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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1897
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- Deutsch
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^ 128, 5. Juni 1896. Amtlicher Teil. 4129 Antrag, der hier als Antrag des Vereins der Buchhändler zu Leipzig bezeichnet ist, ein Antrag, den der Borstand des Leipziger Vereins durch Herrn I)r. von Hase eingebracht hat, in einer modifizierten Gestalt uns jetzt vorliegt. Dieser modifizierte Antrag lautet: Die Hauptversammlung wolle beschließen: Die Beratung und Beschlußfassung über den vorliegenden Entwurf der Buchhändlerischen Verkehrsordnnng wird von der heutigen Tagesordnung abgesetzt. Der Vorstand wird beauftragt, der Hauptversammlung 1898 de» vorliegenden Entwurf mit den durch die neuen Gesetze (Bürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch) notwendigen Abänderungen und Zusätzen zur Beschlußfassung und zum sofortigen Inkrafttreten vvrzulegeu. Meine Herren! Ich erkläre hiermit, daß der Vorstand diesen Antrag des Leipziger Vereins mit Freude begrüßt und zu dem scinigen macht. Sie haben in dem Antrag o), den wir Ihnen vorgeschlagen hatten, gesehen, daß der Vorstand Sie bitten wollte, das Inkrafttreten der etwa jetzt zu genehmigenden Berkehrsordnung auf ein Jahr zu verschieben. Der Zweck, den lvir damit erreichen wollten, wird durch den Antrag des Leipziger Vereins ebenfalls erreicht, und deshalb hat sich der Vorstand >m Einverständnis mit dem Vereinsausschuß entschlossen, diesen Antrag warm zu unterstützen und z» dem scinigen zu machen. Ich erteile nunmehr Herrn Carl Engelhorn das Wort. Herr Carl Engelhorn-Stuttgart: Meine Herren! Ihr Vorstand ist der ihm von der Hauptversammlung auferlegten Pflicht, zur Ostermesse eine revidierte Verkehrsordnung vorzulegen, nachgekommen. Der Vorstand verkennt auch nicht, wie wünschenswert cs wäre, wenn wir endlich zu einem definitiven Abschluß hätten kommen können und die Verkehrs- vrdnung schon jetzt hätten in Kraft treten lassen können. Aber, meine Herren, es stehen dem doch ganz erhebliche Schwierig keiten gegenüber. Es ist doch von allerhöchster Wichtigkeit, daß unsere neue Verkehrsordnuug mit dem zukünftigen Handels gesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch vollständig in Einklang gebracht wird und wir nicht gezwungen sind, kurz nachdem wir ein neues Gesetz haben in Kraft treten lassen, es schon wieder abzuändern, cs empfiehlt sich vielmehr, noch ein Jahr zu warten, und dann ein Gesetz zu mache», das auf absehbare Zeit als Richtschnur für unseren Verkehr unter einander und als Maßstab für die Gerichte bei Streitigkeiten dienen kann, und ich lade Sie ein, den Antrag, den Herr Di. von Hase vertritt, und den der Vorstand auch zu dem seinigen gemacht hat, anzunehmen. Herr Konsul Jos. Bielefeld-Karlsruhe. Meine Herren! Im Auftrag des Vereinsausschusses beehre ich mich jolgendes mitzuteilen. Der Vereiüsausschuß hat einstimmig beschlossen, Ihnen zu empfehlen, den Vorschlag, den der Herr Vorsteher Ihnen eben gemacht hat, anzunehmen. Er ging dabei von der Ansicht aus. daß, wenn er auch dem Aufträge, der ihm seitens der letzten Hauptversammlung geworden ist. eine Neubearbeitung der Verkehrsordnung vorzunehmcn, nach- gekvmmen ist, damit ja doch nicht ausgesprochen morden ist, daß sie unbedingt heute angenommen werden müßte. Zu unserer Befriedigung haben wir in der gestrigen Delegiertenversammlung gesehen, daß Herren der verschiedenste» Partei- stcllnng sich mit dem Inhalt der Verkehrsordnuug einverstanden erklärt haben; es liegt also meines Erachtens keine Gefahr vor, daß durch eine Verschiebung um ein Jahr wesentliche Veränderungen in den vorliegenden Entwurf kommen können, ausgenommen diejenigen, welche durch die beiden neuen Gesetze notwendig werden können. Nun aber liegt eine andere Gefahr vor, nämlich daß, wenn heute die Verkehrsordnuug, wie sie eben vorliegt, angenommen wird und in Kraft tritt, und wenn wir dann genötigt sind, Ihnen schon in zwei Jahren einen im Einklänge mit den neuen Gesetzen stehenden ver änderten Entwurf wieder zu unterbreiten, die Gerichte Bedenken tragen werden, sich bei ihren Urteilen auf eine Verkehrs ordnuug zu stützen, die so oft geändert wird. Wir werden uns auch von jener Seite den Vorwurf nicht ersparen können, daß wir mit einer neuen Verkehrs ordnung hcrvorgetreten sind und sie zu unserem Gesetz gemacht haben in einem Moment, wo neue Gesetze bereits existiert haben und vom Reichstag bereits angenommen sind, wo wir wissen mußten, daß wir in zwei Jahren diese Verkehrsordnung wieder ändern müssen, um sie in Einklang mit diesen Gesetzen zu bringen. Meine Herren, im Interesse der Stetigkeit unserer Beziehungen zu den Gerichten, im Interesse des Ansehens unserer internen Gesetzgebung empfehlen wir Ihnen, den Antrag anzunehmen, die Beratung, die Beschlußfassung und die Einführung unserer Verkehrsordnung um ein Jahr zu ver schieben. Es ist für niemand darin eine Gefahr enthalten. (Vielfache Bravorufe.) Herr I)r. Oskar von Hase-Leipzig: Hochverehrte Herren! Der Verein der Buchhändler zu Leipzig hielt es für seine Pflicht, auf die Bedeutung, die die großen, damals vorbereiteten Gesetze für unseren Verkehr, für unser buchhändlerisches Recht haben würden, hinzuweisen, indem er an den Vorstand Mitteilung gab, er beabsichtige einen Antrag eiuzubringen. Dieser Mitteilung fügte er die weitere Erklärung bei, daß der Verein selbstverständlich von einem eigenen Antrag abseheu würde, falls der Vorstand nach dieser Richtung selbst Vorgehen wolle. Es kam unserem Verein also nur auf die Anregung nach dieser Richtung zu an. Es haben sich die Anschauungen über diese neuausgearbeitete Verkehrsordnung dahin zurecht gelegt, daß eine ziemliche Uebereinstinnnung darüber stattfindet, daß man sie in Gottes Namen annehmeu kann. Hatten wir früher etwas Bedenken, ohne zwingende Ursachen jetzt schon eine Veränderung eintreten zu lassen, so ist diese Anschauung dadurch geändert worden, daß in der Thal eine dringende Veranlassung zur Aenderung eiugetreten ist, nämlich gerade durch die vorerwähnten wichtigen Gesetze. Ich möchte nun das Eine hervorhebeu. Man könnte vielleicht sagen: der Buchhandel will sich nicht mit höherer Gesetzgebung befassen. Nun, meine Herren, diese einheitliche deutsche Gesetzgebung ist in der Thal ein hohes und bedeutsames Werk; Sie werden aber in dem Augenblick, wo diese Gesetze ins Leben treten, bemerken, daß sie nicht bloß als eine hohe Einrichtung über uns schweben, sonder» daß diese Gesetze eingreisen werden in unser bürgerliches und geschäftliches Leben in einer Weise, wie bisher überhaupt Gesetze noch nicht eingegriffen haben. Es ist deshalb nötig, daß wir dazu Stellung nehmen. Als der Vereinsausschuß zu der Verkehrsordnung Stellung nahm, waren diese Gesetze, und besonders das in dieser Beziehung die dringlichste Berücksichtigung verlangende Gesetz, das Handelsgesetzbuch, »och nicht unter Dach und Fach. Mit überraschender, vielleicht etwas aüzugroßcr Geschwindigkeit hat der Reichstag das Handelsgesetzbuch angenommen. Mit dem Augenblick der Annahme, wenn auch die Veröffentlichung, die Publikation im Reichsanzeiger »och nicht erfolgt ist, mit dieser Agnahme durch den Reichstag, die doch nur noch etwa gewisse Einsühruugs- bestimmungen zur Ergänzung nötig haben wird, ist für uns das Gesetz doch als thatsächlich bereits zur Beachtung vor Händen hier festzuslellcn. Es trat also, nachdem der Vcrcinsansschuß die Verkehrsordnuug, den Entwurf festgestelll hat, die neue Lage ein, daß ein diesen Gegenstand berührendes Gesetz Beachtung erheischte. Als wir die Anregung gaben, daß die Berücksichtigung erfolgen möchte, glaubten wir auch noch nicht, daß die Sache so rasch gehe» würde. Wir haben deshalb VirrmiLIrchMlei Jahrgang. 5ü4
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