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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1915
- Strukturtyp
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- 1915-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 202, l. September ISIS. als auch die Villen« und Badeorte am Sund in ungünstiger Weise; wirklich zu leiden darunter hat besonders Bornholm. Man ver mißt z. B. die Fremden-Rundfahrten auf den hohen Mailcoaches und die großen vielsitzigen Touristen-Automobile. Letztere wer den dies Jahr vielfach von größeren Geschäften zu Waldaus- flügen fürs Personal gemietet. Auch der Buchhandlungs- gehilfenverein machte auf diese Weise eine herrliche Fahrt von 88 km durch Nordseeland, für das neue Waldführer (über Dyrehaven, Hareskoben und die Gegend von Farum und dem Furesö, 3 Hefte s Kr. —.75; Gyldendal) von dem Natur- und Jagdschriftsteller Svend Fleuron erschienen sind. Das Ziel der Sommerfahrt des dänischen Provinzbuch- händlerbereins, die gewöhnlich im Anschluß an die Haupt versammlung stattfindet, bildeten diesmal nach der Zusammen kunft in Aalborg zunächst die als Naturdenkmal geschützten Heide- Hügel Räbild Bakker in Nordjlltland. Am nächsten Tage besich tigte man die buchgewerbliche Fabrik von A.-S. Adolph Holst in Aalborg, die ungefähr 20l> Arbeiter beschäftigt. Sie bot im Pa villon auf dem eine schöne Aussicht auf den Limsjord und die Stadt Aalborg gewährenden Schanzenhügel von Nörresundbh ein Früh- stück dar, worauf man in Kraftwagen nach dem Nordseebad Lök- ken fuhr, um den Übungen des Rettungsboots beizuwohnen und sich am Strand zu vergnügen. In der Sitzung am 5. Juli gedachte der Vorsteher, Chr. Milo, des gefallenen deutschen Kollegen Wolsgang Koehler, dem der Verein für seine freundlichen Dienste während des Besuchs in Leipzig und auf der Ausstellung 1914 großen Dank schuldet. Das Jahr 1914—15 war für den dänischen Buchhandel durch die Kriegswirkungen und die Umbildung seiner Organisation besonders denkwürdig. Nach Ansicht des Vorstehers ist durch die Neuorganisierung den Verlegern tatsächlich alles Recht auf gegen seitigen Wettbewerb entzogen und den Sortimentern jeder Ein fluß auf die Leitung genommen worden. Die hier früher in ihren Grundzügen besprochenen neuen Satzungen sind von dem Buch händlerverein am 3V. Juni endgültig angenommen worden, und zwar in einer Fassung, die den von den Sortimentervereinen in zwischen geäußerten Wünschen so ziemlich Rechnung trägt. Ver kehrsregeln und Schiedsgericht, eine neue Einrichtung, die den früheren »gemeinsamen Ausschuß« von Verlag und Sortiment ablösen soll, sind nun vorläufig bis Ende 191k in Kraft. Recht zufrieden ist vorläufig keine Gruppe damit, und die »Hauptkom missionäre« haben ebenso wie die Bücherverkaufsstellen in Kopen hagen zur Wahrung ihrer Interessen jeder einen eigenen Verein gegründet. Herr Milo bezweifelt, daß, wie es doch das Hauptziel war, der Umsatz für die Verleger wesentlich steigen werde, manche eigentlichen Buchhändler würden ihren Betrieb einstellen oder sich mehr Nebenzweigen zuwenden müssen. Er be- daure, sagte er, die Gehilfen, die jetzt, wo jeder Höker, der 290 Kr. Kaution stelle, mit Büchern handeln dürfe, keinen Platz finden könnten, um sich selbständig zu machen. Über die vielumstrittene Kolportage frage bestimmt der neue Paragraph: Bestellungen außerhalb der Geschäftsräume, direkt beim Käufer, darf sowohl der Verleger wie der Rabattberech tigte aufnehmen. Auf dem Lande dürfen Kolporteure nur für Subskriptionsbezug, dagegen nicht für Bücher und abgeschlossene Werke tätig sein. Auf wirkliche, vom Käufer und vom Kolpor teur Unterzeichnete Kolportageaufträge kann der Verleger 5"/, Extrarabatt an rabattberechtigte Buchhändler und die Hauptkom missionäre gewähren, die ihrerseits dem Kolporteur mindestens 10"/« einräumen müssen. Auch die Bücherverkaussstellen haben für nachweisliche Kolportage-Aufträge aus solchen Extrarabatt, den der Verlag ihren Lieferanten bewilligt, Anspruch. Der Nachweis kann bei Einwilligung des Verlags auch ein für allemal durch Erklärung auf Treu und Glauben, daß die mit Extrarabatt- anspruch abgegebenen Bestellungen Kolportage-Aufträge sind, er folgen. Die Kolportage-Provision wird in der Regel aus 10°/», nur ganz ausnahmsweise auf über 15°/° festgesetzt. — Die neue Gebührenordnung der Buchhändlerkommissionsanstalt des Hauptvereins in Kopenhagen bringt eine Vereinfachung, keine Erhöhung der Sätze. Nach dem Gewicht der jedem Kommittenten im Vorjahre gesandten Waren wird eine vierteljährlich zahlbare Jahrespauschalsumme berechnet: für die ersten 500KA oder darunter 1212 bezahlen dänische Kommittenten 50 Kr., norwegische und schwedische 25 Kr.; für die nächsten 1500 4 Kr. für jeden Doppelzentner, für das 3.-5. Tausend Kilo 3 Kr., für das 6.-8. Tausend 2 Kr., das 9. und aufwärts 1 Kr. pro Doppelzentner. Die frühere Ver sandabgabe fällt weg. — In einer Erörterung über unver- langteSen düngen wies der Vorsteher darauf hin, daß nach den neuen Satzungen der Besteller alle Unkosten und alles Risiko selbst für Unverlangtes trägt und daß der Rabattberechtigte ge zwungen ist, Neuigkeiten in 1—2 Exemplaren unverlangt anzu nehmen. — Herr A. Dolleris, Vejle, machte Mitteilung über eine »Geschichte des dänischen Sortimentsbuchhan dels (vorzugsweise der Provinz) seit 1800«, die er als Festschrift zum 25jährigen Jubiläum des Probinzbuchhändler vereins 1916 in dessen Auftrag vorbereitet. Nebengeschäftszweige sollen nur kurz berührt werden, die Personalgeschichte wird zurück treten. — In den Vorstand wurden Chr. Milo (Odense) und Jens Möller (Helsingör) wieder- und, statt deD verstorbenen Chr. Henrichsen (Horsens), David Christensen (Kjellerup) neugewählt, die damit zugleich als Mitglieder des neuen Schieds gerichts fungieren. Die Hauptversammlung von 1916 soll in Odense, dem Orte der Gründung des Vereins, stattfinden. Das Jahresergebnis 1914 der größten dänischen Verlags firma, Gyldendalske Boghandel (Nordisk Forlag), deren Forde rungen zu der nun durchgefllhrten Umgestaltung des Buchhan dels den Anstoß gaben, entspricht ungefähr dem des Vorjahres. Bei 2 247 434 Kr. Umsatz betrug der Rohgewinn 532 905 Kr., der Reingewinn 180 355 Kr., von dem 6°/» Dividende mit 144000 Kr. ausgeteilt wurden, während der Rest zum Reservefonds geschla gen Wird, der einschließlich Amortisationskonti nun 770811 Kr. beträgt. In der mit 6,84 Millionen Kronen abschließenden Bilanz sind die Außenstände mit ungefähr 3 Mill. Kr., Grundstücke und Gebäude mit 0,68, Klischee- und Papierlager mit 0,34, das Bücher lager mit ca. 2 Mill. Kr. angesetzt. Die Obligationenanleihe be trägt noch 620 000 Kr., Gläubiger stehen mit 2 575 000 Kr., Akzepte und Wechsel mit 330 000 Kr. zu Buch. Das Fachblattdes dänischen Buchhandels änderte seinen Titel ab 1. August in »van sic koKbancklertickencke« und ließ so die nicht mehr berechtigte Bezeichnung »k/orckisk« fallen, da Nor wegen und Schweden längst über eigene Fachblätter verfügen. Es nimmt damit den Titel, den es schon 1854—66 führte, wieder an, enthält aber nach wie vor kurze Verhandlungsberichte, Mit teilungen und die Bibliographie aus jenen Nachbarländern. Der nach dem Vorschläge des Universitätsbuchhändlers GaL auf dem 2. nordischen Buchhändlerkongreß 1866 angenommene Plan eines gemeinsamen Organs ist ein schöner Traum geblieben. Das Gericht hat eine Klage des Gyldendalschen Verlags gegen »Xunstkoilaxet vanMLrü« abgewiesen, der in großen An zeigen mitteilte, er würde Carl Bernhardts gesammelte Romane nach dem 1. Januar 1916, dem Tage des »Freiwerdens«, zu einem Spottpreis herausgeben. Der Gyldendalsche Verlag als Besitzer des Verlagsrechts hatte geltend gemacht, daß Voranzeigen dieser Art dem Absatz seiner Restauflage schadeten und seine geplante Volksausgabe beeinträchtigten, weshalb er Verurteilung und 5000 Kr. Schadenersatz verlangte. Der Musikverlag Wilhelm Hansen sah sich veranlaßt, Abschrift, auch von Chor- und Violinstimmen, samt Vervielfälti gung, sei es auf mechanischem oder chemischem Wege, aller seiner Berlagslperke und ihren Verkauf unter Berufung auf das däni sche Urheberrecht ausdrücklich zu verbieten. Die Wiedergabe englischer Kriegsbilder hat zu einem Rechtsstreit dänischer Wochenschriften Veranlassung ge geben. Carl Alters Etablissement, Verlag des »Illustrsrst l/a- milisjournal«, klagte gegen den Herausgeber von »Iljemmat«, Eg- mont Petersens Hofbuchdruckerei, Kopenhagen, weil zwei Bilder aus »Tbo Fxbore« übernommen worden seien, für die ihm, wie er nachwies, auf ein Jahr das alleinige Reproduktionsrecht zu stehe. Den Einwand, die Bilder seien nicht die Hauptsache, son dern nur als Textillustrationen ausgenommen, erkannte das Hof- und Stadtgericht nicht als stichhaltig an und verurteilte »Ujem- mat« zur Zahlung von 100 Kr. Buße an die Armenkasse, 100 Kr. Schadenersatz, Auslieferung der verwendeten Druckstöcke und Zah lung der Prozeßkosten von 150 Kr.
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