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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1927
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- 1927-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1927
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X- 180, 4. August 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. beanspruchen kann, daß er normalerweise Verkäufe zu dem an- gesetzien Preise wird tätigen können. Tatsächlich hat auch die Praxis (durchaus nicht etwa nur beim Buch) eine solche Rege lung gezeitigt. Es kommt dabei auch keineswegs nur aus Preis schutz an. Man denke z. B. an di« Verbote, vor einem bestimmten Termin mit dem Verlaus zu beginnen, und anderes mehr. Alles das sind zwangsläufige Maßnahmen, um überhaupt die erforder liche Zusammenarbeit zwischen Erzeuger und Wiederverkäufe!: möglich zu machen und auf einer wirtschaftlichen Basis zu er halten. Eine derartige Ordnung wird dort, wo die Arbeit des Wiederverkäufers wie insbesondere beim Buch schwierige Wer- bungsaufgaben in sich birgt, die gerade mit der Preisfrage in innigstem Zusammenhang stehen, doppelt notwendig. Die Ge winnsrage bleibt dabei durchaus sekundäres Moment. Aus keinen Fall aber kann die Preisschutzfrag« erschöpfend geklärt werden, wenn man diese Zusammenhänge überhaupt nicht berührt. Die eben angestellten Überlegungen aber haben auch gezeigt, daß der Schutz des Preises in erster Linie vom einzelnen Er zeuger ja für seine Ware ausgehen kann. Wenn wie im Buch handel derartige Erzeuger in sehr großer Zahl vorhanden sind und angesichts ihrer gleichgerichteten Interessen zu einer einheit lichen Regelung der Frage schreiten, wie es geschehen ist, tatsäch lich auf Wunsch und Drängen der dazu schon von sich aus zu sammentretenden Wiederverkäufer, so mag man das, was an Organisation herauskommt, immerhin Kartell heißen. Nicht jedes Kartell ist illegal noch schädlich. Es bleibt ja dann immer noch zu prüfen, ob die Ordnung nicht sogar im allgemeinen In teresse geradezu unentbehrlich ist. Die angestellten Überlegungen lassen hoffentlich deutlich ge nug erkennen, daß der im übrigen ja keineswegs durch einen Akt der Willkür plötzlich in die Welt gesetzte, sondern in langer geschichtlicher Entwicklung allmählich organisch gewachsen« feste Preis des Buches weder eine isoliert« noch eine den natürlichen Handelsbedingungen widerstreitende Erscheinung und Einrich tung ist. Ebenso hat sich Wohl -deutlich genug gezeigt, daß di« Frage des Ladenpreisschutzcs und der Verbindlichkeit dieser Ladenpreise nicht allein unter dem einseitigen Gesichtspunkt der bloßen Gewinnsicherung, und zwar im Sinn« eines Übergewinns, betrachtet werden kann, daß vielmehr auch hier größere Zu sammenhänge zu beachten sind. Damit beantwortet sich im wesentlichen die oben gestellte Frag« von selbst, ob denn über haupt eine andere Preisbildung möglich ist, wie es W. vorzu schweben scheint. Soweit der verbindlich zu machende fest« Preis eine Zwangsläufigkeit ist, geboren aus den natürlichen Wirt- schaftsbedingungen, soweit kann ein« willkürlich« »Beseitigung gar nicht in Frage kommen, es sei denn, man wollte und könnte den freien Handel zwingen, auf Einrichtungen, -die sich von selbst empfehlen, zu verzichten, oder sich gar entgegengesetzt zur natur gegebenen Lösung zu organisieren. Will aber W. nur die Über spannung des L-adenpreisschutzes beseitigen und die Starrheit des Ladenpreissystems lockern, worüber sich an sich natürlich reden läßt, so hätte er zunächst einmal nachzuweisen, daß die bis herigen Modifizierungen und die darin liegende Beweglichkeit unzureichend sind, und doch wohl auch zu prüfen, wieweit Forde rungen größerer Freiheit wirklich begründet sind und nicht nuv letzten Endes auf unlauteren Wettbewerb hinauslaufenden Mo tiven entspringen. Daran geht W. aber völlig vorbei. Diese Feststellungen sollen nun aber keineswegs bedeuten, daß an den bestehenden Verhältnissen gar nichts zu ändern wäre. Es ist schon daraus hi-ngewiesen worden, daß W. in manchen Einzelheiten mit feiner Kritik durchaus im -Recht ist. Lehnt man also auch -sein Rezept als unzulänglich ab, so kann man ihm doch darin folgen, daß es gilt, sehr gründlich zu prüfen, ob sich die nachweislichen Schäden wirklich nicht beseitigen ließen. Es steht doch fest, daß die geltenden buchhändlsrischen Ordnungen tatsäch lich den Erfahrungen -und Bedürfnissen eines Buchhandels ent sprechen, wie er vor 30 Jahren die Norm war. Seitdem hat sich sehr viel geändert. Sind aber auch die Regelungen dem an- gepaßt? Wir lernten oben zwei für di« Beurteilung des La-den- preissystems ausschlaggebende Erscheinungen kennen: die Mög lichkeit >der Mengenpreisbildung und die Befristbarkeit -der SS6 Ladenpreisgeltung. Die Verkehrsordnung (K 4 c) stallt z. B. für Ladenpreisaushebung vor Ablauf der ersten 2 Jahre nach Erscheinen eine Entschädigungspflicht fest. Darf man daraus schließen, daß in der Zeit der Entstehung der Berkehrsordnung unter normalen Verhältnissen 2 Jahre als Mindestzeit für den eigentlichen Neuigkeitsvertrieb gelten konnten? Und wenn das zutrifft, ist diese Frist auch heute noch als normal anzusehen? Ist sie nicht -vielleicht wesentlich kürzer geworden? Liegen dafür di« Verhältnisse für alle Bucharten gleich? Ist nicht vielleicht ein« sehr weitgehende Differenzierung notwendig? Daran lassen sich noch mancherlei weitere Fragen anschl-icßen. Ebenso wäre das Problem des Mengenpreifes und seiner Handhabung in dieser Weise zu analysieren. Meines Erachtens hätte hier vor allem die Arbeit W.'s erst einmal einsetzen müssen; alles das existiert ja aber für ihn gar nicht. Es ist zu bedauern, daß immer wieder Arbeiten herauskommen, die angeblich das Ei des Kolumbus für die Lösung der Krise des Buchhandels enthalten, in Wahrheit aber an den tatsächlichen kritischen Problemen doch immer wieder blind vorübergehen und bis zum Kern der Sache gar nicht Vor stößen, die vergessen, daß -die große Kunst in der richtigen Diagnose steckt, nicht im Rezept. Vielleicht hat aber die W.'-sche Arbeit doch das Gut«, daß namentlich der Buchhandel selbst sich dadurch anregen läßt, nun den Dingen wirklich einmal auf den Grund zu gehen. vr. Men z. Verzeichnis der Schriften und Mappenrverke von und über Max Liebermann. Von Adalbert Roeper. Eigene Schriften des Künstlers und von lhm illustrierte Werke. Max Liebermann, Degas. 8. Aufl. Bruno Cassirer, Berlin 1922. 81 S. mit 13 Abb. Pbd. Mk. 2.50. Max Liebermann, Jozes Israels. 7. u. 8. Ausl. Bruno Cassirer, Berlin 1922. 29 S. mit IS Abb. Pbd. Mk. 2.60. Max Liebermann, Die Phantasie in der Malerei. 8.—8. Tausend. Bruno Cassirer, Berlin 1922. 68 S. HIwd. Mk. 2.88. Max Liebermann, Gesammelte Schriften. Bruno Cassirer, Berlin 1922. VI, 296 S. Mit einer Deckelzeichnung des Künstlers. Hiwd. Mk. 5.—. Max Liebermann, Ein ABC in Bildern. Mit begleitenden Borten von Rich. Graul. Konrab W. Mecklenburg, Berlin 1988. 89 Bl. mit VII S. Text. Vorzugsausgabe: 160 num. Expl. aus japan. Butten. Pgmi. Mk. 30.—. Vergriffen. Gewöhnliche Ausgabe. Brosch. Mk. 6.—. Goethe, Ausgeivähiie Gedichte. Mit Illustrationen von graphischen Künstlern der Gegenwart. 12 Lieferungen. 1. Lieferung. 88 S. mit 18 eingedruckten Sieinzeichnungen von Max Licbermann. Paul Cassirer, Berlin 1924. Eine zweite Folge der sign. Siein zeichnungen aus Japan unter Passepartout ist beigegeben. Hpgi.- Mappe 30X40 cm. Jede Lieferung Mk. 800.—. Goethe, Der Mann von 50 Jahren. Mit 38 eingedruckten Federzeich nungen von Max Licbermann, in Holz geschnitten von O. Bange mann und M. Hönemann. Bruno Cassirer, Berlin 1922. 78 S. 33X25 cm. 800 num. u. sign. Expl. auf Bütten Hpgi. Mk. 75.—. Die Mappenausgabe <58 numerierte Exemplare), die die Holz schnitte ohne Text enthält, ist vergriffen. Goethe, Die Novelle. Mit 18 eingedr. Federzeichnungen von Max Liebermann, in Holz geschnitten von O. Bangemann. Bruno Cassirer, Berlin 1922. 84 S. 38X25 cm. Vorzugsausgabe: 48 Explre. mit den Holzschnitten auf China in Passepartouts im Lederkasten. Vergriffen. Ausgabe Nr. I—XXX num. u. sign. Pgmi. Vergriffen. Ausg. L: Nr. 1—678 num. u. sign, in Hpgmi. Mk. 45.—. Goethe, Novelle. Vorzugsausgabe mit 1 Original-Lithographie von Max Liebermann als Titelbild. Fritz Heyder, Berlin-Zehlen- bors 1924. 38 S. Nr. 1—50 Pgmi. Mk. 38.—, Nr. 51—158 Hidr. Mk. 9.—. Heinrich Heine, Der Rabbi von Bacharach. Mit 17 Original-Litho graphien von Max Liebermann. Propyläen-Veriag, Berlin 1923. 88 S. Grohfolio. 488 num. Expl. Ausg. L. <Nr. 1-180) mit einem sign. Abzug aller Lithographien auf Japan. Ldr. Mk. 2S8—. Vergriffen. Ausg. ö. Mr. 101-^80.) Fron tispiz und Druckvermerk vom Künstler handschriftlich gczeich- n«i. Hidr. Mk. 188.—.
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