Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1880
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- 1880-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1880
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- Deutsch
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SS7-t Nichtamtlicher Äiheil. 302, 29, Kecember. Wahrheit beruhen. Am Fuß einer jeden Seite des Katalogs steht dann noch: Von dem Preise vor der Linie (Ladenpreis) der bei uns übliche Rabatt. Eines Commentars hierzu bedarf es nicht — aber fragen möchten wir die Verleger, welche die Collectiv-Erklärung unter zeichnet haben, ob sie auch diese offenbare Verhöhnung ihrer Maßregel ruhig hinnehmen oder endlich den Muth haben werden, einem Gebaren ernstlich entgegen zu treten, welches darauf berechnet zu sein scheint, das büchcrkausendc Publicum gegen die Maßregel der Verleger aufzureizen und den vielen „Buchhändlern in der Provinz" ihre Kunden zu Gunsten der Gsellius'schen Buchhand lung in noch größerem Maßstabe als bisher abspenstig zu machen. R Entgegnung. Offener Brief an Herrn R — Einsender Hr. R. hat das Vorwort in dem diesjährigen Weihnachtskatalog der Gsellius'schen Buchhandlung und ein gleichzeitig beigefügtes Cir cular richtig reproducirt; die Ueberschrift aber „Eine Antwort ic." istscin eigenstes Product, ein Reflex seiner Anschauung,und das Nachwort, die Anfrage an die Verleger, die sich als Hetzsrage zuspitzt, kennzeichnet seinen Standpunkt in hinreichender Schärfe. Wenn Sie, Hr. R., die Liebenswürdigkeit gehabt hätten, mich privatim, direct zu interpelliren, so würde ich versucht haben, über die widerstreitenden Prinzipien unserer Geschäftsführung mit Ihnen zu discutiren, in der Meinung, daß die Börsenblattartikel zur Ausgleichung so grundverschiedener Ansichten wenig beitragen. — Sie haben die Publicität vorgezogen, und muß ich Ihnen folgen. Sie irren vor allem darin, daß die Gsellius'sche Buchhandlung eine Antwort aus die Erklärung der Verleger gegeben habe; sie hat lediglich ihren Kunden und Käufern eine Aufklärung unter breitet, weshalb sie ihre seit 3K Jahren bestehende Katalogeinrich tung verlassen und einen Katalog jetzt edirt hat, in welchem das Wesentliche, ja Nothw endige vielfach fehlt, nämlich ein strict in Zahlen ausgedrückter Verkaufspreis. Geschäftsgrundsätze kehrt man nicht wie einen Handschuh um. Sie werden die Nothwendigkeit solcher Aufklärung zweifel los anerkennen; jeder Geschäftsmann hat die Pflicht, die ihm ver trauenden Kunden offen und wahr zu behandeln; die Wahrheit und Reellität bleibt die Grundlage jedes Geschäfts. Gewiß, geehrter Hr. R., wären Sie Vertreter der Firma Gsellius, Sie hätten das Gleiche für erforderlich erachtet und durch Unterlassung solcher Aufklärung sich zu schädigen und Ihren Erwerb zu beeinträchtigen befürchtet. Aus Ihrem Grundirrthum, es sei eine „Antwort" an die Verleger gegeben, folgt nun der zweite, der schwere Vorwurf, es sei eine offenbare Verhöhnung der Verleger. Worin Sie die Verhöhnung suchen, bleibt mir unerfindlich, ich behaupte das Gegentheil. Ich drucke die Ladenpreise, wie viele Verleger fordern, und anerkenne ausdrücklich die Gewalt der Coa- lition; ist dies eine Verhöhnung? Freilich theile ich dabei nicht die Ansicht, welche durch die Verlegererklärung bekundet wird, und unterdrücke nicht meinen entgegengesetzten Standpunkt; eine beson dere Kritik habe ich gar nicht geübt, vielmehr sie der Zukunft üher- lassen. Finden Sie wirklich schon darin eine Verhöhnung? Ich urtheilc.dcr Satz dient Ihnen nur dazu, die Verleger zu haranguiren, oder wie Sie sich ausdrücken, endlich Muth zur That, d. h. zur Pro scription zu zeigen; demselben Zweck secundirt auch die Imputation, daß das bücherkaufende Publicum gegen die Verleger aufgeregt werden solle. Mein geehrter Hr. R., Sie muthen dem gesunden llrtheil der Verleger viel zu. Die Ehre des Angriffs gebührt Ihnen und Ihren Gesinnungsgenossen, kurz Allen, welche durch ihre Klagen einen Theil der Verleger zu jener Erklärung hestimm- ten, nicht den Angegriffenen, die sich heute ihrer Haut wehren und positiv gezwungen sind, — sehr wider Wunsch — dem Publicum die fragwürdige Wäsche im Buchhandel zu zeigen. Hinsichtlich der Verleger - Erklärung laufen unsere Ansichten offenbar weit auseinander. Sie scheinen anzunehmen, daß auch jedes Verkaufen unter dem Ladenpreise die angedrohten Folgen nach sich ziehen solle, während ich glaube, daß diese Interpretation nicht zutrifit. Dafür sprechen sehr wichtige Gründe. — Einmal weiß jeder Buchhändler, er sei Verleger oder Sortimenter, daß ein bestimmter Preis für sein Buch gar nicht unter allen Umständen erzielt werden kann, daß Fordern und Bieten den Handel macht. Der Sortimenter hat nur in dem Verkehr mit dem Publicum seine Erwerbsquelle und muß demselben oft unglaubliche Zugeständnisse machen. Ich erinnere nur daran, daß kein Verein, fast keine städtische oder Staats-Verwaltung einen Bücherkauf abschließt, ohne sich bestimmt geforderte Procentsätze vorher gesichert zu haben, ja, daß selbst die preußische Ober-Rechnungskammer monirt, wenn aus den Bücher - Rechnungen nicht der gewährte Rabatt erkennbar ist. Diesen thatsächlichen Verhältnissen trägt jeder Sor timenter Rechnung, und wer das Gegentheil behauptet, wird Nie mand überzeugen. — Sodann, der Verlagsbuchhändler betreibt seit einem Menschenalter sein Geschäft kaufmännisch; er hat die Usance längst verlassen, nur für den Sortimenter L cond. zu pro- duciren, um erst nach Jahr und Tag zu erfahren, ob er und was er verkauft hat. Der Verleger von heute (im Großen und Ganzen) producirt, um sofort zu verkaufen, den baaren Erlös resp. Gewinn schnell zu haben, und geht mit Ertheilung von Commissionsgut mäßig und vorsichtig um. Kurz, der Verleger treibt Handel im kaufmännischen Sinne (sit rouig. rordo). In Konsequenz ist der Sortimenter, welcher nicht zu Grunde gehen will, gezwungen, das selbe zu thun; die alten Grundlagen seines (früher gesicherten) Geschäfts fehlen, die neue Grundlage heißt „baar" wirthschaften. Die Folge davon, weither Hr. R., wird sein, daß Sie in Zukunft der Hauptsache nach nicht mehr fremdes Gut verwalten, sondern eigenen Besitz, freies Eigenthum haben, und nun erwägen Sie, was Sie in Widerspruch mit dieser Ihrer eines Mannes wür digeren Stellung den Verlegern zumuthen, ja sogar von denselben besonders verlangen. Jene sollen das Recht, ja die Pflicht haben, ihre Waare fest oder baar zu verkaufen an den Sortimenter mit dem Vorbehalt und der widersinnigen Einschränkung, daß demselben durch den Verkauf nicht freies Eigenthum übertragen wird, vielmehr nur eingeschränktes, verclausulirt durch Beding ungen, unter denen wieder verkauft werden darf. Der Gewinn für den Verleger, das Risico für den Sortimenter! Denken Sie sich doch in die Sachlage ruhig hinein. Sie als Sortimenter folgen dem Lockrufe gegen baar — oder bei Vorausbestellung 30U, 40U, 50 »X>, Freiexemplare rc. Ihr Calcul und Hoffnung auf Absatz geht fehl aus einem der unberechenbaren Umstände, die das Geschäft alteriren; schon lesen Sie mit Bangen im Börsenblatt die Ankün digung einer neuen Auflage Ihres Unglückskindes; — was werden Sie thun? Ihre Waare in die Privatbibliothek reihen oder sofort als Maculatur (das Endziel) pro Centner 6 M. 50 Pf. verkaufen? Ich denke, Sie machen noch vorher einen letzten Versuch, die Waare
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