimal in der Woche erscheinen zu lassen.« Die heute ebenfalls noch bestehende russische Sanct-Petersburger Zeitung ist demnach ein Jahr jünger als die deutsche Sanct-Petersburger Zeitung, welche die älteste von allen gegenwärtig in Petersburg bestehenden Zeitungen ist. Aclter als sie sind in der Journalistik Rußlands nur die auf Befehl Peter's des Großen vom 18. Dccember 1702 in Moskau am 2. Januar 1703 zum ersten Male erschienenen »Nach richten über Kriegs- und andere Angelegenheiten, die des Wissens und des Gedächtnisses Werth sind und sich im Moskauschcn und den benachbarten Gebiete» zugctragcn haben«." Aus dem Reichs-Postwesen. — Vom 1. Februar 1877 ab wird im Verkehr zwischen Deutschland und der Schweiz eine Einheitstaxe für Pallete bis 5 Kilogramm eingcführt. Danach beträgt das deutsch-schweizerische Porto für ein srankirtes Packet bis zum Gewicht von 5 Kilogramm 80 Ps. oder 1 Fr., im Grenzverkehr derjenigen deutschen und schweizerischen Postorte, welche in gerader Linie nicht mehr als SO Kilometer von einander entfernt sind, 40 Pf. oder 50 Cent. Für unsrankirte Packete bis 5 Kilogramm tritt den vorstehenden Portosätzen ein Zuschlag von 20 Pf. oder 25 Cent, hinzu. Pcrsonalnachrichte». Bon den beiden Besitzern der Firma B. G. Tcubner in Leipzig hat der Kaiser von Rußland Herrn Adolph Roßbach den St. Annenorden 3. Cl. und Herrn Albin Ackermann den St. Stanis lausorden 3. Cl. verliehen, ebenso den letzter» Orden deren Theil- haber, Herrn vr. Aug. Schmitt. Herrn Carl Hosfmanu, Besitzer von Ad. Schmclzer's Hof- bnchhaudlung in Bcrnburg, ist vom Herzog von Anhalt das Prädicat „Hofbuchhändler" verliehen worden.
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