Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1926
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- 1926-01-02
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Unzulässilitcit von Zeitungsprämien. — Ein tschechischer Vertag fragte bei einer Firma an, ob sie Interesse jtir seine Propaganda- Tätigkeit habe, und bat gegebenenfalls um Einsendung von Be sprechungs-Exemplaren. Bei dieser Gelegenheit ermähnte der tschechische Verlag, daß er auch bereit sei, den Vertrieb dieser Werke gegen Vor auszahlung zu Übernehmen. Soweit das letztere Angebot in Betracht kam, wies unsere Mitgliedsfirma darauf hin, daß sie nur dann direkt liefern könne, wenn der tschechische Verlag den dortigen buchhändle rischen Organisationen angeschlossen sei. Die Antwort darauf lautete: »Hinsichtlich des beabsichtigten Vertriebs Ihres Werkes bemerken mir, daß damit eine Art wirkungsvolle Reklame gemeint war. Wir wollen dieses Werk als Prämie für unsere Abon nenten ausschreiben und ihnen dasselbe mit einem b e st i m m t e n Nachlasse anbieten mit dem Bemerken, daß den Nest des Preises unser Zeitschriften-Verlag als Prämie selbst deckt«. Auch diesen Vorschlag lehnte unsere Mitgliedsfirma ab mit dem Hinweis, daß ein solches Nachlaßangebot zu den buchhändlerischen Bestimmungen im Widerspruch stehe, nach denen das Angebot eines Nachlasses in jeder Form an Nichtbuchhändler nicht statthaft ist. Sie erhielt folgende Erwiderung: »Wir besitzen Ihr Wertes vom . . . und bedauern recht lebhaft, Sic von der Annahme befangen zu sehen, daß mir etwas Ungebührliches anstreben. Eine derartige Begünstigung und gleichzeitige Reklame wurde uns bereits von meh reren reichst» eutschen Verlagsan st alten bewilligt, und auch inländische Verleger wählen diese Art der Propaganda«. Wir möchten nicht verfehlen, nochmals zu betonen, daß ein der artiges Verfahren gegen die buchhändlerischen Ordnungen verstößt und darum unzulässig ist. Or. H. Gcschäftsaufsicht. — Uber das Vermögen des Kaufmanns Emil Straßburger, Inhabers der Firma E. Luppes Hofbuch- handlung in Ballenstedt, wird aus seinen Antrag die Ge- schäjtsaussicht angeordnet. Der Rechtsbeistand Adermann in Ballen stedt wird als Aufsichtsperson bestellt. Ballenstedt, den 28. Dezember 1925. Anhaltisches Amtsgericht. Deutsche Buchausstcllung in New dort. — Reichspräsident Hinden- burg empfing am 29. Dezember den Oberbtbliothekar der Bayerischen Staatsbibliothek I)r. Wilhelm Riedner, um von ihm einen Bericht über die Deutsche B u ch a u s st e l l u n g in der Columbia- Universität in New Aork entgegenzunehmen. Kunst und Kultur unserer Zeit im deutschen Buch. Von der Bücherschau des Gutenberg-Muse ums und der Stadtbibliothek in Mainz vom 6. Dezember 1925 bis 15. Ja nuar 1926. — Der große Erfolg, den die Jubiläumsausstellung »Das schöne deutsche Buch 1900—1925« dem Gutenberg-Museum brachte, ließ die rührige Leitung nicht ruhen, auch in der Weihnachtszeit als Mittler zwischen Buch und Publikum einerseits und Publikum und Buch handel anderseits zu dienen: Aus ihren reichen Beständen von 260 000 Bänden hat die Verwaltung der Stadtbibliothek - die gleichzeitig Hüterin des Gutenberg-Museums ist — eine »B ü ch e r s ch a u zu den Fragen derZeit« veranstaltet. In den beiden großen, mit den Mitteln der amerikanischen Freunde des Gutcnberg-Museums würdig eingerichteten Ausstellungsräumen sind in 37 Kojen über 3000 Bücher ausgestellt. Galt die hervorragende Soinmerausstcllung dem deutschen Buche als Kunstwerk und künstlerischem Druckerzeugnis, so sollen diese 3000 Bände und Schriften Zeugnis von der geistigen Entwicklung Deutschlands im vergangenen Vierteljahr-Hundert geben. Diese Ausstellung legt aber zugleich Zeugnis ab von der weitsichtigen Leitung der Mainzer Stadtbibliothek. Als wertvolle Ergänzung zu der wohlgelungenen Bücherschau und zugleich als Führer durch diese hat der Oberbibliothekar vr. H. W. Eppelsheimer einen syste matischen Katalog mit den Titeln sämtlicher ausgestellten Bücher zu- sammcngestcllt. Der 305 Seiten starke, in hübscher Antigua gedruckte Katalog behandelt in 8 Abteilungen »Das neue Weltbild« (Vom Sinn unserer Zeit, Philosophie, Naturwissenschaften, Weltan schauung, Religiöse Bewegung, Erziehung, Jugendbewegung), »Das neueI ch« (Psychologie, Parapsychologie und Mctapsychologie, Psycho analyse, Leibesübung, Sport und Spiel), »Die neue Kunst« (Bil dende Künste, Musik, Theater, Tanz), »Zeitgenössische Lite ratur« (Gesammelte Werke, Dichtung, Drama, Roman, Novelle, Auf zeichnung, Essay, Skizze, Literaturgeschichte), »Gewalten der neuen Gemeinschaft« (Staat, Gesellschaft, Wirtschaft, Technik), Deutsches Schicksal im Weltgeschehen« (Deutschtum, Weltkrieg, Weltrevolution und Weltfriede), »Das veränderte 10 Antlitz der Erde« (Wette Welt, Europa, Rußland, Asien, Afrika» Amerika), »Judentum«. Ein umfangreiches Register »Personen und Sachen« inacht diesen Katalog zu einem brauchbaren Handwerks zeug für Buchhändler, Bücherfreunde und Bibliothekare. Um den Be suchern der Mainzer Stadtbibliothek das Verlangen nach einem der ausgestellten Bücher zu erleichtern, sind bei der bibliographischen Titel-- ausnahme außer dem Verlagsort und der Jahreszahl auch noch der Standort und die Bibliothcksnummer angegeben. Aus allen Be- völkerungsschichten wird der Ausstellung durch stetig wachsenden Be such größtes Interesse entgegengcbracht. Wirkungsvolle Plakate: »Verkauf aller hier ausgestellten Bücher in den Mainzer Buchhandlungen« ermuntern zur Anschaffung von Büchern. Das schriftstellcrnde und dichtende Deutschland könnte sich in jeder Großstadt Deutschlands nur einen solchen Bundesgenossen wünschen, der mit gleicher Lust und Liebe zum deutschen Buche wie die Herren der Mainzer Stadtbibliothek an der Verbreitung des deutschen Buches so lebhaften Anteil nimmt. Namhafte und weitschanende deutsche Verleger haben durch Überlassung von Ausstellungsexemplaren dafür gesorgt, daß der Ausleiheverkehr vtclbegehrter und wichtiger Bücher trotz der sechswöchigen Dauer der Ausstellung ungestört weiterlausen kann. Alfred Schmidt-Wiesbaden. Vortragsabend Frank Thicß in Essen. — Nach langer Zeit fand in Essen wieder einmal ein Dichterabend statt, und zwar las Frank Thietz auf Einladung der Buchhandlung G. D. Baedeker und der Akademischen Kurse aus eigenen Werken vor. Besonderes Interesse fand der Vortrag der Abschnitte aus dein neuen Roman »Unter Kindern« (Abschied vom Paradies). Die Vorlesungen fanden sehr lebhaften Beifall der zahlreich erschienenen Hörerschaft, und dieser interessante Abend brachte einen ersten frischen und erfreulichen Zug in das sonst so sehr stagnierende literarische Leben in Essen. Vom Wiener Buchhandel. — Der K a m p f ge g e n d i e S ch m u tz-- litcratur ist in eine neue Phase getreten; an die Stelle der pri vaten. meist den Volksbildungs- und ähnlichen Vereinen obliegenden Tätigkeit soll nunmehr eine staatliche, gesetzlich geregelte Organisation treten. Die Negierung hat im Nationalrat ein Gesetz zur Bekämpfung der Schmutz- und Schundliteratur cingebracht. Die wichtigsten Be stimmungen dieser Gesetzesvorlage sind folgende: Es wird eine Prü fungsstelle errichtet, welche eine Liste von Schmutz- und Schund schriften anzulegcn hat. Diese Prllfungsstelle besteht aus einem vom Bundeskanzler bestimmten Richter als Vorsitzenden und vier Sachver ständigen — je einer aus dem Kreise der Kunst und Literatur, des Buch- und Kunsthandels, der Jugendfürsorge und der Volksbildung. Sobald die Ausnahme eines Werkes in die Liste öffentlich bekanntgc- macht worden ist. darf dasselbe nicht angekllndigt. nicht öffentlich an geschlagen. ausgehängt oder aufgelegt und auch innerhalb der Ver kaufsräume nicht zur Schau gestellt werden. Auch darf cs weder im Umherzichen. auf Märkten oder von Haus zu Haus, noch durch Zei tungsverschleißer. durch Versendung oder auf der Straße oder an anderen öffentlichen Orten vertrieben oder unentgeltlich verteilt oder» durch Sammeln von Bestellungen verbreitet werden. Endlich darf es Personen unter 18 Jahren weder zum Kaufe angeboten noch ihnen entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden; auch darf eb von Tritten für solche Personen weder entgeltlich., noch unentgeltlich er worben werden. Wer den Verbrei.tungsbcschränkungcn zuwidcrhandelt. wird an Geld bis zu 1000 Schilling bestraft. Wer die Tat vorsätzlich begeht, wird mit Arrest bis zu drei Monaten oder an Geld bis zu 5000 Schilling bestraft, bei erschwerenden Umständen können diese Strafen auch nebeneinander verhängt werden. Man sicht, daß die Negierung die Bekämpfung der Schmutz- und Schundliteratur sehr energisch in die Hand nimmt; sie wurde durch die zahlreichen Krimin-al- fälle. die man in der Öffentlichkeit mit dem ungünstigen Einfluß ero tischer Literatur in Verbindung brachte, zu dieser Stellungnahme ver anlaßt. Freilich hat sie sich durch die besprochene Gesetzcsvorlage von manchen Seiten den Vorwurf, die Preßfreiheit einschränken zu wollen, zugezogen. Es ist anzunehmcn, daß die Gesetzcsvorlage im National» rat nicht ganz glatt durchgehen wird. Es ist wiederum von dem beabsichtigten Verkauf einer in Öster reich befindlichen G u t e n b e r g - B i b c l die Rede und cs wird von mancher Seite davor gewarnt, daß ein solches Kulturdenkmal ans Ausland abgetreten werde. Diesmal handelt es sich um die im Be sitze des B c n e d i k t i n e r st i f t e s in St. Paul im Lavanttale befindliche dreibändige, zweiundvierzigzciligc Pcrgamentbibel, die sich ursprünglich im Bcnediktinerstist St. Blasien im Schwarzwald befand. Außer dieser Gutenberg-Bibcl gibt es heute in Österreich nur noch eine,, nämlich in der Nationalbibliothck in Wien. Doch ist diese auf Papier gedruckt. Veranlassung zu dem Verkaufsangebot, das, wie man sagt, auf eine Million Goldmark lautet, ist die durch die Geldentwertung
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