Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1926
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X» 73. 27. März 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dllchn. Buchhandü. 1. Dividenden, Ziv'scn, Ausbeuten und sonstige Gewinne, weiche eilt fallen ans Aktien, Kuxe, Genußscheine sowie aus Anteile an der Reichsbank, an Kolomalgcsellschasten, an bcrgbautreibendc Vereini gungen, iveiche die Rechte einer juristischen Person haben, und an Ge nossenschaften. sofern bei letzteren die Zinsen je Mitglied und Jahr ^ 16 Reichsmark übersteigen; incrnditist nicht dem Steuerabzug): 3. Zinsen aus Anleihen, die in öffentlichen Schuldbüchern einge tragen oder über die Teilschlildvcrschreibnngen ausgegeben sind, wenn die Eintragung in öffentlichen Schuldbüchcrn oder die Ausgabe von Leillfchuldverschreibungen nach Einführung der Rentenmart erfolgt ist oder wenn eS sich um wertbeständige Anleihen handelt. Bemerkt sei noch, daß die Einkommen-, Körperschafts- und U m s a tz st e u e r - E r k l ä r u n g bis zum 8. April, i>. h, bis 2 Tage nach Ostern abgegeben werden kann, ohne daß Verzugszuschläge zu befürchten sind. Dr. Runge. Merian, Gerhard: Uber den Dingen. 366 Gedanken und Gedichte deutscher Denker und Dichter. sMerian, Du und die Welt. Folge 5.s Berlin-Zehlendorf: Gerhard Merian. (1926.) (126 S.) kl. 8». Mk. 1.30; Halbleinen Mt. 2.50; Leinen Mk. 2.80; Halbleder Mk. 4.k>0; Leder Mk. 10.—. In einem jetzt viel berufenen Buche, von dem hier nur gesagt sei, daß es Gespräche in sich hegt (Mann usw.), ist von einer Schrift die Rede, die so reich sei, daß man für jeden Tag etwas darin finde und manches für ein ganzes Jahr reiche. Aber die Perlen hcrauszufindcn, dazu gehört Zeit, und die hat man nicht jeden Tag. Run gibt cs einen guten Perlenfischer, den wir nicht vergessen sollen, auch gerade jetzt in der Konfirinationszeit nicht. Oder vergleichen wir ihn einem, der uns einen guten Trank einschenkt? Dann ist er ausdauernder als der Wirt in Lcssings Minna v. Barnhelm: er geht nicht nur bis zur vierfach gedrehten S.chnur, sondern schenkt uns nun zum fünften Mal ein; so gern sind die ersten vier Becher ge leert worden. Ein Spruch für jeden Tag im Jahr, und viele Sprüche, die für ein ganzes Jahr reichen würden, von Goethe, Morgenstern, Stehr, Lhotzky, Naabe, Terstecgen, Hesse, Matt, Nietzsche, Reeg, Schiat ter, Thoma, Lienhard, Blninhardt, Hauptmann, Stammler, Eckc hart, Engelhardt, Keyserling, Schweißer, Dehmcl, Francois, Huch, Johst, Lagarde, Nittelmeycr, Stählin, Im ganzen 141 Autoren, unter ihnen Arndt, Beethoven, Böhme, Fichte, Friedrich d. Gr., Gneisenau, Jahn, Luther, Stein, Tauler, Tholuck, Dauthendcy, Kolbenheyer, Thom. Mann, Thieß; aus buchhändlcrischen Kreisen: Lhotzky, Stapel, Voigt- Diedcrichs, Mirbt. Die leßte Seite gibt kurz eine Auswahl der Werke an, denen die Sprüche entnommen sind, und erinnert, das; der Buchhändler sie gern vorlcgt oder besorgt. Sorgsam ergrabene Schätze deutscher Denker und Dichter, für uns gedacht und gedichtet und in dem großen Büchergcbirge, in das sie eingcsprengt sind, sonst für uns verborgen. Möchte man das neue Büchlein, das in seiner äußeren Gestalt schön und sührlich ist, leicht und zierlich neben uns auf dem Tisch liegt oder bequem in unserer Tasche ruht, recht empfehlen, so wie wir mit D-ank und Freude es hier tun. I. G. Meine Mitteilungen. Buchhändlerwoche vom 4.—10. Juli 1926. — Zum zweiten Male ladet der Allgemeine Deutsche Buchhandlungsgehil- sen-Vcrband zu Leipzig (Fachgruppe Buchhandel im D. H. N.) M einer Buchhändlcrwoche ein. Wie im vergangenen Jahre, so wird auch diese zweite Buchhändlcrwoche auf der Burg Lobcda (Thür.) ttbgehalten. Daß diese Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung der Bnchhandlungsgehilfen dient, braucht hier nicht besonders hervor gehoben zu werden. Der Gedanke der beruflichen Ertüchtigung außer halb der täglichen Betätigung ist besonders unter den jüngeren Buch händlern in letzter Zeit lebhaft erörtert worden. Die zweite Bnch- händlcrwoche reiht sich hinsichtlich der Vortragssolge würdig an die Buchhändlcrwoche 1925 an. Die Programinfolgc ist wie folgt festgesetzt: A. E. Günther : Deutsches Volkstum. Literarisches Erleben. Pros. Or. Menz: Buchwerbung und Wirtschaftslage. 1)r. Harms: Propaganda und Reklame. Karl Ulrich: Der Buchhändler und das Buch. Emil Schneider: Druckcreiwesen (mit Ausstellung). 39 4 Vorgesehen ist, daß d)e Teilnehmer am Sonnabend, dem 10. Juli, eine Besichtigung größerer buchhändlerischcr Betriebe in Leipzig vor nehmen und daß in Leipzig nach einem Schlnßreserat des Herrn Albert Zimmermann (Hamburg) die ganze Veranstaltung ausklingt Es muß bei der Beurteilung dieser Buchhändlcrwoche in Betracht ge zogen werden, daß die Teilnehmergebühr auf nur 40 Marl fest gesetzt wurde. In diesem Betrag ist die gesamte Verpflegung mit cingcschlossen, die in den seinerzcitigen Berichten als sehr anerken nenswert bezeichnet wurde. Das ausgezeichnete Programm, der Reiz der Gegend im Herzen des sonnigen Thüringen, der frische, frohe, ungc bundene Geist, der alle Teilnehmer von vornherein beseelt, das Ver trauensverhältnis, das zwischen Vortragenden und Teilnehmern besteht, sollten Veranlassung sein, daß sich recht viele Bnchhandlungsgehilsen an der Buchhändlcrwoche beteiligen. Anmeldungen nehmen entgegen die Geschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Buchhand l n n g s g e h i l f e n - V e r b a n d e 8 , Leipzig, Hospitalstraße 26, und die Abteilung 16 — Berufsbildung — des D. H. B., Spandau, Jo hannesstist. Handlungsgehilsen-Prüsung. Am 15. März fanden in Beuthe n die von der Handelskammer der Provinz Oberschlcsien festgesetzten ersten Handlungsgehilfenprüfungen statt. Der Prüfungskommission, mit einem Handelsgerichtsrat als Vorsitzendem und je 2 Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, waren sechs die einzelnen Branchen vertretenden Unterkommissionen mit der gleichen Zusammensetzung au gegliedert. Von 55 Anmeldungen zur Prüfung konnten nur 35 be rücksichtigt werden, da bei den übrigen üie Voraussetzung der reftlos beendeten Lehrzeit nicht zutraf oder völlig ungenügende Kenntnisse die Ablehnung bedingten. Vom Buchhandel lag diesmal noch keine Anmeldung vor. lediglich vom verwandten Papiersach. Das Ergebnis ivar nur teilweise giu und im genannten Fach nicht befriedigend zu nennen. Die praktische Prüfung deckte viele Lücken auf, die wohl zum größten Teil aus das Konto der einzelnen Lehrherrcn zu schreiben sind, da es sich hier offen zeigte, in welchem Maße sich diese um die Ausbildung der ihnen an vertrauten Lehrlinge bemüht hatten. Bei sehr milder Beurteilung der Leistungen — man wollte das erste Mai nicht zu streng Vorgehen konnte sämtlichen Prüflingen das Diplom ausgehändigt werden. Sehr anerkennenswert war die Begeisterung, mit der die Lehrlinge die Zulassung zur Prüfung begrüßten. Hoffentlich zeitigt die nächste Prü fung im Oktober ein besseres Ergebnis. Pct. Zensur oder Jugcndschutz? — Im Bildung sausjchuß des Reichstags ist die erste Lesung des Gesetzes zum Schutze der Jugend gegen Schmutz- und Schundschriften zum Abschluß gebracht worden Der bisherige Verlauf der Beratungen gibt der »Voss. Ztg.« Veran lassung, aufs nachdrücklichste zu verlangen, »daß entscheidende Siche rungen gegen die Vergewaltigung der Freiheit des Geistes bei der zweiten Lesung des Gesetzes cingefügt werden. In welcher Richtung diese Sicherungen zu liegen haben, wurde in der .Voss. Ztg.' wieder holt schon dargelegt: die Denkschrift Poperts, eines der angesehensten Fachmänner auf dem Gebiet der Schundbekämpsnng: ,Hamburg und der Schundkampf' (s. Bbl. Nr. 71) zeigt gangbare Wege. Die Einfügung einer Gesetzesbestimmung darüber, daß konfessionelle und weltanschau liche Färbung eines literarischen Produkts nicht genügen kann, um das Werk aus die Zensurlistc zu setzen, ist unbedingt erforderlich. Weiter hin muß der Begriff des literarischen Schundes in der Weise gefaßt werden, wie Popcrt es vorschlägt: Massenauflage und Vertriebsar: sind ebenso wesentliche Merkmale des literarischen Schundes wie siti liche und ästhetische Unzulänglichkeiten. Bücher und Serien, die in normalen Auflagen erscheinen und durch den normalen Buch Handel vertrieben werden, dürfen von vornherein nicht unter die Bestimmung des Gesetzes fallen. Wenn man die ungeheuerlichen Bestimmungen des neuen Filmgesetzes mit den außerordentlich bedenk lichcn Paragraphen des Schund- und Schmutzgesctzes zusammcnhält, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß unter der Mark-. ,Schutz für die bedrohte Jugend' eine Gcsinnungszensur eingeführt werden soll oder jedenfalls eingesetzt werden kann. Niemand tritt schärfer für den berechtigten Schutz der Jugend ein als die freiheitlichen Kreise. Man zeige durch die Fassung des Gesetzes, daß nicht Zensurhintergedanken, sondern wirklich der Schutz der Jugend die innere Absicht des neuen Gesetzes sind!« Eine crziehungsrvisseikschastliche Tagung in Allenstein veranstalnl der Ostprcußischc Provinzial-Lehrerverein am 12., 13. und 14. April. Die Tagung wird von dem Grundgedanken aus: »Die ArbeitSgemein schaft für Lehrerfortbildung als Schrittmacher der neuen Schule« ge
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