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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-07-10
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1908
- Sprache
- Deutsch
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?516 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 158, 10. Juli 1908. Wie muß man buchen und in die Inventur einstellen, um allen Anforderungen gerecht zu werden? Nicht außer acht ist ja auch zu lassen, daß nach dem Tode des Inhabers der Firma oder sonst ein Verkauf des Geschäfts statt haben kann, bei dem die Inventuren als Wertgrundlage doch von wesentlichem Einfluß sind. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, daß hier natürlich nur von gangbaren Werken die Rede sein kann. Verlagswerke, die nicht mehr gangbar sind, unterliegen natürlich den notwendigen Wertabschreibungen; das interessiert hier aber nicht. Ein vielleicht noch in der Beantwortung zu berücksichtigender Punkt wäre der Fall, daß die Verlagsanstalt gleichzeitig eigene Druckerei hat und ihre Werke zum Teil in dieser herstellt. Folgerichtig müßten diese Herstellungen dem betreffenden Konto unter Aufschlag des Druckoerdienstes zur Last geschrieben werden, da sonst das Druckereikonto einen unverhältnismäßig geringen Nutzen bringen würde und dadurch der Wert der Druckerei ge schmälert wird. Hier wäre also wohl der Steuerbehörde gegen über ein Verdienst in Rechnung gestellt, der eigentlich auch noch nicht effektiv vorhanden ist, aber sein Gegengewicht in dem Minder verdienst des betreffenden Verlagskontos findet. Für eine freundliche Auskunft wäre Einsender dankbar. Antwort. Die Lösung der gestellten Frage ist einfach. Die Ant wort gibt Z 40 des Handelsgesetzbuchs, laut dem bei Auf stellung des Inventars und der Bilanz sämtliche Vermögens gegenstände nach dem Werte anzusetzen sind, der ihnen in dem Zeitpunkt beizulegen ist, für den die Aufstellung statt findet. Um diesen Paragraphen kommt man bei der Bewer tung der Vorräte zum Inventar nicht herum. Gegenstände, die keinen Markt- oder Börsenwert haben, sind zum An- schaffungs- oder Herstellungspreis einzustellen. Hierzu kann man im allgemeinen ohne Bedenken neu erschienene oder auch ältere gangbare Bücher, von denen nur die Rede ist, rechnen. Aus der Beantwortung der Frage nach der Bewertung bei der Inventur ergibt sich dann von selbst auch die Ver buchung in den Geschäftsbüchern. Zum leichteren Verständnis jedoch einige Erläuterungen an Hand einiger Beispiele. Nehmen wir an, es seien von einem Werke (der Ein fachheit wegen stets runde Ziffern) 1000 Exemplare gedruckt zum Herstellungspreise von 5 das Exemplar. Da das Buch kurz vor dem Tage der Inventur erschien, ist noch kein Absatz erfolgt, und das Konto wird sich durch Einstellung des Bestandes ausgleichen, also weder Gewinn noch Verlust zeigen, z. B.: Eingang. > Ausgang. 1000 Explre. L 5 ^ ^ 5000.-1 1000 Ex.Bestand a b^-il ^-5000.- 100V 5000.— 1000 50oO.— Diese Saldierung unterscheidet sich aber wesentlich von dem weiter unten, mit Rücksicht auf die bezüglichen Be merkungen in dem Frageartikel, zu erwähnenden glatten Abschluß von Konten. Wenn wir annehmen, daß von dem Buche 200 Exem plare zum Preise von je 8 verkauft wurden, so würde das Konto so abzuschließen sein: Eingang. 1000 Explre. L 5 V6 ^ 5 000.— Gewinn „ 600.— 1000 5 600.- Ausgang. 200 Explre. L 8 ^ 1 600.— 800 Bestand L 5 ^ „ 4 000 — 1000 5 600.— Der sich hier ergebende Gewinn von 600 ^ ist natür lich zunächst nur ein buchmäßiger, weil die Herstellungs kosten noch nicht gedeckt sind, es fehlen hierzu noch (5000— 1600 —) 3400 Sind nun im folgenden Jahre 500 Exemplare verkauft, dann zeigt das Konto folgendes Bild: 800 Explre. L 5 ^ Gewinn 8ÖÖ ^ 4000.— „ 1500.— 5b>0.— 500 Explre. s. 8 H 300 Bestand L 5 „ ^ 4000 — 1500.— 800 ^ 5500. So würde bei ordnungsmäßiger Buchführung zu be werten und zu buchen sein, wenn allen Teilen, Ver leger, Autor, Staat (Steuerbehörde) Gerechtigkeit werden soll. Auch in dem Fall, wo der Verleger mit seinem Autor die Vereinbarung der Gewinnbeteiligung nach Deckung der Herstellungskosten getroffen hat, ist es also (um das noch besonders zu betonen) nicht zulässig, bei der Inventur etwa im Verlagsskontro nur den Saldo des betreffenden Buchkontos zu ziehen, so lange, bis durch den Verkauf die Herstellungs kosten gedeckt sind, und im eigentlichen Inventar diese selben Bücher mit entsprechend höheren Preisen einzusetzen, weil sie tatsächlich einen größeren Wert haben, als der Buchsaldo er gibt. Die Eintragungen im Inventar müssen mit den Ge schäftsbüchern übereinstimmen. Die Einstellung von Gegen posten in die Bilanz würde die Buchführung und Übersicht nur erschweren, ist also nicht zu empfehlen. Um denjenigen Autoren, mit denen man auf Gewinn beteiligung steht, ihr Recht werden zu lassen, gibt man ihnen (am besten stets nach der Inventur) in einem besonderen Kontoauszug darüber Aufschluß und Nachweis, wieviel die Herstellungskosten betragen haben, wieviel Exemplare im verflossenen Jahre verkauft sind, wieviel dafür eingenommen ist und wieviel noch zu decken bleibt, ehe an die Heraus zahlung eines Gewinnes gegangen werden kann, oder wieviel der Reingewinn beträgt und dergleichen mehr. Zu diesen Auszügen würde die in obigen Beispielen gezeigte Form mit einigen nötigen Bemerkungen genügen. Um auch über die Geivinnanteilsberechnung einiges zu prechen, seien noch folgende Ausführungen gestattet: Nehmen wir an, bei dem im obigen Beispiel gedachten Buche sei der Verfasser mit der Hälfte Gewinn nach Deckung der Kosten beteiligt. Im ersten Jahre ist ein buchmäßiger Gewinn von 600 ^6 zu verzeichnen, an dem der Autor aber keinen An teil hat, weil die Herstellungskosten noch nicht gedeckt sind. Der Gewinn an dem Buche im zweiten Jahre beträgt 1500 Hier hat der Autor nur zu einem Teil Gewinnanspruch. Durch den Verkauf wurden im ersten Jahre 1600 im zweiten Jahre 4000 ^ ein genommen, im ganzen also 5600 die Herstellungs kosten betragen 5000 mithin ergibt sich aus dem Buche für das zweite Jahr ein Gewinn von 600 Dem Autor würden also in diesem Falle 300 ^ zukommen, die man ihm zunächst durch Memorialbuchung auf seinem Konto im Konto-Korrent-(Kreditoren-)Buche gutschreibt und zwar vor Bücherabschluß, vor der Bilanzaufstellung, weil diese Forderung des Verfassers als Schuld des Geschäfts unter die Passiva einzustellen ist. Will man diesen Gewinnanteil des Autors auch auf dem Konto des Buches sichtbar machen, so kann man im Verlagsskontro auch wie folgt buchen: Eingang 800 Explre. Bestand L 5 ^ 4000.— '/, Gewinnanteil Professor Unbe kannt v. 600^ „ 300.— Gewinn „ 1200.— 8ÖÖ 5500 Ausgang 500 Explre. ä 8 4000 — 300 „ Vorrat L, 5 ^ „ 1500 — 800 ^ 5500 — Man ersieht hierbei auch sofort den Gewinn des Geschäfts. Gewissermaßen zur Kontrolle der Buchungen im Ver lagsskontro wäre ja die Führung eines separaten Konto buches denkbar, in dem für diejenigen Verlagswerke, bei denen man mit dem Autor auf Gewinnbeteiligung steht, Konten angelegt werden und das dann bis zur Deckung der Herstellungskosten immer glatt abgeschlossen und dann weitergeführt werden könnte. Es ist dies aber eine in der Praxis immerhin nicht so einfache Mehrarbeit, die völlig un nötig ist, weil ja, wie oben gezeigt, Kontoauszüge und
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