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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1885
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Erscheint auver Sonntag» täglich. — Bis früh n Uhr ein gehende Anzeige» kommen in der Regeln, wenn irgend möglich in der nächsten Nr. zur Ausnahme Börsenblatt für den Bclträg stir dar Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeige» aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum de» Vörsenvereln» der Deutschen Buchhändler. ^ 112. Leipzig, Montag den 18. Mai. 1885. Verein der Deutschen Musikalienhändler. Die diesjährige Hauptversammlung des Vereins der Deut schen Musikalienhändler fand statutengemäß am Dienstag nach Kantate in der Buchhändlerbörse zu Leipzig statt. Der Bericht des Vorsitzenden, Herrn vr. Oskar Hase, gab vom Wachstum des Vereins (jetzt 74 Mitglieder), von der regen Benutzung des VereintMchivs (1884: 1517 Nummern) und dem günstigen Stande des hierbei genehmigten Rechnungsstandes (963 M. 1 Pf.) Kunde. An Stelle des Heimgegangenen Ausschnßmitgliedes Carl Gurckhaus, dessen Andenken durch Erheben von den Sitzen ge ehrt ward, wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden Herr vr. Max Abraham durch Acclamation gewählt. E Der Vorsitzende berichtetete eingehend über Entstehung und Wesen des von den Regierungen geplanten Welt-Litteratur-Schutz- vereins, auf welchen der Verein schon vor Jahren auf dem Petitions wege hingearbeitet habe, sowie über die auf Verlangen der Königl. Sächsischen Regierung vom Ausschuß abgegebene gutachtliche Äuße rung bezüglich dieses für die Musik und den deutschen Musikalien handel hochwichtigen, aussichtsvollen Planes. Gegenüber dieser dem Weltpostverein gleichartigen Gesamteinigung trete das Interesse an den in Vorbereitung befindlichen Einzelverträgen zurück, so erwünscht der endliche Abschluß des von Deutschland gebilligten Vertrages mit Holland, des vom König von Spanien vor fast Jahresfrist in der Thronrede angekündigten deutsch-spanischen Vertrages und des von seiten der Republik Argentinien angeregten Vertrages an sich sei. Im Hinblick auf den Abschluß der allge meinen Konvention habe der Ausschuß davon abgesehen, bezüglich der anzuregenden Abänderung des Vertrages mit Österreich weitere Schritte zu thun. Aus dem gleichen Grunde sei auch der Antrag auf Revision des deutschen Urhebergesetzes vom 11. Juni 1870 unterblieben. Sollte die allgemeine Konvention auf Grund der wesentlichen Be stimmungen des deutsch-französischen Vertrages zustande kommen, was zu erhoffen stehe, so dürfte bei der durch jenen Vertrag ent standenen Inkongruenz des neubeschlossenen internationalen mit unserem nationalen Urheberrechtsschutze der dringende Wunsch ent stehen, über das jetzt geltende Minimum des nationalen Rechts schutzes hinaus zu dem vom internationalen Vertrage ermöglichten höheren Rechtsniveau emporzusteigen. Man beschloß nach der im Herbste zu erwartenden Ent scheidung über den Welt-Litteratnr-Schutzverein und nach Ver ständigung mit dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler eine Revision des deutschen Urhebergesetzes anzustreben, welche den Grundsatz des Melodieenschutzes verwirklicht, den Mißbrauch des Schulparagraphen (tz 47) unmöglich macht, die Aufführung musi kalischer Werke auch ohne Schutzvermerk (tz 50) schützt und das Recht des Herausgebers unter angemessenen Voraussetzungen dem des Urhebers gleichstellt. Die praktische Lösung der Frage des Ausführungsschutzes musi kalischer Werke soll vom Ausschüsse, dem das Recht der Ergänzung durch Sachverständige zugebilligt wird, näher erwogen werden. Auf die Änregung des Vorsitzende», auf dem Wege der Selbst hilfe gegen das Schleuderwesen aufzutreten und, wie man das öffentliche Unterbieten der Ladenpreise bereits auf diesem Wege be seitigt habe, auch gegenüber den nichtöffentlichen Ausschreitungen beim Kundenrabatt Wandel zu schaffen, berichtete der Kassierer des Vereins Berliner Musikalienhändler, Herr Theodor Barth (Simrock'sche Musikalienhandlung) über die für de» Berliner Lokal verein der Musikalienhändler kürzlich festgesetzten Rabattsätze. Nach eingehender Debatte, in welcher namentlich auch betont wurde, daß von seiten des Buchhandels starke Rabattüberbietungen beim Musikalienverkauf stattfinden, wurde die vom Vorsitzenden ge stellte Anfrage: „ob man bereit sei, für den deutschen Musikalienhandel als Maxi malgrenze fürOrdinär-Artikel 33UA> und für Nettoartikel 25A> anzunehmen" bejaht und auf Antrag des Herrn Richard Linnemann (C. F. W. Siegel's Musikalienhandlung) in Leipzig beschlossen, „es solle der Verein eine Agitation ins Leben rufen zur Feststel lung eines Maximalrabattes auf Grund des soeben gefaßten Be schlusses und hiervon dem Börsenverein Mitteilung machen". Da dieser gegen die bedauerlichen Ausartungen des Musikalien handels, namentlich der Großstädte, sowie der Großsortimenter und modernen Antiquare gerichtete Beschluß, welcher in keiner Weise den niedrigen ortsüblichen Sätzen für Musikalienverkauf entgegenwirken darf, an sich noch nicht hinreichen kann, heilsame Zustände herbei zuführen, vielmehr die Mitwirkung von Lokal- und Provinzialver- cinen des Musikalienhandels zur Festsetzung der ortsüblichen Sätze dringend nötig erscheint, so wurde die Bildung derartiger Vereine, namentlich auch eines solchen für Leipzig, einstimmig befürwortet. Vom amerikanischen Buchhandel. 1885. Nr. 4. Der Kongreß in Washington hat sich vertagt, ohne auf die Dorsheimer-Bill, welche den Schutz der Urheberrechte für amerikanische und europäische Verfasser begründen sollte, zurückge kommen. »Lublisbsro 4V sek ^«registriert mit Bedauern ein im Kampfe für dieses Recht verlorenes Feldzugsjahr und greift den Kongreß wegen der zahlreichen Enttäuschungen, die er der öffent lichen Meinung in dieser, wie in anderen Fragen bereitet, heftig an. Gleichzeitig stellt dieses Hauptorgan des amerikanischen Buchhandels Zweiundsünfzigster Jahrgang. 326
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