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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1926
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- 1926-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1926
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- Deutsch
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S442 239, 13. Oktober 1926. Fertige Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Lebenslänglich -egrn-iert. Das Los -er Vorbestraften. Reform durch Zusammenarbeit zwischen Rechtsprechung, Strafvollzug und Fürsorge. Der Kamps gegen die Kriminalität macht viele und verschieden artige Krästc mobil, neue Wege zu sinden zur Lösung des schwierigen Problems vom Rechtsbrecher, seiner Schuld und seiner Strafe. . . Eines der traurigsten Kapitel aus diesem großen Fragen komplex ist das Schicksal der Vorbe st rasten. Selten nur erfährt dte Allgemeinheit etwas von den Tragödien der aus Gefängniszelle» in den Lebenskamps Zuriickkehrcnden. Vielleicht läßt man sich im Film einen Augenblick lang rühren von der Verzweislung des Ent lassenen, der arbeitsuchend von Tür zu Tür läuft, wegen seiner Vor strafe überall abgewiese» wird und zuletzt ins Wasser flüchtet. Oder ins Verbrechen — nun erst recht! Aber das ist Ktentopp. Im Leben pflegt man an solchem Geschehen, das täglich hundertmal sich wieder holt, achtlos vorbeizugchen. Um so intensiver beschäftigen sich neuerdings Einzelne, Nachdenk liche, Lebensersahrene, deren Humanität durch Enttäuschungen nicht gelitten hat, mit dem Schicksal der Entlassenen. Einer, der dte Nöte der Gcsangeuen während und nach der Strafzeit seit Jahren aus nächster Nähe miterlcbt und in Schriften und Vorträgen energisch und vorurteilsfrei sür Reformen im Interesse der Straffälligen etn- tritt, ist vr. D e tl o s s K l a t t, Pfarrer am Zellengefängnis Moabit. Bon ihm erscheint soeben eine bemerkenswerte Schrift: „Das Los der Dorbestraften" (Verlag Alfred Mehner, Berlin), die es verdient, der ösfentlichenAufmerksamkeit emvsoblen zu werden. Denn sie bringt in prägnanter Form das Wesentliche zu den vielen ineinandergreifenden Fragen dieses Themas und Vorschläge, denen jeder sozial Denkende Beachtung schenken sollte. Zunächst dte Feststellung, daß gegenwärtig keine ernsthaften Ver suche bestehen, um das Los der Vorbestraften durch Verordnung und Gesetz grundsätzlich zu ändern. Dann eine Schilderung des dem StrasanstaltsbeamteN täglich vor Augen stehenden Elends der Vorbe straften. Ein Leben lang müssen diejenigen büßen, die einmal straf fällig waren; nie werden sie diesen Makel los, nie gelingt es ihnen, im Boden der Volksgemeinschaft wieder festen Fuß zu fassen. Das Recht hat die Gleichung ausgestellt: Rechtsbruch — Gesängntsstrafel In Wirklichkeit lautet die Gleichung jedoch — Klatt spricht hier von »größter Ungerechtigkeit»: Rechtsbruch — Gefängnisstrafe plus lebens länglicher Degradierung zur Klasse der Vorbestraften. Hierin liegt das unerträgliche Elend. Vom Gesetzgeber allerdings nicht beabsich tigt, aber jedenfalls vorhanden und in seiner Wirkung von grenzen losem Ausmaß. Das Problem muß endlich energisch angesaßt und seine Lösung versucht werden, bevor jene Not uns »Augen und Ohren gewaltsam öffnet und der zurückflutende Verbrcchcrstrom, anschwellend durch soziale Abwässer, eine neue Art von Sühne und Vergeltung fordert, an die die Paragraphenkllnstler von Gesetz und Verordnung und der gleichgültige Bürger nicht gedacht haben». Als Gründe, die das rechtlich-soziale Problem der Vorbestraf ten komplizieren, werden unter anderem angeführt: der Mangel einer systematischen Behandlung des Rechtsbrechers von seiner Verhaftung bis zu seiner sozialen Wieder eingliederung, ferner das Fehlen einer systematischen Be kämpfung der Kriminalität bis zu ihren letzten Ursachen; Mangel einer einheitlichen Zweckbestimmung der Strafe; pharisäer hafte Einstellung des Volkes einem Vorbestraften gegen über. Völlig falsch ist es, jeden Bestraften — gleichviel ob er ein un verbesserlicher Zustandsverbrecher oder ein gutgearteter erstmaliger Rechtsbrecher ist — unter dem Sammelbegriss »vorbestraft» zu be handeln. Man muß endlich ansangen, diese Krage als soziales Pro blem zu erfassen. Den Anfang hierzu müßte die Rechtsprechung mache», im Mittelpunkt unserer gesamten Rechtspflege steht immer noch die Tat und nicht der Täter. »Man legt mehr Wert aus die .Sache' als aus den Menschen.» Ausführlich wird die volkswirtschaftliche Seite des Problems beleuchtet und mit reichlichem statistischen Material die Schädigung der Volkswirtschaft durch gewisse Zweige der Kriminalität bargetan. So wurden im Jahre 1923 im Gebiet des Deutschen Reiches wegen Verbrechens ober Vergehens gegen ein Neichsgesetz fast eine Million Personen verurteilt- (Ungerechnet die Vergehen gegen landesrechtliche Strafvorschriften und Übertretun gen, die etwa eine drei- bis viermal so große Zahl ergeben.) 388377 Verurteilungen im Jahre 1923 erfolgten wegen Diebstahls und Raubes; wird jedes einzelne Eigentumsdelikt nur mit 198 Mark bewertet, so entspricht die allein auf diesem Spezialgebiet verursachte Schädigung der Volkswirtschaft einem Wertbetrag von 3 7 Millio nen Mark. Und teilt man den von Fachmännern vertretenen Standpunkt, daß höchstens jeder achte Diebstahl zur Aburteilung kommt, so ergibt sich die Tatsache, daß bei drei Millionen von ver übten Diebstählen usw. unserem Wirtschaftsleben in einem Jahre allein durch diesen Deliktstyp etwa 388 Millionen Mark pro duktiver Werte verloren gehen. Erheblich größere Sum men ergeben sich bei der Errechnung der wirtschaftlichen Verluste aus folgenden ssür ein Jahr geltenden) Zahlen: 37181 Unterschlagungen; 32 398 Betrugsfälle; 872 Brandstiftungen, und zu diesen abgeurteilten l Fällen noch 428 Verurteilungen wegen Mordes und Totschlag. ! In bezug auf dte Fürsorge findet sich eine Reihe von Vor schlägen: Zur Herstellung eines engen Zusammenhangs zwischen den Fllrsorgeorganijationen wird die Einrichtung einer Zentralstelle — etwa in der Form eines Retchskommissars für das ge samte Fürsorgewesen in der Strafrechtspflege — angeregt. Ein mit staatlichen und kommunalen Arbeitsämtern orga nisch verbundener Zentralfürsorge-Arbeitsnachweis muß dte Arbeitsvermittlung an Strafentlassene unterstützen; weiter wird verlangt, der Staat möge jeden Entlassenen solange an der Hand halten, bis er eine Existenzmöglichkeit hat. Kein Entlassener ohne Arbeit und ohne eine Garantie, daß er sich über Wasser halten kann. Dies in Umriffen das menschenfreundliche Projekt des Doktor Klatt. Sr nennt es mit Recht rin „Kulturwerk", das herausgeboren werden muh au« dem Gefamtgewiffen und getragen sein muh von der Zustimmung des Dolksganzen. 0. St. So schrieb das Berliner Tageblatt vom 8. Oktober 4926 über die soeben erschienene Schrift: Das LoS der Dorbestraften Von Preis 1.- Marie Oetloff Klatt Pfarrer am Zellengefängnis Moabit Hier zu haben! Bitte hängen Sie obige Ankündigung an die Schaufensterscheibe und verwenden Sie sich für das empfohlene Buch, dem die gesamte Presse ähnliche Besprechungen widmen wird, sodas; auf große Nachfrage gerechnet werden darf. (Z) Ladenpreis 4.— M. / 6S Pf. bar / 40 Stück -- 6.— M. / SO Stück - LS. - M. bar <I Alfred Mehner / Serlassbuchhandluns in Vertt« S1V 61
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