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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1904
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- Deutsch
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3468 Nichtamtlicher Teil. 90, 20 April 1904. Nichtamtlicher Teil. Der Urheberfchutzvrrtrag Iwischcir dein Skuischen Eriche und den perciiiiglc» Ztanten l»>» klordlimmkli. (Bgl. Börsenblatt Nr. 30. 37. 49, 83.) Die Erklärung, die Herr vr. Oskar v. Hase in Nr. 83 des Börsenblatts über die Stellung des Musikverlags zum derzeitig bestehenden Urheberschutzvertrag zwischen dem Deut schen Reiche und den Vereinigten Staaten von Nordamerika abgegeben hat, ist so vollkommen den tatsächlichen Verhält nissen entsprechend, daß auch der deutsche Künstler und Kunstverleger sich rückhaltlos derselben anschließen kann. Wie der Musikverlag, so hat vielleicht in noch erhöhtem Maße der Kunstverlag das größte Interesse daran, daß an den gewonnenen Errungenschaften nicht gerüttelt werde; dies schließt nicht aus, daß die Reichsregierung und die sie unterstützenden Organe bestrebt seien, in fortgesetztem Be mühen die bestehenden Verhältnisse zu verbessern. Die An teilnahme des amerikanischen Volkes an der künstlerischen Produktion Europas ist wegen Mangels an eigenen hervorragen den künstlerischen Schöpfungen eine so allgemeine und be deutende, daß die großen europäischen Kunstinstitute sich ver anlaßt sahen und es lohnend fanden, im Vertrauen auf die geschaffenen Rechtssicherheiten, den Vertrieb ihrer Publi kationen durch Gründung von Filialgeschäften selbst in die Hand zu nehmen. Diese Veranstaltungen find mit Aufwand großer finanzieller Opfer ins Leben gerufen worden und haben hauptsächlich zur Folge gehabt, daß seit der im Jahre 1892 getroffenen Vereinbarung der Nach druck von Vervielfältigungen auf dem Gebiete der bildenden Künste eingestellt wurde und, wenn Nach druck erfolgte, dieser tatsächlich in den meisten Fällen auf gesetzlichem Wege beseitigt werden konnte. Selbst der Nachdruck früherer Verlagswerke, denen ein rück wirkender Schutz nicht zuteil werden konnte, hat sich ver mindert, weil die Zufuhr von frischen Säften fehlte. Die deutsche Künstlerschaft und der deutsche Kunstverlag mit ihren auf internationales Ver ständnis spekulierenden Schöpfungen müssen aus diesem Grunde mit aller Entschiedenheit auftreten gegen eine Kündigung des bestehenden Vertrages, dessen Auflösung alles Errungene wieder zu Boden werfen würde. Wer die amerikanischen Verhältnisse aus persönlicher Anschauung kennt, weiß auch wie wenig sich der Amerikaner da etwas abtrotzen läßt, wo er Vorteil aus der Lage ziehen kann. Das letztere ist unter allen Umständen auf den Gebieten der Literatur und Künste der Fall, denn in dem Augen blick, wo der Vertrag fällt, werden die Nachdrucker über die jetzt geschützte künstlerische Produktion der letzten zwölf Jahre herfnllen wie hungrige Wölfe; damit ist dem Künstler oder Verleger sein Eigentum für immer verloren gegangen, ganz wie es in dem eingangs erwähnten Artikel angedeutet ist. Mit den amerikanischen Nachdruckcrn dann zu konkurrieren ist dem deutschen Verleger gänzlich unmöglich, weil die gleichen Aus gaben, wie wir Deutschen sie in den Handel bringen, vom amerikanischen Nachdrucker um ein Drittel des Originalpreises, wenn auch in schlechterer Form, auf den Markt geworfen werden. Schon die Zollspesen und die scharfe Handhabung der Zollgesetze gegen versuchte Deklara tion zu reduzierten Preisen schließen jede weitere Einführung der Originalausgaben aus. Dazu käme noch, daß die deutsche Publikation als ungesetzlich für Amerika erklärt werden könnte, wenn es deni amerikanischen Nachdrucker gefiele, für seinen Nachdruck in Washington Copyright zu nehmen. Kurz, ein Aufgeben der jetzigen Position müßte die Er rungenschaft vieljähriger Bemühungen auf nicht absehbare Zeit vernichten, während bei unverdrossener Beharrlichkeit im Festhalten des Erreichbaren und in Verfolgung des weiteren Ausbaus des Schutzgesetzes sich ein Anschluß der Vereinigten Staaten von Nordamerika an die Berner Konvention in nicht zu ferner Zeit erwarten läßt; die anständigen Autoren und Verleger Amerikas arbeiten ebenfalls fortgesetzt auf Er reichung dieses Zieles hin. Die Energie, die von den chauvinistischen Gegnern des amerikanischen Vertrages auf die Beseitigung desselben ver wendet wird, würde sich darum weit besser einem viel näher liegenden und den deutschen Buch-, Kunst- und Mustkalien- verlag viel mehr schädigenden Gebiete zuwenden; damit ist Holland gemeint mit seinem großen Bedarf im Lande und seinem umfangreichen Export nach den meisten Kolonien. Während sich die amerikanische Gesetzgebung, man darf dem gegenüber beinahe sagen, in hochherziger Weise prinzipiell zur Anerkennung des Schutzes geistigen Eigentums bereit erklärt hat, sind alle Bemühungen, das nachbarliche kleine Holland nur zur geringsten Konzession zu bewegen, erfolglos ge blieben. Hier würde die Reichsregierung doch keine zu schwere, aber dankbarere Aufgabe lösen, wenn sie zu einem nachdrücklichen Vorgehen sich entschlösse. Man braucht des wegen Holland noch lange nicht mit Krieg zu überziehen, aber es muß ohne weiteres einleuchten, daß der Amerikaner ein Recht hätte, den guten Rat zu geben, man möge doch erst in Europa selbst wegen der Anerkennung des geistigen Eigentums völlig Ordnung schaffen. München, 18. April 1904. Franz Hanfstaengl. Ivrtbildungsgelegenheiten für Buchhändler in Berlin. Der Jahresbericht, der dem Verein jüngerer Buchhändler »Krebs« in Berlin von seinem »Ausschuß für Fort- bildungswesen« über seine Tätigkeit vom 1. April 1903 bis 31. März 1904 erstattet worden ist, enthält so viel Interessantes und auch Beherzigenswertes für den Jungbuchhandcl, daß wir ihn hier im Wortlaut abdrucken: -Es ist Ihnen bekannt, daß wir am 1. März 1903 vom Vorstande der Korporation der Berliner Buchhändler zu einer Be sprechung eingeladen waren. Es handelte sich um eine von der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen ge wünschte Buchhändler-Lehranstalt. In einer der Korporation der Berliner Buchhändler vorher eingereichten Denkschrift hatten wir die Unmöglichkeit, eine Buchhändler-Lehranstalt in Berlin zu er richten, mit mancherlei Gründen bewiesen, anderseits aber auf unsere eigenen langjährigeil Bestrebungen und Erfolge auf dem Gebiete buchhändlerischer Fortbildung hinweisend, praktische Vor schläge gemacht, wie sich das gewünschte Ziel auch ohne eine solche Anstalt und leichter erreichen lasse. Indem wir besonders betonten, daß dem Jungbuchhandel in allererster Linie eine grundlegende führten wir aus, daß eine übersichtliche und die besonderen Be dürfnisse unserer Lehrlinge und jungen Gehilfen berücksichtigende Zusammenstellung dieser Fortbildungsgelegenheiten, namentlich wenn sie regelmäßig an alle Beteiligten zur Verteilung käme, einen sehr wesentlichen Einfluß auszuüben imstande sein und einen bedeutenden Erfolg haben werde. Dieser Plan hat nicht nur die Billigung der Korporation der Berliner Buchhändler ge funden, sondern ihr Vorstand hat uns auch in der Verwirklichung unserer Idee in der liebenswürdigsten und dankbarst anzu erkennenden Weise unterstützt. So sind unsere grünen Semesterhefte -Fortbildungs gelegenheiten für Buchhändler« entstanden, für die wir die Arbeit leisten, während die Korporation usw. die Kosten trägt. In diesen Heften sind die Lehrpläne und Vortragsanzeigen der Kaufmännischen Fortbildungsschulen,
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