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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1913
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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-uocr L^pzig oocr our^ «rc^zdanv. an Nichtmit^lieder in ZZ Mitglieder 40 -Pf.. 32 M..^S0M..^ 100 M. — Deila^en werden ^ >Nr. 41. Leipzig, Donnerstag den 20. Februar I9IZ. 80. Jahrgang.^ Redaktioneller Teil. (Nr. 4175.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Königreichs der Niederlande für Niederländisch Ostindien zur revidierten Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunst vom 13. No- vember 1908. Vom 10. Februar 1913. Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Regierung ist das Königreich der Niederlande für Niederländisch Ostindien der am 13. November 1908 zu Berlin geschlossenen revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 965 st.) beigetreten. Als Tag des Beitritts ist der 1. April 1913 festgesetzt worden. Der Beitritt ist, in gleicher Weise wie derjenige des Königreichs der Niederlande selbst (Reichs-Gesetzbl. 1912 S. 551), unter nachstehenden, in Gemäßheit von Artikel 25 Absatz 3 der Übereinkunft gemachten Vorbehalten erklärt worden: (Übersetzung.) 1. Lu 06 goi sooskros ls ckeoit sxelusik Ü68 autsurs 6s kiärv oa ä »nloiissr 1» tiuäuotiou äs teure csarrss, Io Oouvsrus- uieut. äss ksz-s-öas, an lieu ä'säbsrsr L l'artiols 8 äs la Oou- 2. Lu so gui sousorus In rsproäustiou äss »rtivlss äoIour- uuur st äs rssusils psrioäiguss, Io üsuvsrusrusul äss Luxs-Lus, 4 mul 1896. Berlin, den 10. Februar 1913. 1. Was das ausschließliche Recht der Urheber betrifft, ihre Werke zu übersetzen oder die Übersetzung zu gestatten, so erklärt die Niederländische Regierung, daß sie, anstatt dem Artikel 8 der vorerwähnten Übereinkunft beizutreten, durch die Bestim mungen des Artikel 5 der Berner Übereinkunft vom 9. Sep tember 1886, wie er durch Artikel 1 Nr. III der am 4. Mai 1896 in Paris Unterzeichneten Zusatzakte abgeändert worden ist, gebunden bleibt. 2. Was den Abdruck von Artikeln aus Zeitungen und periodischen Zeitschriften betrifft, so erklärt die Niederländische Regierung, daß sie, anstatt dem Artikel 9 der revidierten Übereinkunft vom 13. November 1908 beizulreten, durch Artikel 7 der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886, wie er durch Artikel 1 Nr. IV der am 4. Mat 1896 in Paris Unterzeichneten Zusatzakte abgeändert worden ist, gebunden bleibt. 3. Was das Recht der öffentlichen Aufführung von Über setzungen dramatischer oder dramatisch-musikalischer Werke be trifft, so erklärt die Niederländische Regierung, daß sie, anstatt dem Artikel 11 Abs. 2 der revidierten Übereinkunft vom 13. November 1908 beizutreten, durch Artikel 9 Abs. 2 der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 gebunden bleibt. Der Reichskanzler. Im Aufträge: von Koerner. (Reichs-Gesetzblatt 1913, Nr. 9.) Musik und Musikalienhandel. i. Schwierigkeiten der Berichterstattung. — Es fehlt an Schlagern. — Deutsche Musik ans dem Bormarsche. — Berlin und Wien. — Dirl- gentenmangel. — Jubiläum. — Warenhäuser. — Vor ISO Jahren. Der Zweck meiner Berichte über »Musik und Musikalien- handcl« sollte sein, dem großen Leserkreis des Börsenblattes, den deutschen Buchhändlern, die in der Allgemeinheit dem Musi kalienhandel nicht besonders nahe stehen, eine regelmäßige Über sicht, eine Art monatlicher Chronik des gesamten Musiklebens zu bieten. Es hat sich nun aber ergeben, daß diese Aufgabe nicht regelmäßig durchgeführt werden kann: Eine historische Auszäh lung musikalischer Ereignisse erscheint hier überflüssig, weil jede Tageszeitung, jede Musikzcitung auch den Buchhändler mehr als genug über unser Musikleben auf dem Laufenden hält. Es gilt vielmehr, die wichtigsten Ereignisse herauszugreifen, sie von be sonderen Gesichtspunkten aus zu beleuchten und sie vor allem immer in allgemeine Beziehung zum Handel zu bringen. Daraus erhellt, daß ich nicht in jedem Monat einen Bericht erstatten kann, daß es vielmehr von den jeweiligen Ereignissen und Tagesfragen abhängt, ob genügend Stoff vorhanden ist. Ich wünsche hierauf zu Beginn des Jahres hinzuweisen, um damit die Unregelmäßigkeit im Erscheinen meiner Berichte zu recht- fertigen. Der deutsche Musikalien s o r t i m e n t s Handel hatte im Jahre 1912 mit schweren Sorgen zu kämpfen. Es fehlte an großen musikalischen Erfolgen auf allen Gebieten und daher an gewinnbringenden kräftigen Umsätzen: Keine rechten »Schlager«! Das einst so starke Geschäft mit Richard Wagner ist dahin, ein ruhiger, solider Sortimentsbetrieb wird immer mehr geschmälert durch den Wettbewerb der großen Warenhäuser. Fachkenntnijse verlieren an Weit — es herrscht die Macht! Die Musik v c r l e g e r, denen also auch außergewöhnliche Erfolge kaum beschicken waren, können immerhin zufriedener sein und hoffnungsvoller in die Zukunft blicken, denn ihre Absatz- gebiete haben sich erweitert. Der allgemeine Bedarf an Musik nimmt nicht nur in Deutschland, sondern auch im Auslands zu, wie die außergewöhnliche Beschäftigung der Leipziger Musika- liendruckereien, die die Aufträge kaum zu bewältigen vermögen, L39
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