2118 Amtlicher Teil. 64, 19. März 1897. I« Werwaktungs Ausschüsse des Deutschen Auchhändlerhauses scheiden aus die Herren: Richard Einhorn-Leipzig, . Richard Linnemann-Leipzig. Im Amte verbleiben die Herren: Hugo Baedeker-Leipzig, Arthur Georgi-Leipzig, Rudolf Winkler-Leipzig, Johannes Ziegler-Leipzig. Mit dem ergebenen Bemerken, daß nur solche Wahloorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammen stellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung in die Hände der Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß alle verehrlichen Vereine, ihre Wahlvorschläge bis spätestens den 15. April l. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Hospitalstraße 11 (Deutsches Buchhündlerhans), cinzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stellvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß 8 4 seiner Geschäftsordnung macht er besonders darauf aufmerksam: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht auf der Firma beruht; 2) daß laut Satzungen (8 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins aner kannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß die Mitglieder der Ortsvereine, sofern sie gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimm stellvertretungsrecht durch diesen Kreisverein anszuüben haben; 4) daß die Stimmstellvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptver sammlung stehenden Gegenstände (mit Ausnahme der Beschlußfassung über Aenderung der Satzungen) statthaft ist; 5) daß kein Stellvertreter mehr als sechs Abwesende vertreten darf; 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen; 7) daß nur Vollmachten, zu welchen das vom Wahl-Ausschusse ausgegebene Formular benutzt ist, berücksichtigt werden können; 8) daß die Vollmacht von dem Aussteller eigenhändig unterschrieben, und diese eigenhändige Unterschrift von dem Vorstande seines Vereins beglaubigt sein muß; 9) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Ver zeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benützen ist, an die Geschäftsstelle zu senden hat, in deren Händen sie spätestens am Tage vor der Hauptversammlung sein müssen. Breslau und Leipzig, 15. Mürz 1897. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschuh des Vürsenvereins der Deutschen Buchhändler. Max Wouwod, Vorsitzender.