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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1872
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1872-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1872
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- Deutsch
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^ 246 , 2l. October. Nichtamtlicher Tbeil. 3883 Nichtamtlicher Theil. Der deutsche Buchhandel und Faucher's Viertel jahrschrift. Faucher's Vierteijahrschrift sür Volkswirthschaft und Cultur- geschichte bringt im vierien Bande des neunten Jahrgangs einen längeren Artikel über den deutschen Buchhandel von Friedrich Kleinwächter, datirt von der „Landwirthschastlichen Lehranstalt Liebwerd bei Tetschen-Bodenbach, im April 1872". Die Nedaction fügt in einer dtote bei: „Mit dieser rein ob jektiven Darstellung glauben wir die Frage der Reform des deut schen Buchhandels, welche anderweitig angeregt worden ist, in unserer Zeitschrift am besten zu eröffnen." Welche anderweitige Anregung der Reform des deutschen Buch handels ist damit gemeint? Fauchcr ist der Herausgeber, Justiz rath Braun, wie auf dem Umschläge zu lesen, einer der Mitarbeiter dieser Vierteljahrschrift. Justizrath Braun und Fauchcr standen an der Spitze der deutschen Buchhändler-Bank, welche nach dem Prospect die Bestimmung hatte, die Reform des deutschen Buch handels im Actienwege anzubahncn. Ist etwa diese Anregung damit gemeint? Zwischen dem, was Leipziger Mitgründer über das Reformziel der Bank mitgetheilt haben, und den Anschauungen Kleinwächter's ist wenigstens eine gewisse Verwandtschaft unverkenn bar. Auf eine Concentrirung der buchhändlerischcn Thätigkeit in Form größerer Geschäftsinstitute laufen beide Theile aus. Kleinwächter bemerkt, daß er sich in der Darstellung des deut schen Buchhandels dem Schreiber dieses („Usancen des deutschen Buchhandels") im Wesen anschließe. Dem widerspreche ich sofort. Kleinwächter erccrpirt mich sehr reichlich, theils wörtlich, theils mit geringen Aenderungen, ohne dabei kenntlich zu machen, was seine und was meine Worte sind. Auf diese nicht gekennzeichneten Citate pfropft er dann ohne Uebergang und ohne gedankliche Verbindung eigene Bemerkungen, die, einige sich widersprechende Zugeständnisse abgerechnet, auf das gerade Gegentheil von meinen Ausführungen münden. Hierdurch entsteht eine Confusion in dem Artikel, an der ich unschuldig wie ein Kind bin, so daß ich nimmermehr zugeben kann, daß der Verfasser sich ,,im Wesen" mir angeschlossen habe. Höchstens hätte ich mir das beschämende Geständniß zu machen, wie wenig es mir gelungen sei, Kleinwächter einen richtigen Begriff vom Conditionsgeschäft beizubringen. Denn um diese Geschäfts- art, die Grundform des deutschen buchhändlerischen Verkehrs, im Gegensatz zum fixen Kaufgeschäft des Waarenhändlers, in dem er die Zukunft des deutschen Buchhandels erblickt, handelt es sich in seinem Artikel hauptsächlich. Doch führen mich die verschiedensten Merkmale zu der Ueberzeugung, daß Kleinwächtcr mich nicht voll ständig gelesen hat, und daß, wo es auf meine fachmännische Infor mation eigentlich gar nicht ankam, seine eigene Unklarheit das Uedrige verschuldet hat. So schreibt er u. a.: „Trotz der Aufnahme des Conditions- geschäfts blieb jedoch in den deutschen Buchhändlern der Drang nach einem genossenschaftlichen Verbände sehr rege." Wie kann man so etwas sagen? Es ist gar nicht nothwcndig, mit der Ge schichte des Buchhandels bekannt zu sein, sondern ein wenig selb ständiges Nachdenken muß von selbst darauf führen, daß nicht „trotz", sondern durch das Conditionsgeschäft und das eigenthüm- lich nahe und solidarische Verhältniß, welches es zwischen Verleger und Sortimenter herstellt, der Drang nach genossenschaftlichen Ver bänden im Großen wie im Kleinen im deutschen Buchhandel erst entstanden ist. Geschichtlich zeigt sich dieser Drang zuerst da, wo, wie bei Reich's Reformversuch im I. 1765, unser Geschäftswesen einen entscheidenden Schritt that, die neue Betriebsart zu ver allgemeinern, und je mehr das Conditionsgeschäft an Reife und Ausbildung gewann, um so zahlreicher wurden die genossenschaft lichen Verbände. Diese Verbände entspringen, wie danach behauptet werden kann, naturgemäß den eigcnthümlichen, vom kaufmännischen Geschäftsbetrieb so abweichenden 'Normen des deutschen Buch handels. Man vergleiche hiermit England. Der englische Buch handel ist durchaus kaufmännisch, mehr als jeder andere, der sich selbständig entwickelt hat. Von einer Anzahl kleinerer Localver bände und der LooksoUors' ?roviäent Institution (England hat außerdem einen einzigen Gehilfen-Verein in Edinburgh) abgesehen, ist der englische Buchhandel aber durchaus verbandlos, trotz ver schiedener Anregungen, ihm einen stehenden, mehr oder weniger allgemeinen Verband von London aus zu geben. Für jede gemein same Frage des englischen Buchhandels bildet sich daher in London ein besonderes Comite, um, wie nebenbei bemerkt sein mag, ge wöhnlich resultatlos wieder auseinanderzirgehen. Dann heißt cs. wie noch in den letzten Jahren: der Buchhandel sei „Freihandel" und dulde keine Vorschriften. Das ist kaufmännisch vollkommen correct. Der deutsche Buchhandel duldet aber, wie Hunderte Fälle beweisen, auch kein Reglement; das, was ihn verbindet, sind zwingende gegenseitige Interessen zwischen Verlags- und Sorti- mentshandel. Wer immer den englischen und deutschen Buchhandel zum vergleichenden Studium macht, wird zu dem Resultat geführt werden: der englische, schablonenartig kaufmännische Betrieb zer splittert und isolirt, der deutsche, der Natur der Bücherwaare angepaßte Betrieb — denn das ist das Wesen des Conditions- geschäfts — führt zusammen und organisirt. Kleinwächtcr spricht von zwei Grundpfeilern des heutigen deutschen Buchhandels. Der erste soll der directe Verkehr zwischen Verleger und Sortimenter, der zweite das Conditions geschäft sein. Abermals ein Mangel an richtiger Auffassung. Denn was er trennt, ist gar nicht zu trennen, sondern fällt in Eins zusammen. Der deutsche Buchhandel nehme statt seiner gegen wärtigen Verkehrsart das fixe Kaufgeschäft des Waarenhandels als Norm an, und der Verkehr seiner industriellen und commerciellcn Factoren untereinander wird sich alsbald auch kaufmännisch gestal ten. Zwischen Verleger und Sortimenter wird dann ein qroß- händlerisches Glied in Thätigkeit treten, gerade wie in England, und damit den allgemein directen Verkehr durchbrechen. Dies deshalb schon, weil, wie eben bemerkt, der kaufmännische Betrieb den Buch handel, namentlich die Sortimenterthätigkcit, zersplittert. Eng land und Wales zählten bereits nach dem Ccnsus von 1851 6905 und außerdem Schottland 1486 Buchhändler. Der deutsche Buch handel, welcher ein ganz anderes Terrain beherrscht, zählte zwanzig Jahre später bei etwa doppelter Production nicht viel mehr als 3500 Firmen. Wenn also der deutsche Buchhandel sich kauf männisch einrichten, d. i. das Conditionsgeschäft aufgeben wollte, fo würde er auch in den allgemeinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb aufgehen und seine Firmenzahl sich nach dem Beispiele Englands verdoppeln und verdreifachen. Daß unter solchen Umständen an einen allgemein durchgeführten und organisirten directen Verkehr zwischen Verleger und Sortimenter nicht mehr zu denken wäre, leuchtet wohl ein. Nur für Kleinwächter scheint es unerfindlich. Er ineint: „Das Conditionsgeschäft ist mit dem directen Verkehr zwischen Verleger und Sortimenter keineswegs untrennbar verbunden, denn der letztere kann ohne jenes sehr wohl gedacht werden und besteht sogar factisch da, wo derVerleger seine Verlagsartikcl nur »fest« dem Sortimenter überläßt." Man kann sehr vieles denken, es kommt immer darauf an, ob das Denken mit den thatsächlichen Verhältnissen und mit kritischen Anforderungen im Einklang steht, oder ob man sich 524*
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