Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1877
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- 1877-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1877
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- Deutsch
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180, K. August. Nichtamtlicher Theil. 2927 »iechtssall. Der Buchhändler F. in Q. hatte im October 1870 K Exemplare eines Berlagsartikels an den Buchhändler M. in B. L Cond, gesandt und Letzterer hat diese Exemplare Ostermesse 1871 in üblicher Weise über Leipzig rcmittirt und zwar in 2 Palleten, von denen das erste 1 Exemplar, das zweite 5 Exemplare enthielt. Der Verleger F. be hauptet, das zweite Packet nicht empfangen zu haben, und verklagt den M. auf Zahlung des Betrages. Der Verklagte giebt nach seinen Handlungsbüchern genau das Datum der Absendung des streitigen Packetes, sowie die Bezeichnung des Ballens an, in welchem sich das selbe befunden hat; er behauptet, daß das Packet richtig in Leipzig eingetrosten, von seinem Kommissionär F. in geschäftsüblicher Weise an den Commissionär des Klägers K. abgeliefert sei, daß er dadurch seine Verpflichtung erfüllt habe, und beantragt Beweisaufnahme durch Vorlegung der Handlungsbücher seines Commissionärs F. Hierauf hat das Königl. Prcuß. Stadtgericht zu B. erkannt: da Verklagter eingewendet, daß er fragliche S Exemplare im März 1871 nach Usance der Buchhändler znrückgesendet, indem er diese Exemplare in ein Packet gepackt, an seinen Leipziger Commissionär F. gesandt, worauf dieser dieses Packet dem klägerischen Com missionär K. zu Leipzig Übermacht, da Verklagter mit Rücksicht ans diese Procedur behauptet, daß der Umstand, daß Kläger qu. Packet nicht erhalten, ihn nicht berühre, weil Verklagter mit der Ablieferung an den Commissionär K. sowohl gesetzlich als auch nach Geschäfts-Usance die ihm obliegen den Pflichten erfüllt hat, da dieser Ansicht nicht beigetreten werden kann, weil im vorliegen den Falle A. 34S des Handelsgesetzbuches nicht Anwendung finden kann und weil Verklagter dadurch, daß er die Waare seinem Com missionär übersendet, er von seiner Verbindlichkeit, qu. Bücher dem Kläger zu restitniren, keineswegs frei wird, > da überhaupt nicht ein Kaufgeschäft vorlicgt, sondern die Frage zur Entscheidung vorliegt, ob Verklagter durch die Uebergabc der Bücher an seinen Commissionär als ein solcher zu erachten, der seine Verbindlichkeit, die erhaltenen Bücher in der Thai dem Ver leger zurückzugeben, erfüllt hat, da die Handelsbücher F. u. K. dem Kläger gegenüber keineswegs einen vollen Beweis dafür erbringen können, daß qu. Exemplare dem Kläger wirklich zugestellt worden, da bei der ganzen Sachlage die Wahrscheinlichkeit für die Be hauptungen des Klägers spricht, dem Kläger folgende» Eid aufzuerlegen: Ich, F., schwöre, daß ich vom Verklagten 5 Exemplare des ihm übersandten Buches nicht zurückerhalten habe, sodann im Schwörungsfalle Verklagten zur Zahlung zu verurthcilen, im Nichtschwörungsfalle Kläger abzuweisen. Miscellen. Die werthvolle Bibliothek des vor einigen Monaten verstorbe nen Freiherrn Gottlieb von Tücher ist durch Kauf an das Antiquariat der Theodor Ackermann'schcn Buchhandlung über gegangen. Der sorgfältig gearbeitete Katalog, der außer gesuchten älteren Opern-Partituren und mehreren schönen alten Manuscripten namentlich viele geschätzte, in das Gebiet der älteren Kirchenmusik einschlägige Werke aufweist (darunter ein äußerst seltenes böhmisches Cantionale), wird in kurzer Zeit im Druck erscheinen. Gottlieb Freiherr v. Tücher, Senior des durch eine Reihe von Jahrhun derten in der Geschichte der Reichsstadt Nürnberg glänzenden Ge schlechtes der Tücher, hatte sich einen geachteten Namen als Schrift steller ans dem Gebiete der Hymnologie gemacht und war u. A. auch s. Z. amtlich bestellter Vormund Kaspar Hauscr's. Anzeigeblall. Verkaussantriigc. Geschäftliche Einrichtungen Veränderungen u. s. w. s29599.^ ^Vir übernabEn 6is Vertretung von kV LoniA, Lueliküiitller iu 8068t Counnissionswechsel. 129600.^ Nach gegenseitigem Uebereinkom- men mit der Schaber'schen Buchh. in Stutt gart haben wir mit Heutigem unsere Com mission Herrn Paul Nesf in Stuttgart übertragen, wovon gef.Notiz zu nehmen bitte. Landshut. F. P. Attcnkofer. s29601.^ Freundschaftliche Beziehungen zu Herrn Robert Hoffmann veranlassen mich, demselben meine Commissionen für Leipzig zu übertragen. Herrn Fr. Volckmar sage ich für prompte Besorgung besten Dank. Wien u. Buda-Pest, 1. August 1877. H. Martin. s29602.^ Ich wünsche mein seit 1846 bestehen des umfangreiches Antiquariat einer jüngeren Kraft zu übergeben, und ersuche Kauflustige, sich mit mir deshalb in Verbindung zu setzen. Berlin, Potsdamer Str. 14. Adolf Lohn Verlag u. Antiquariat. Kaufgesuche. s29603.^ Ein strebsamer Buchhändler, welcher seit 9 Jahren Mitbesitzer einer geachteten Buch handlung ist, wünscht in Mitteldeutschland ein Sortimentsgeschäst ersten Ranges zu erwerben. Gef. Offerten mit Chiffre denen strengste Discretion zugesichert, befördert die Exped. d. Bl. s29604.^j Ein Buchhändler welcher 36,000 .K Caution stellen kann, sucht vorerst ein blühendes und einträgliches Buchhändlergeschäft zu pachten. Nach einem Jahre ist derselbe geneigt zum An käufe überzugehen. Die cinlaufenden Offerten unter 8. vermittelt die Exped. d. Bl. Strengste Discretion wird zugesichert. Theilhabergesuche. s2960b.) Ein Verlagsgeschäft, im vollen Be triebe, sucht zur Gründung eines Journals ohne Concurrenz und von größter Absatzfähigst, einen thätigen oder stillen Theilnehmer mit Ein lage von mindestens 20,000 Mark. Offerten unter 2. 452. durch die Exped. d. Bl. Theilhabcranträge. s29606.^j Ein mir befreundeter Herr, der die Absicht hat, ans dem Staatsdienste auszutreten und dem ein Capital von ca. 30,000 Mark zur Verfügung steht, hätte Lust, sich an einem renommirlen Geschäfte zu betheiligen. Ges. dir. Anträge sind mir möglichst bald erwünscht. A. Nemnich, Ellinger'sche Buchh. in Mergentheim. Fertige Bücher u. s. w. Kriminalprozes; Perrcau. genannt de Tourville. s29607.) as- Da ich nur mehr einen kleinen Vorrath as- besitze, so kann ich die Broschüre nur noch osr- auf feste Rechnung, resp. gegen Einsendung osc- des Betrages per Post-Anweisung geben. Netto-Preis 35 ^ pr. Exemplar. Zusendung franco. München, Reichenbachstr. 6 u. 7. Carl Schciber, 395*
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