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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1897
- Strukturtyp
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- 1897-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1897
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- Deutsch
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8736 Nichtamtlicher Teil. 272, 23. November 1897. und Gelehrten. — Die deutschen Kunststädte. — Rheinlandschaft. — Alpenwanderung eines Historikers. — Sebastian Münster und seine Kosmographie. — Der Musiker in der Bildergallerie. — Die Zopfperiode des deutschen Liedersatzes. — Gluck als Lieder- componist. Zweiter Cyklus. Politik: Deutsche und französische Freiheit. — Das PlebiScit und die politische Heuchelei. — öffentliche Meinung und Gesühlspolitik. — Die Partei. — Versassungskunde im Volkskatechismus. — Der Dilettant aus dem Landtag. — Die Leiden der kleinen Minister. 2. Sammlung. (XI, 352 S.) 1885. Arcangelo Corelli im Wendepunkt zweier musikgeschichllicher Epochen. — Ein Gang durch die Kulturgeschichte des 18. Jahr hunderts. - Das Gesetz der Ergänzung in den Künsten. — Die Heimat der Universität. — Der Kamps der Wissenschaften in der Neuzeit. — Die statistische Krankheit. — Lessing als Unioersitäts- freund. — Nord und Süd in der deutschen Kultur. Zwei Vor träge. — Novelle und Sonate. — Der Sieg der Renaissance in der Gegenwart. Wanderbuch, als 2. Teil zu Land und Leute, siehe Naturgeschichte des Volkes. 4. Band. Ois IVsiüs clsr öarindsraigtzeit. (kür soglisvbs CntsrriobtsLvselrs) init Xoton brsg. von Voogsiiv. 8". Uonäon, kiriogtou, Lsroivul L Oo. 1 sü. jMsmootur^ Csrmsn Nsxts. — Dis Uovslls ist äsm äsutsedsn Lamwsibancls -Xulturgssebiebttiobs Xovsllsn- sntuomwsn.j Als Redakteur gab er folgende Zeitungen heraus: Oberpostamts-Zeitung in Frankfurt (1845), Karlsruher Zeitung (seit 1846—48 mit Giehne), Badischer Landtagsbote (1848 mit Christ), Nassauische allgemeine Zeitung (1848 -51), Allgemeine Zeitung, Augsburger (1851—53) und von 1871—80 solgendes Sammelwerk: Historisches Taschenbuch. Begründet von Friedrich von Raumer 5. Folge, 1871—80, Hrsg, von W. H. Riehl. 10 Jahrgänge. Leipzig 1871—80. F. A. Brockhaus. L Jahrgang 6.—. Schädel, Ludwig, W. H. von Riehl, der Poet der deutschen No velle. Mit einem Nachwort über seine religiösen Studien eines Weltkindes, gr. 8". (56 S.) Stuttgart 1896, Chr. Belser. 1.—. sZeitsragen des christlichen Volkslebens. Hrsg, von E. Frhr. von Ungern-Sternberg und H. Dietz. 159. Hest.j Kleine Mitteilungen. Gerichtsverhandlung. — Der Nationalztg. vom 20. d M. entnehmen wir folgenden Bericht über eine am 19. d. M. in Berlin geführte Gerichtsverhandlung: Unter der Anklage der betrügerischen Kolportage hatten sich gestern der Verlagsbuchhändler Ernst Finking, dessen Geschäfts führer Karl Julius Stock und der Kolporteur Wilhelm Kaschmieder vor der I. Strafkammer des Landgerichts I zu ver antworten. Den Vorsitz führte Landgerichtsrat Dietz, die An klage vertrat Staatsanwalt Helbig. Die Verteidigung führten die Rechtsanwälte Bunge, De. Schwindt und Borchert. Die An» geklagten sind des Betruges beschuldigt. Finking, der früher in anveren Städten als Kolporteur thätig war, ist im Jahre 1889 nach Berlin gekommen und übernahm zunächst von dem Buchhändler Kittel den Generaloertrieb des in dessen Verlage erschienenen Sammelwerkes -Germania« Ruhm und Ehre-. Später vertrieb er daneben noch eine ebenfalls im Kittelschen Verlage erscheinende deutsche Uebersctzung eines in englischer Sprache erschienenen -Lebens Jesu- von Farrar. Später, im Jahre 1894, gründete er selbst in der Chausseestrabe 3 eine eigene Verlagsbuchhandlung, deren Betrieb ebenfalls in dem Ver lage und Vertriebe von Lieferungswerken religiösen und patrioti schen Inhalts bestand. Stock versah bei Finking die Stelle eines Geschäftssührers und halte mit Hilfe eines Buchhalters die Buch führung, Kafsenführung und Korrespondenz zu besorgen. Die Agenten und Kolporteure der Firma gingen über ganz Deutschland, hauptsächlich aber über Norddeutschland. Außer den beiden oben genannten Werken vertrieben sie eine angeblich ebenfalls aus dem Englischen übersetzte -Chronik von Palästina-, die von Finking selbst gedruckt und verlegt wurde, und ein Sammelwerk -Unser Volk in Waffen-, das im Verlage von W. Pauli Nachf. erschien und dessen Generalvcrtrieb Finking übernommen hatte. Von den Agenten und Kolporteuren soll nun, wie die Anklage behauptet, bei dem Vertriebe dieser Lieferungswerke eine betrü gerische Geschäftspraxis angewandt worden sein. Sie sollen unter Vorlegung der besonders gut ausgesührten und umfangreichen beiden ersten Hefte des Werkes bei der Aufforderung zur Sub skription über den Umfang des Werkes wahrheitswidrige Angaben gemacht haben. Diese bezogen sich auf die Anzahl der Lieferungen, in denen das Werk erscheine. Manchmal sollen die Abonnenten in den Glauben versetzt worden sein, die Lieferungen beständen aus je einem Hefte, während sie nachher thatsächlich aus zwei oder mehr Heften bestanden. Ferner sollen den Abonnenten falsche Angaben über die Einbanddecken gemacht und sie vielfach in den Glauben versetzt worden sein, daß diese gratis oder zum Selbstkostenpreise abgegeben würden, während dies nicht der Fall war. BetrügerischeVorspicgelungen wurden von der Anklage auch darin gefunden, daß den Abonnenten durch eine auf den Umschlägen befind liche Bemerkung oder in vielen Fällen auch außerdem noch ausdrücklich durch die Reisenden versichert wurde, daß der Reinertrag ganz oder zum Teil für patriotische oder wohlthätige Zwecke verwendet wir ken solle. Die Beträge, die Finkirg thatsächlich an gemeinnützige Institute, Armenanstalten rc. abführte, sollen aber in einem solchen Mißverhältnisse zu dem wirklich erzielten großen Reingewinn ge standen haben, daß die Anklage diese Erklärung nur als ein Schein- manöoer betrachtet, darauf berechnet, unter dieser patriotischen bezw. Humanitätsflagge recht viele Abonnenten einzufangen. Die An klagebehörde hat herausgerechnet, daß Finking an den Werken -Das Leben Jesu- und -Germania« Ruhm und Ehre- 40—50000 an dem Werke -Unser Volk in Waffen- aber etwa 96000 ver dient haben müsse, dagegen im ganzen nur 507 ^ für patriotische und wohlthätige Zwecke abgeführt habe. Was die Kolportage-Reisenden, zu denen der Angeklagte Kaschmieder gehörte, betrifft, so wurden sie durch Inserate gesucht und zunächst durch sogenannte Oberrcisende angelernt und dann mit einem Musterbuch, sowie mit einer Anzahl von Exemplaren der ersten beiden Hefte auf den Abonnentenfang ausgeschickt. Kaschmieder soll dabei ganz besonders dreist vorgegangen sein. In einigen Fällen hat er sich als -Missionar- eingcführt, der demnächst wieder nach Afrika abgehen werde; er hat dann auch die Gaben, die ihm in der Form des Abonnements auf die Lieserungswerke zuflossen, stets mit einem -Gott lohne es Ihnen- in die Tasche gesteckt. Sämtliche drei Angeklagte bestritten ihre Schuld. Finking er klärte, daß er mit der eigentlichen Kolportage, mit dem Vertriebe durch die Reisenden und Kolporteure nichts zu thun gehabt habe, dies vielmehr zum Ressort des Angeklagten Stock gehörte. Er habe stets die Parole ausgegeben, daß bei dem Vertrieb der Werke die größte Ehrlichkeit obzuwalten habe und sich die Reisenden jeglicher falschen Vorspiegelungen zu enthalten haben. Sobald ihm von Unreellitäten der Agenten und Reisenden Kenntnis geworden, habe er sie brieflich und mündlich ernstlich zurechtgewiesen. Was die an geblichen Reingewinne, die er erzielt, betrifft, so seien die darüber milgeteilten Zahlen weit übertrieben. Als Sachverständige wurden die Bücherrevisoren Klebba und Salomon, sowie die Buchhändler Ernst Schulze, Julius Bohne, Brandner und Rich. Bong vernommen. Der Sach verständige Klebba hat unter den Geschästspapieren des Finking eine Anzahl von Briefen vorgefunden, die nach seiner Ansicht den Verdacht auskommen lassen, daß die Unreellitäten der Reisenden dem Ches bekannt gewesen seien. In rechnerischer Beziehung kam der Sachverständige zu der Ueberzeugung, daß — wenn auch der Rein gewinn bei einem solchen Unternehmen sich schwer feststellen lasse — trotz aller Unkosten und Verluste dem Finkirg ein großer Gewinn übrig geblieben sein müsse. Die buchhändlerischen Sachverständigen stimmten darin überein, daß durch die drei fraglichen Werke das Publikum durchaus nicht übervorteilt worden sei. Die Werke ge nössen eines guten Rufes und seien inhaltlich und äußerlich so solide ausgestattet, daß die Abonnenten für ihr Geld einen vollen Gegenwert erhalten hätten. E n Massenvertrieb solcher Werke sei mit ganz erheblichen Unkosten verknüpft. Die umfangreiche Beweisaufnahme, bei der eine große Reihe kommissarischer Zeugenaussagen zu verwerten war, erstreckte sich aus die Frage, auf wessen Anordnung die Reinertrags-Vermerke aus die Lieferungsumschläge gedruckt worden, welche etwaigen fal schen Vorspiegelungen nachweisbar sind und worin in den-Einzel- sällen die Schädigung der Abonnenten bestanden haben kann. Der Staatsanwalt beantragte gegen Finking 6 Monate, gegen Stock 3 Monate, gegen Kaschmieder 1 Jahr Gefängnis. Der Ge richtshof sprach die beiden ersten Angeklagten frei und verurteilte Kaschmieder zu 6 Monaten Gefängnis, die als verbüßt erachtet wurden. Berner Litterarkonvention. — Der Verhandlungsbericht über die Pariser diplomatische Konferenz vom 15. April bis 4. Mai 1896 zur Revision der Berner Litterar-Konvention vom 9. Sep tember 1886 ist im Druck erschienen und zum Preise von 5 Francs durch das amtliche Büreau der internationalem Litterar-Union in Bern zu beziehen. Buchgewerbe-Museum im Deutschen Buchhändler hause zu Leipzig. — Neu ausgestellt sind Blätter aus den Wer ken: -Der Dom zu Bamberg, photographisch ausgenommen von
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