Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19120102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191201020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19120102
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
- Monat1912-01
- Tag1912-01-02
- Monat1912-01
- Jahr1912
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
llcii ÄuWil Lllchhililiiel. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Borsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglteder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 1. Leipzig. Dienstag den 2. Januar >912. 79. Jahrgang. Amtlich Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis . der Kchktitkn des dkiiWii u»i> LiiMrttchckls. § i. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auf lagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels« im Börsenblatte sür den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Reuigkeiten-Verzeichnis- o. ä. in einem Exemplare unverlangt an die I. C. Hin- richs 'sche Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blu mengasse 2 einzusenden. § 2. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Sendungen. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonatlich; auf besondern Wunsch sindet ausnahmsweise Einzel-Rücksendung alsbald nach der Ausnahme in das Verzeichnis statt. 8 3. Jedes^auszunehmende Werk muß bei der Ansertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; auf Titelemsendungen hin <also ohne das Werk selbst) kann Aufnahme in das Verzeich nis nicht erfolgen. 8 4- Das Recht der Einsendung für dieses Verzeichnis hat nur der Verleger oder der Kommissionsverleger eines Werkes. Durch den Aufdruck seiner Firma ist dies in der Regel als er wiesen anzunehmen. Der bloße Besitz einer Anzahl von Exemplaren berechtigt nicht dazu, die Aufnahme in das Verzeichnis zu verlangen. Einen Nachweis sür Berechtigung zur Einsendung er bringen zu lassen ist die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Zweiselfällen berechtigt. 8 ö. Zur Aufnahme berechtigt sind: a> sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Öster reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind, ausgenommen die slavische und ungarische Literatur, weil sie in der Österreichisch-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz zum Abdruck gelangt, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. er Teil. b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 «. Der Laden- und der Nettopreis sind in Markwährung aus den Begleitsakturen anzugeben. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kar toniert oder gebunden abgegeben werden, sind diese Preise, salls sie auf den Begleitfakturen oder den Werken vermerkt sind, ebenfalls anzugeben; solche Exemplare brauchen aber nicht den gehefteten noch beigefügt zu werden. 8 7. Die Aufnahme eines Titels erfolgt: a) nach dem Namen des Verfassers; wenn ein solcher nicht vorhanden ist« b) nach dem ersten Hauptwort, wobei Artikel und Ad jektiv« hinter das Hauptwort gezogen werden; v> nach dem ersten Titelwort. Format- und Umfangsangaben sowie Jahreszahl und Ladenpreis werden dem Titel hinzugefügt. Die Hauptschriftgattung, in der das Werk gedruckt ist, wird durch Benutzung von Fraktur oder Antiqua sev. auch Griechisch usw.) gekennzeichnet. In besonderen Fällen erfolgt die Titelaufnahme in Um schrift oder Übersetzung. Es sollen der I. C. Hinrichs'sche» Buchhandlung Aus nahmen gestattet sein, soweit sie im Interesse des deutschen Sortiments liegen. 8 8- Der Abdruck einer Titelaufnahme im Börsenblatt erfolgt in der Regel am zweiten Werktage nach Eintreffen der Sen dung bei der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung. 8 S- Bei Zeitschriften wird die erste Nummer oder das erste Heft eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band usw. bil denden Nummern oder Hefte; höchstens viermal^im Jahre erfolgt die Ausnahme, auch wenn die Stücke öfter oder einzeln berechnet werden. 8 >0. Den Zusatz »jTitel-j Auflage« erhalten bereits verzeichnete Artikel, die mit unverändertem Text, aber mit anderm Titel oder Vorwort von neuem ausgegeben werden. 8 ». Folgende Vermerke sind gegebenenfalls beizusügen: l) vor dem Titel: " - die Firma des Einsenders ist dem Titel nicht auf gedruckt. l
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder