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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080206
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so, 6. Februar 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel 1479 Verein Freiburger Buchhändler. In der Sitzung vom 28. Januar 1908 hat sich der Vorstand in erster Linie mit der Bekanntmachung des Vereins von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschriften beschäftigt und gelangte zu folgenden Er wägungen: Die Bekanntmachung obigen Vereins legt den Sorti mentern und insbesondere den Inhabern von Lesezirkeln Be dingungen willkürlicher Art unter schweren Konventional strafen auf. Eine Berechtigung der Verleger und eine Verpflichtung der Sortimenter zur Annahme der Bedingungen resp. zur Unterzeichnung des vorgelegten Reverses kann nicht aner kannt werden. Noch gilt der Satz »Macht geht vor Recht« nicht allge mein, vielmehr mutz auch im Gcschäftsleben »Gleiches Recht für Alle« Geltung haben. Nie und nimmer kann mit Fug und Recht von den Sortimentern verlangt werden, daß sie im Interesse der Verleger und nur aus dem Grunde, denselben reiche Neben einnahmen zu sichern, Anzeigen verbreiten, die ihnen die Kunden abwendig machen und ihnen außerdem das Arbeits feld verschlechtern. Ebensoioenig kann ihnen untersagt werden, Maßnahmen zu treffen, die ihren Absatz zu erhöhen geeignet sind. Nach der ethisch-moralischen Seite kann ein Recht der Verleger deutscher illustrierter Zeitschriften somit nicht zugegeben werden, aber auch nach der juridischen Seite kann eine Berechtigung dafür nicht hergeleitet werden. Nach den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuchs 8 903 über das Eigentumsrecht ist der Sortimenter Eigentümer der Zeitschriften, die er meist im voraus bar zu bezahlen hat. Aber auch die in Rechnung gelieferten Zeitschriften sind durch die Anerkennung der Faktura in das ausschließ liche Eigentumsrecht des Sortimenters übergegangen. Für die Lieferung der Zeitschriften besteht zwischen Verlag und Sortiment ein Vertragsverhältnis, als Kontrahenten kommen aber nur die Verleger und Sortimenter in Betracht. Die Weiterlieferung an die Abonnenten schafft ein analoges Ver- tragsoerhältnis zwischen dem Sortiment und dem Publikum. Da aber die Verleger ihre Rechte gegen Bezahlung an die Sortimenter abgetreten haben, scheidet bei dem letzten Ver tragsverhältnis der Verleger vollständig aus. Der Verein Freiburger Buchhändler beschließt des halb: 1. den Badisch-Pfälzischen Buchhändler-Verband zu er suchen, im Interesse aller Firmen geeignete Schritte zur Wahrung der Rechte feiner Mitglieder in die Wege zu leiten, 2. sich ferner den Aktionen anzuschlietzen, welche die übrigen Kreis- und Ortsvereine gegen die beabsichtigte Boykottierung der renitenten Firmen unternehmen werden. Des weitern empfiehlt er seinen Mitgliedern: »,) aus den illustrierten Zeitungen und Zeitschriften nur die Beilagen zu entfernen, die das eigne Geschäft schädigen und die mit dem Buchhandel in keinem Zusammenhang stehen, b) das Emheften und Einkleben von Anzeigen zu unter lassen. Das lose Einlegen von Prospekten und An kündigungen halten wir für durchaus berechtigt und erlaubt. Freiburg, den 3. Februar 1908. Verein Freiburger Buchhändler, Freiburg i/Br. I- A. Emil Frick, Schriftführer. Buchhändleranzeigen des 15. Jahrhunderts,*) herausgegeben von Konrad Burger, Bibliothekar des Börsenvereins. (Vgl. Nr. 19 d. Bl.) Die Besprechung des vorgenannten Werkes in Nr. 19 d. Bl. sei hier durch das Vorwort ergänzt, das in Betracht des kultur geschichtlichen Wertes dieses Werkes bei den Lesern d. Bl. vielleicht einiger Aufmerksamkeit gewürdigt wird: (Red.) Zu den wertvollsten Zeugnissen für die Geschichte des Buchhandels im fünfzehnten Jahrhundert gehören die wenigen uns erhaltenen Drucksachen, die die Drucker, Verleger und Buchführer für den Vertrieb eigenen oder fremden Verlages selbst hergestellt haben oder in befreundeten Offizinen haben Herstellen lassen. Man kann wohl mit Recht annehmen, daß alle damals sich mit dem Vertrieb des Buches beschäftigen den Firmen sich mehr oder weniger der neu erfundenen Kunst bedient haben, um sich Vertriebsmaterial herzustellen. Aber nur außerordentlich wenig hat sich davon bis auf unsere Zeiten erhalten. Einige Blätter sind uns in der jetzt in der Königlich Bayerischen Hof- und Staatsbibliothek zu München befindlichen Büchersammlung von Hartmann Schedel erhalten. Seinem Sammeleifer verdanken wir so z. B. die nur in seiner Abschrift erhaltene Verlagsanzeige der ersten deutschen in Italien tätigen Drucker Sweynheym und Pannartz in Rom von 1470. Die Mehrzahl der Blätter ist nur als Makulatur erhalten worden. Bei der Kostbarkeit des Papiers wurde das Vertriebsmaterial, das nicht mehr verwendet werden konnte, dem Buchbinder über antwortet, der damit die Deckel beklebte oder es sonstwie ver wendete. Es ist wohl zu e>warten, daß die neuerdings in Angriff genommene Inventarisierung der Inkunabeln in den deutschen und außerdeutschen Bibliotheken uns noch manchen Fund wird tun lassen. So hat vr. Jsak Collijn in Bänden der Universitätsbibliothek Upsala 12 Stück der bis dahin nur in einem einzigen Exemplar (in der kgl. Bibliothek in Kopenhagen) bekannten Anzeige eines niederdeutschen Buchführers (Tafel 31) aufgefunden. Herr Kustos vr. Heiland fand in der K. B. Hof- und Staats bibliothek München die Anzeige, in der Ratdolt das demnächstige Erscheinen seiner Euklidausgabe verkündet. In der gleichen Bibliothek hat Herr vr. E. Freys zwei Anzeigen entdeckt (Tafel 4 und 32), von denen die erste dadurch interessant ist, daß sie zeigt, wie auch bei der Her stellung derartigen Vertriebsmateriales die Drucker aus Be quemlichkeit den Text einer vorliegenden Empfehlungsanzeige einfach aboruckten (vgl. Tafel 12). Noch nicht wieder an das Tageslicht gekommen ist eine Anzeige, in der die Druckerei zu St. Ulrich und Afra in Augsburg das Er scheinen des Lxeenluw bistoriUs des Vincentius Bellovacensis ankündigt. Denis erwähnt sie in seinem Supplement zu Maittaires Annalen (II. S. 786). Sie war in einen Band eingeklebt; leider hat Denis nicht angegeben, was das für ein Band war und in welcher Bibliothek er sich befand. In der K. K. Hof-Bibliothek in Wien ist sie, wie mir von dort mit geteilt wird, nicht vorhanden. Daß bei einer etwaigen Aus sonderung von Dubletten einer Bibliothek die Bände auch darauf zu untersuchen sind, ob nicht zum Bekleben der Deckel solche Anzeigen oder andere Drucksachen wie z. B. Kalender verwendet worden sind, beweist das Schicksal der auf Tafel 18 *) Buchhändleranzeigen des 15. Jahrhunderts. In getreuer Nachbildung herausgegeben von Konrad Burger, Bibliothekar des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig 1907, Verlag von Karl W. Hiersemann. In Mappe. Grohfolio. 60 191'
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