Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1926
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- 1926-01-09
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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>6 7, 9. Januar 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Buchprüfung vorgenommen. Dabet wurde dem amtlichen Buchprüfer die Angabe der Namen der angeblich vorhandenen zwölf Kommandi tisten verweigert. Diese Weigerung ist nicht gerechtfertigt. Es ist davon auszugehen, daß das als Kommanditgesellschaft gestaltete Bankgeschäft nach 88 102 Abs. 1 und 163 der Rcichsabgabenordnung in Verbindung mit 8 39 des Handelsgesetzbuches Bücher zu führen hat und daß des halb die Vorschriften von 88 162 Abs. 2—9, 198 der Neichsabgaben- ordnung Anwendung finden. Nach 8 162 Abs. 9 der Reichsabgaben ordnung kann die Steuerbehörde die Bücher nicht nur auf ihre formelle, sondern auch auf ihre sachliche Richtigkeit nachprüfen. Aus dieser sich als Auswirkung der Steueraussicht darstellenden Befugnis ergibt sich aber ohne weiteres das Recht der Steuerbehörde, alle diejenigen Fragen zu stellen, die eine pflichtgemäße Buchprüfung mit sich bringt und ohne deren Beantwortung sich die sachliche Richtigkeit des Büchcr- inhalts gar nicht beurteilen läßt. Nur eine folgerichtige Durchführung dieses Gedankens ist es, wenn 8 168 Satz 2 der Rcichsabgabenordnung dem Steuerpflichtigen und seinen Angestellten ausdrücklich aufgibt, dem amtlichen Buchprüfer jede Auskunft und Nachweisung zu erteilen, deren sie sür die Prüfung bedürfen. Mit seiner Berufung auf das »wiederhergestellte Bankgeheimnis« kann der Beschwerdeführer nicht durchdringen. Daran ist nur so viel richtig, daß durch die Aufhebung von 8 189 der Reichsabgabenordnung durch Artikel VII 8 1 des Geld entwertungsgesetzes die bisher vorgeschriebene Einreichung der Kunden verzeichnisse und außerdem einzelne Vorschriften des Kapitalfluchtgc- setzes weggefallen sind. Daß insbesondere durch 8 20 Abs. 1 des Bank gesetzes vom 30. August 1924 — Reichsgesetzblatt II S. 235 — das Bankgeheimnis nicht zugunsten der Beamten der Neichsbaiik, geschweige denn überhaupt in der Weise wiederhergestellt worden ist, daß dadurch die in der Rcichsabgabenordnung enthaltenen Verpflichtungen zur Aus kunfterteilung beseitigt wären, ist bereits durch ein Gutachten des Reichsfinanzhofs klargestellt. Nur durch das in 88 162 Abs. 9 und 198 der Rcichsabgabenordnung — und ebenso in 88 177, 181 der Reichs abgabenordnung — den Steuerbehörden eingeräumte weitgehende Nach forschungsrecht ist eine ordnungsgemäße und gerechte Steuerveran lagung überhaupt möglich. Gegenüber dem Gebote der Steuerwahrheit und Steuergerechtigkeit und den darin sich ausdrückenden Rücksichten auf die Allgemeinheit müssen die Belange der Besitzer von Guthaben und auch die geschäftlichen Belange der Banken und Sparkassen zurück treten. Das Bankgeheimnis als Schranke für die sonst den Steuer behörden grundsätzlich obliegende Nachsorschungspflicht würde letzten Endes nicht nur eine Bevorzugung der kapitalkräftigen Kreise zum Nachteil der Allgemeinheit bedeuten, die schon in gewöhnlichen Zeiten kaum verständlich und der Stcuermoral abträglich wäre, sich bei der bis zur Grenze des Erträglichen gesteigerten steuerlichen Belastung aber auch durch nichts rechtfertigen ließe, sondern vor allem auch die Steuer hinterziehung fördern und geradezu dazu anreizen. Im vorliegenden Falle wollte der Buchprüfer feststellen, ob die in der Bilanz der Ge sellschaft unter den Passiven enthaltenen Einlagen der einzelnen Kom manditisten entsprechend deren Vermögenssteuererklärungen eingetragen waren. Die sachliche Nachprüfung dieser Buchungen war ihm un möglich ohne die von ihm verlangten Angaben über die einzelnen Kommanditisten. Der Beschwerdeführer war danach auf Grund von 88 162 Abs. 9 und 198 der Rcichsabgabenordnung gesetzlich zu diesen Angaben verpflichtet. (Urteil des N c i ch s f i n a n z h o f e s vom 24. September 1925 VI ^ 385/25.) Ein schweizerisches Geschenk an den König von Italien. — Die »Neue Züricher Zeitung« berichtet: In diesen Tagen wird dem König von Italien als Geschenk der »Vereinigung schweizerischer Verlags buchh ä n d l e r«, die auf der Internationalen Buchaus- stcllung in Florenz im letzten Sommer durch eine viel beachtete Ab teilung vertreten war, ein kostbarer Gcschenkband überreicht, der einen Ausdruck des Dankes darstellen soll für den von dem italienischen Monarchen dem schweizerischen Pavillon abgestatteten Besuch und die außerordentlich herzliche Aufnahme, die unfern Ausstellern von allen Seiten in Florenz zuteil wurde. Als Gabe ist die im Verlage von Eugen Neutsch in Erlenbach bei Zürich erschienene, mit einem muster gültigen Abbildungsmatcrial ausgestattcte Publikation »Die Schweiz aus der Vogelschau« gewählt worden, die nicht nur für die Höhe und die technische Leistungsfähigkeit unseres einheimischen Buchgewerbes charakteristisch ist, sondern gleichzeitig die landschaftlichen Schönheiten der Schweiz in glücklichster Abwechslung und reichster Mannigfaltigkeit der Ansichten darbietet. Der mit dem großen Wappen des savoyischcn Hauses versehene braune Leöerband mit reicher Goldpressung in köst lichem Etui ist mittelst Spezialkurier nach Nom gebracht worden. Das Begleitschreiben wurde von dem offiziellen Vertreter der schweize rischen Eidgenossenschaft bei der Buchausstcllung, Konsul Carlo Stcin- häuslin, und dem Organisator der Abteilung, Or. Heinrich Bodmer in Florenz, unterzeichnet. 36 Nordische Bibliographie. — Das Nordische Institut an der Uni versität Greifswald (Domstraße 14) gedenkt eine Nordische Biblio graphie herauszugeben. Es wendet sich hiermit an die deutschen Ver leger und wäre ihnen dankbar, wenn sie ihm ein Verzeichnis sämt licher in ihrem Verlage erschienenen Schriften nordischen Inhalts (über Dänemark, Schweden, Norwegen und Island) einschließlich Übersetzungen zur Verfügung stellen würden. Ein englisches Biichcrrekordjahr. — Die Statistik der neu er schienenen Bücher für 1925, die soeben in dem englischen »?ubli8kerk' Lireular« veröffentlicht wird, zeigt einen Rekord, denn niemals sind in England so viele Bücher veröffentlicht worden. Es sind 13 203 Neuerscheinungen, 496 mehr als im vergangenen Jahr. Davon waren 9977 neue Bücher und die übrigen neue Auflagen. Unter den ver schiedenen Literaturgattungen steht die Erzählungsltteratur an erster Stelle; an die Zweite Stelle sind aber diesmal die Jugendbücher ge rückt, denen dann an dritter Stelle die theologische Literatur folgt, die früher an zweiter Stelle stand. Burschenschaftliche Schulungswoche in Heidelberg. — Vom 11.—17. Januar findet in Heidelberg eine burschenschaftliche Schulungswoche unter der Leitung der »Vereinigung alter Burschenschafter Heidelbergs« statt, an der etwa 500 Vertreter der Burschenschaften an badischen und württembergischen Hochschulen urrd der Alt-Herren-Verbände teil nehmen werden. Im Heidelberger Allemannenhause werden während dieser Tagung Bücher ausgestellt, die zum »literarischen Rüstzeug für den Burschenschafter« gehören. Ferner ist noch die umgehende Zu sendung von Propagandamaterial (keine Bücher, weil zu spät) an die Firma Wilhelm H. Fischer in Heidelberg, Schließfach 15, erwünscht. Als Anhalt, aus welchen Gebieten Literatur angeboren werden soll, seien auch folgende Punkte des Programms der Schulungswoche ge nannt: 12. Januar: Geh. Stud.-Nat Dörr: Aufgaben der örtlichen Burschen schaften; — vr. W. H. Fischer: Nationales Bewußtsein und soziales Empfinden bei Walter Flex; — Besichtigung des Zementwerkes Leimen. 13. Januar: Ausflug nach der Bergstraße mit Besichtigung des Porphyrwerkes und der Steinbrüche in Dossenheim; — Stud.- Nat vr. Weih: Lichtbildervortrag: Vererbungslehre und Grund züge der Nassenkunde. 14. Januar: vr. W. H. Fischer: Die Notwendigkeit der Schulung unseres Volkes zu politisch-geographischem Denken. (Mit Licht bildern); — Geh. Stud.-Rat Dörr: Deutsche und englische Uni versitäten. 15. Januar: Bürgermeister vr. Ludwig: Grenz- und Ausland deutschtum im Nahmen burschenschastlicher Arbeit; — Rechts anwalt Ullmer: Uber die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Farben »Schwarz-Not-Gold«. 16. Januar: Besichtigung des Heidelberger Schlosses. Die Staatliche Kunstbibliothek zu Berlin veranstaltet gegenwärtig eine Ausstellung der Amsler- und A l b e r t i n a - F a k s i - Theaterausstellung in Wien. — Aus Anlaß des 150jährigen Bc stehens des Burgtheaters beabsichtigt der Deutsch-Oestcrreichische Büh nenverein unter dem Titel: »150 Jahre Wiener Theater« eine Theaterausstellung zu veranstalten. Die Ausstellung, die inter essante Dokumente und Objekte der vergangenen 160 Jahre zeigen soll, wird voraussichtlich am 23. Januar eröffnet werden. Frankfurter Verlags-Anstalt Akticn-Gesellschaft in Frankfurt a. M. — In der außerordentlichen Generalversammlung vom 19. Oktober 1925 ist beschlossen worden, das Grundkapital der Gesellschaft von NM. 305 000 durch Amortisation der Vorzugsaktien in Höhe von NM. 5000 (gegen die beschlossene Gegenleistung) und durch Zusammen legung der NM. 300 000 Stammaktien auf NM. 150 000 zu vermindern. Die Aktionäre werden aufgeforöert, ihre Stammaktien nebst Gewinn anteil- und Erneuerungsscheinen in der Zeit bis zum 25. April 1926 inklusive bei dem Bankhaus Jacob Wolfs L Co., Frankfurt a. M., Paulsplatz 16, während der Geschäftsstunden einzureichcn. Soweit von Aktionären eingereichte Aktien die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen, der Gesellschaft aber zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, werden
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