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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1898
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- 1898-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1898
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3333 Nichtamtlicher Teil. 101, 4. Mai 1893. Staatsbürger erfreuen. Nachdem die Gefahr immer näher rückt, daß Journalisten und Schriftsteller infolge der Anwendung des ambulanten Gerichtsstandes in die Lage kommen, vor allen möglichen deutschen Gerichtshöfen sich wegen zufälliger Ver breitung ihrer Druckschriften verantworten zu müssen, empfiehlt der Verein die Bildung von Rechtsschutzvereincn, insbesondere auch in dem Sinne, daß die bemerkenswertesten Akten der einzelnen Preßorgane gesammelt und für Verteidigungszwecke verfügbar gemacht werden.» Nochmals der -Grobe Unfug--Paragraph des Straf gesetzbuchs. — lieber den Paragraphen vom groben Unfug äußert sich auch der Mitherausgeber der -Deutschen Juristen-Zeitung- Rcchtsanwalt vr. Staub folgendermaßen: -Der Paragraph vom groben Unfug soll nach einem im Reichstage angebrachten Anträge aufgehoben werden. Er hat in der That seine Mission erfüllt. Er hat gezeigt, welchen Wandlungen eine Gesetzesstelle ausgesetzt ist, wie solch ein gegen mutwillige Bubenstreiche gerichteter Paragraph schließlich ein Paragraph werden kann, der gegen alle nur denk- baren Beunruhigungen angewendet werden kann, außer gegen die Beunruhigung, welche diese weite Ausdehnung des Paragraphen schließlich im Gefolge hatte. Gegen diese Beunruhigung ist nur ein Kraut gewachsen: die Aufhebung des Paragraphen. Oder wird er gar auf Verteidiger stoßen?- Unlauterer Wettbewerb. — Der Kaufmann S., Inhaber eines Warengeschäftes iu Frankfurt a. O., hatte an seinen Schau fenstern Plakate angebracht, die den einzigen Satz enthielten: -SS große Geschäfte in den ersten Städten Deutschlands!- Ein Kaufmann E. nahm Anstoß an dieser unberechtigten Reklame und erwirkte vom Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, worin dem S. aufgegeben wurde, die Plakate sofort zu entfernen. Das Landgericht erkannte die Rechtmäßigkeit der Verfügung ebenfalls an, indem es annahm, daß die Plakate geeignet seien, den Glauben an ein besonders günstiges Angebot hervorzurufen. Dabei entsprächen sie in keiner Beziehung wirklichen That- sachen. Die Anwendbarkeit des § 1 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb vom 27. Mai 1896 unterliege deshalb hier keinem Bedenken. Dieser gesetzlichen Bestimmung unter liege derjenige, welcher in Bekanntmachungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, über geschäft liche Verhältnisse unrichtige Angaben tatsächlicher Art macht, die geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen An- gebots hervorzurufen. In Wirklichkeit verhalte sich, wie S. auch zugebe, die Sache so, daß eine Vereinigung von 52 Kauf- leutcn, worunter auch S., gemeinsame Einkaufsquellen habe. Die Plakate konnten aber keineswegs hierauf gedeutet, sondern viel mehr nur dahin verstanden werden, daß S. selbst in zahlreichen anderen Städten Zweiggeschäfte besitze, also Besitzer eines über ganz Deutschland verbreiteten Kaufhauses sei. Eine solche Angabe sei aber zweifellos geeignet, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, denn ein so großes Kaufhaus könne wegen des bedeutenden Umsatzes auch billige Preise berechnen. S. habe aber in dieser Beziehung unwahre Angaben tatsächlicher Art gemacht. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde vom Kammer gericht zurückgewiesen. (Papierztg.) Preßrechtliche Entscheidung in Oesterreich. — In der Sitzung des österreichischen Abgeordnetenhauses vom 28. April er wähnte der Justizminister eine wichtige Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, die den wörtlichen Abdruck von Interpellationen auch dann für zweifellos zulässig erklärt, wenn der konfiszierte Inhalt einer Druckschrift darin wiedergegeben ist. Wie die Neue freie Presse erfährt, bezieht sich diese Erwähnung auf folgenden Fall: Am 4. November 1897 brachte die Wochen schrift -Das Volksrecht- einen Artikel: -Jesus von Nazareth auf der Anklagebank-, der mit Beschlag belegt und von dem Kreis gerichte Leitmeritz wegen Verbrechens der Religionsstörung ver boten wurde. -Der Volkssreund-, Organ der sozialdemokratischen Partei in Brünn, druckte den Aufsatz ab und wurde deshalb gleichfalls konfisziert. Es erfolgte nun aus diesem Anlasse eine Interpellation im Abgeordnetenhause, in der der beanstandete Artikel enthalten war, und sodann die vollständige Reproduzierung der Anfrage im -Volkssreund-, Wieder wurde das Blatt von der Staatsanwalt schaft mit Beschlag belegt; diesmal jedoch verweigerte das Landes gericht Brünn die Bestätigung der Beschlagnahme mit Rücksicht auf K 28 P.-G. über die Immunität der Verhandlungen des Reichs- rateS. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das mäh rische Ober-Landesgericht diese Entscheidung aus und bestätigte die Konfiskation. Nach der letzten Sitzung vor der Vertagung des Reichsrates wies der Justizminister infolge des Beschlusses des Ab geordnetenhauses die General-Proluratur an, gegen das Erkenntnis des Ober-Landesgerichtes die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einzubringen. General-Prokurator Ritter v. Cramer erhob diese, worauf nun der Oberste Gerichtshof entschied, es werde der Nichtigkeitsbeschwerde stattgegeben und die angefochtene Entscheidung des Ober-Landesgerichtes aufgehoben. Dreifarbenbuchdruck.—DerDreifarbendruck erringt immer neue Siege. Als einen solchen darf man füglich die vierundzwanzig Tafeln bezeichnen, die dem soeben bei Winckelmann L Söhne in Berlin erschienenen -Leitfaden für den Unterricht in der Botanik beigegeben sind, und die von der rühmlichst bekannten Druckerfirma Förster L Borries in Zwickau in Dreifarbendruck ausgeführt wurden nach Aquarellen des Malers A. Schmalfuß, desselben Künstlers, der die Originalbilder zu dem trefflichen -Führer für Pilzsreunde- von Michael geschaffen hat. Die Klischees dazu sind aus der chemigraphischen Kunstanstalt von Husnik L Häusler in Prag hervorgegangen. Da das nur 1 >6 80 ->) kostende Buch wohl bet jedem Sortimenter leicht eingesehen, bezw. von allen sich für den Dreifarbendruck Interessierenden sofort erlangt werden kann, so darf von einer Beschreibung der Tafeln hier abgesehen werden, doch ist die Einsichtnahme des Buches nicht warm genug zu empfehlen. Fast sämtliche Bilder stellen bekannte Pflanzen dar, die Prüfung auf ihre Naturtreue ist mithin für jeder mann leicht. Man wird aber diese Naturtceue umsomehr be wundern, je aufmerksamer man die Bilder betrachtet, auf denen größte Farbenzartheit neben satten Tiefen, sanfte Uebergänge und größte Pcäcision der Formen gegeben sind, so daß es säst unglaub lich erscheinen will, daß zu ihrem Drucke, wie es in der That der Fall ist — die Skalablätter liegen mir vor —, nur drei Klischees bezw. drei Farben angewandt worden sind. Noch mehr aber wird es überraschen, wenn man erfährt, daß zwölf dieser Tafeln auf einem einzigen Bogen vereinigt waren, so daß schon zwei Bogen zum Druck aller vierundzwanzig Tafeln genügten. Die Auflage betrug 12000, und trotz der Bogengröße und der starken Auflage sind kaum die leisesten Abweichungen im Register der Farben zu bemerken! Drucker und Verleger können stolz sein und ihre Helle Freude haben an diesen Tafeln. Ohne Zweifel wird die Freude der Schulmänner und aller Lehrer und Lernenden nicht geringer sein über das treffliche Buch, das ihnen den Berus wesentlich zu erleichtern geeignet ist. 15. 6. Preisausschreiben. — Die Senckenberg'sche natur forschende Gesellschaft in Frankfurt a. M. hat den -Reinach- Preis- von 1000 ^ für die beste, bisher noch nicht veröffentlichte Arbeit über Mineralogie der Gebiete zwischen Kreuznach, Koblenz, Ems, Gießen, Büdingen, Aschaffenburg, Heppenheim, Alzey ausgeschrieben. Die Einsendung der Arbeit muß bis zum 1. Oktober 1899 an genannte Gesellschaft erfolgen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Nittdsilungsn äsr Vlusilralisudaudiung Lrsitlropk L üärtsl in Iigixmg, Lrüsssl, Iwnckon, Usev Xorlr. Ho. 53. (^xril 1898.) 8". 8. 1849—1896 mit ^.bdilduvgsu. Nsdieinas novitatss. XII. .laki'g. 3r. 5. (Xatalog 262.) Nscli- oinisolrsr ^rmsigsr drsg. von Urans: Listrolrsr in Nübiugsn. 8». 8. 105—128. 603 dlrn. l>sr Olivds-Narlrt. Organ tür Olroirs - Handel und Illustrations- vsssn. Usus Holgs äsr Lusdgsvsrdlivdsn Nittsiluugsu. X. ladrgang. 3r. 6. (30. ^pri! 1898.) Ikol. 8. 23—27 nsdst ^bbildungsu. Lsipmg, Vsrlag von 8odätsr L 8odönks1äsr. Osutsods 8xraods nnä Intsratur, voinsdmlmd äio 2. Halits äsr Libliotdslr äss j- Loirriltstsilsrs 6. von Xrnsvaldt sntdaltsnd. Xut.-Xatalog Hr. 10 von A. L 3. 8odapse in üannovsr. 8". 58 8. 2017 dlru. Hsdsrlandsvlis Libliograpbis. InjO van nisurv vs.-sodsnsn boslrsn, tzaartsn, snr. 1898. 3r. 4. (30. ^pril.) gr. 8". 8. 25—32. lisiäsn, L.. IV. 8ijtdotk. Propaganda. 2sitsodrikt kür das kslrlams-, Inssratsn-, klalrat-, Xusstsllungs-, Okksrtsn-, Adressen- und 2situugg-V7sssn mit dsn Lsilagsu: Intsrnationals klalrat-Oalsris (7. Unkt, 3 ölatt) und Nittsilungsn übsr Inssrtionsmittsl. (1. 1alu-gang. dir. 7. 8". 8. 69—84.) üsrausgsgsbsn von Ilodsrt Lxasr. 1. dadi-gang. Heit 7. (äpril 1898.) Li. Hol. 8. 333—382 mit vislsn ^.b- bildungsn und Lsilagsn. Lsrlin, Vsrlag von Oonrad 8iropnilr. Berliner Schriftstellerklub. — Der Berliner Schriftsteller- Klub trat am 1. Mat in den Klubräumen (Mauerstraße 66) zu einer außerordentlichen Generalversammlung zusammen, in der die Neuwahl des Vorstandes vorgenommen wurde. Zum Präsi denten wurde einstimmig der braunschweigische Gesandte am Berliner Hofe Freiherr von Cramm-Burgdorf gewählt. Der Vorstand des Berliner Schriftstellerklubs besteht nunmehr aus den Herren: Freiherr v. Cramm Burgdors, Hans Krämer, Or. Albert Osterrieth, W. Turner Lembcke, Walter Kronecker, Hermann Nissen,
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