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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19120517
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191205172
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19120517
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
- Monat1912-05
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/tz 113 17. Mai 1S1L Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt b. Dtscyn. Buchhandel. 6061 Berlin und Leipzig, betrifft und in der Abendausgabe des Hannoverschen Couriers vom 1. April d. I. besprochen worden ist (vgl. Bbl. 1912, Nr. 96). Sollte sich derartiges Zuwider handeln gegen gute verlegerische Sitten wiederholen, so wird der Vorstand auf Mittel und Wege sinnen müssen, wie ec dem entgegentreten kann. Wir haben uns mit der Börsenblattreform be schäftigt und sind der Meinung, daß die Geheimhaltung des Börsenblattes beibehalten werden mutz, glauben aber auch, datz der vorgeschlagene Prohibitivpreis trotz des Bezuges durch die Postzeitungsstelle diese Geheimhaltung gewährleistet. Vom Börsenverein sind neue Bestimmungen für die Aufnahme von Mitgliedern in den Börsen verein und für die Aufnahme neuer Firmen in das Adreßbuch getroffen worden. Wir werden uns diesen Bestimmungen grundsätzlich bei der Aufnahme neuer Mitglieder in den Ver legerverein anschlietzen. Bei der Revision der Verkaufsordnung sind die Meinungen der Verleger und Sortimenter über die §K 10 bis 12 noch nicht völlig geklärt worden. Es wird daher gut sein, wenn sich die Verleger zunächst untereinander besprechen, was sie für ihren Geschäftsbetrieb als unumgänglich not wendig ansehen. Wir schlagen deshalb die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses vor, der sich mit der Klärung dieser Frage beschäftigen soll. Es ist ohne Zweifel eine Pflicht des Verlegers, den Ladenpreis grundsätzlich dem Publikum und den Behörden gegenüber ausrechtzuerhalten, wenn ihm aus der anderen Seite auch gestattet werden mutz, in gewissen Fällen Mengenpreise zu gewähren. Von Herrn vr. WalterdeGruyterist eine Denkschrift eingereicht worden, die die Gründung einer Deut schen Autoren- und Verlegerkammer ins Auge faßt und die er im Börsenblatt Nr. 20/21 vom 25. und 26. Januar 1912 hat abdrucken lassen. Wenn von seiten der Schriftstellervereinigung darauf hingewiesen wird, daß von vielen Verlegern gegen Urheber- und Verlagsrecht verstoßen wird, so ist das eine unhaltbare Behauptung, die im Börsen blatte auch schon entsprechend zurückgewiesen worden ist. Der Angriff mag daher gekommen sein, daß der betreffende Schrift steller über die Zusammensetzung des Deutschen Verleger vereins unklare Vorstellungen hatte, wie dies seine Duplik im Börsenblatt Nr. 52 vom 2. März d. I. freimütig zugesteht. Eine andere Denkschrift ist von Herrn vr. Ehler mann ausgearbeitet und durch die Verhandlungen in der Zweiten sächsischen Kammer bekannt geworden, die die Gründung einer Reichsbibliothek zum Zwecke hat, einer Bibliothek, welche verpflichtet sein würde, alle Druck werke, die der deutsche Verlags- und Zeitschriftenhandel her- vorbringt, pflichtmäßig zu sammeln und aufzubewahren. Es ist dies eine Forderung, die in Deutschland schon seit Jahr zehnten gestellt, aber noch nie befriedigt worden ist. Die Durchführung dieses Gedankens drohte bisher wegen ihrer Verquickung mit der Pflichtexemplar-Gesetzgebung zu scheitern. Ob es möglich ist, auf dem Wege der Freiwilligkeit die für die Bibliothek zu fordernde Vollständigkeit zu erreichen, bleibt abzuwarten. Da sich aber einflußreiche Kreise für das Zu standekommen dieserBibliothek interessieren, wollen wir hoffen, datz ein Weg gefunden wird, um ihre Gründung und Durch führung zu ermöglichen. Zur Feier des 150jährigen Bestehens der Königlichen Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe soll im Jahre 1914 unter Führung des Deutschen Buchgewerbever eins eine Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik in Leipzig stattfinden. Es ist zu wünschen, datz sich auch der gesamte Buchhandel an der Ausstellung beteiligt. Allgemeine Ausstellungen sind viel leicht nicht das Feld des Buchhandels: wenn es sich aber um Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. eine Spezialausstellung wie im vorliegenden Falle handelt, dürfte mancher Verleger auf Erfolg zu rechnen haben, zumal da die Ausstellungsleitung beabsichtigt, das Ganze durch be sondere Vorführungen und Veranstaltungen zu beleben und nach Möglichkeit auch auf einen Verkauf der ausgestellten Gegenstände hinzuwirken. Auch gilt cs, dem Auslande gegen über zu zeigen, was im besonderen der deutsche Verlagsbuch handel zu bieten in der Lage ist. Während die R i e d e r l a n d e ihre Absicht, derBerner Union beizutreten, noch nicht verwirklicht haben und durch eine Befragung des Rates von Niederländisch-Jndien ein er neuter Aufschub erfolgt ist, macht Ungarn Anstrengungen, der Berner Union beizutreten, und nach den Erklärungen der zu ständigen Minister ist zu hoffen, datz Ungarn noch in diesem Jahre seinen Beitritt erklären wird. In E n g l a n d ist ein neues Gesetz über das Urheber- rechtin Kraft getreten, dessen hauptsächlichste Neuerung den Autorenschutz nach dem Tode betrifft: es wird dem Rechts nachfolger eines Autors ein absoluter Schutz bis 20 Jahre nach dem Tode desselben gewährt. Während der folgenden 30 Jahre kann jeder das an sich geschützte Werk vervielfälti gen, dafern er diese seine Absicht borschristsgemätz mitteilt und dem Inhaber des Urheberrechts Tantieme (107«) gewährt. (Art. 3.) Dieser kann sogar, falls er die Erlaubnis zur Ver vielfältigung verweigert, dazu angehalten werden. (Zwangs lizenz Art. 4.) Die Verhältnisse liegen also ähnlich wie in Italien. Zwischen Frankreich und Rußland ist eine Literar- konvention abgeschlossen worden, und auch Deutschland bemüht sich, einen solchen Vertrag mit Rußland ab- zuschließen. Im Anschluß an eine Eingabe des Börsendereins hat auch der Verlegerverein an den Reichskanzler eine Ein gabe im Interesse eines solchen Abkommens gerichtet. Die Lage für das Verlagsgeschäft wird von Jahr zu Jahr schwieriger. Auf der einen Seite rufen die Sortimenter energisch nach einem erhöhten Rabatt, während auf der anderen Seite die Produktionskosten durch die Er höhung der Druck- und Buchbinderpreise und durch die An forderungen der Autoren — es werden manchmal phantastische Summen gefordert — gestiegen sind. Wie in anderen Er werbsgebieten zeigt sich also auch im Verlagsbuchhandel, datz der Umsatz zwar größer wird, datz aber die Unternehmer gewinne geringer werden. Wenn sicher einige gut fundierte Verleger auch noch Gewinne aus ihren Verlagsgeschäften ziehen, die der aufgewendeten Arbeit und dem Risiko ent sprechen, so muß man doch seststellen, datz die Mehrzahl der Verleger mindestens ebenso unter dem Kampf ums Dasein zu leiden hat wie das Sortiment, und daß der Konkurrenzkampf der Verleger untereinander mindestens ebenso groß ist wie der unter den Sortimentern. Die vom Sortiment geforderte weitere allge meine Erhöhung der Rabatte wird daher kaum Aussicht auf Erfolg haben. Die wissenschaftlichen Verleger, deren Bücher von Jahr zu Jahr entsprechend dem größeren Umfange im Preise wachsen und daher auch für den Zwischen händler einen entsprechend größeren Gewinn lassen, müßten andere Vertriebsmöglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, wenn bei dem bisherigen Rabatt das Sortiment versagen sollte. Aber auch die Rabatte der Verleger allgemeiner, schön- und populärwissenschaftlicher Literatur dürften an der Grenze des Möglichen angelangt sein. Es liegt für das Sortiment auch nicht das erstrebenswerte Ziel in der Höhe der Rabatte, die, wenn sie die normale Grenze überschritten haben, zur Schleuderei und Überfüllung des Berufes mit ungeeigneten Elementen führen, sondern in einer vernünftigen Spannung zwischen Laden- und Nettopreis, durch die ebenso die Existenz möglichkeit des Buchhandels wie die Interessen des Publi mo
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