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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1908-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1908
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- Deutsch
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205, 3. September L908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt j. d. Dtschn. Buchhandel. 9297 Die Einfuhr von Gemälden aus Frankreich und Italien hat nach dieser Statistik nachgelassen, während die Einfuhr aus Deutschland sich gehoben hat. Auffallend hoch ist auch diesmal die Zunahme der Einfuhr von Gemälden, auf die Vertragszölle nicht Anwendung finden. An Werken der Bildhau Einfuhr wie folgt: 1904 Erzeugnisse von Ländern, mit denen Verträge bestehen: Frankreich. . 18 356 Deutschland 3125 Italien . . 151775 rkunst stellte sich die verzollte 1905 1906 1907 Wert in tz 15 677 27 155 37 875 1 841 2 995 4 945 190 411 253 229 231 180. Die Einfuhr von Werken der Bildhauerkunst aus Ländern, mit denen ein Vertrag nicht besteht, stellte sich nur auf 9138 Dollar gegen 18 723 Dollar im Jahre 1906. Unter den Ländern, aus denen Kunstwerke aller Art zum tarifmäßigen Zollsatz von 20 Prozent vom Wert eingefiihrt wurden, steht im letzten Fiskaljahre Großbritannien mit einem Import im Werte von 995 080 Dollar obenan; mit erheblichen Beträgen kommen hierbei nur noch die Niederlande mit 116 666 Dollar und Canada mit 179 518 Dollar Einfuhrwert in Betracht. Für die Gesamteinfuhr von Kunstwerken (Gemälden und Statuen) ausländischen Ursprungs aus den verschiedenen Her kunftsländern gibt die Statistik folgende Hauptzahlen: 1904 1905 1906 1907 Wert in K Österreich-Ungarn 40 491 154 525 132 029 56 036 Belgien .... 17 636 19 031 23 187 24 431 Frankreich . . . 1 464 334 1 494 119 2 371 188 3 163 020 Deutschland . 245 658 171 436 225 191 230 692 Italien .... 232 647 310 777 434 842 369 736 Niederlande . . 43 551 88 543 150 620 116 666 Großbritannien . 571 172 1019 147 740 016 995 080 Die größte Zunahme der Einfuhr (um 792 000 Dollar) hat Frankreich zu verzeichnen; es folgt mit dem immerhin bedeutenden Betrage von 255 000 Dollar Großbritannien; Deutschlands Zu nahme um 5000 Dollar ist sehr gering. Die Einfuhr aus Italien, den Niederlanden und Österreich-Ungarn hat erheblich nachgelassen Zu den vorstehenden statistischen Zahlen ist zu bemerken, daß in der Tabelle »Gesamteinfuhr von Kunstwerken ausländischen Ursprungs- die Werte der während des Fiskaljahres 1907 zur Einfuhr angemeldeten Kunstwerke gegeben sind, während die Tabellen über die nach den Zollsätzen von 20 oder 15 Prozent getrennte Einfuhr die wirklich verzollten und in den freien Verkehr übcrgegangenen Kunstwerke enthalten. Bei dem Ver gleich beider Tabellen hinsichtlich der Gesamtsummen sowohl, wie der auf die einzelnen Länder entfallenden Anteile ergeben sich bedeutende Unterschiede. Der Gesamteinfuhrwert zoll pflichtiger Kunstwerke für 1907 wird auf 5 160 569 Dollar angegeben, während der Wert der wirklich verzollten Kunst werke nur 4 311 579 Dollar beträgt. Der Unterschied ist daraus zu erklären, daß am Schluß des Fiskaljahres 1907 eine größere Anzahl von Kunstwerken im Zolllager blieb, eine sichtbare Folge der damals einsetzenden finanziellen Depression. Bezüglich der Verzollung ist noch zu bemerken, daß zum Vorzugs und Vertragszoll von 15 Prozent nur die Erzeugnisse der Ver tragsstaaten zugclassen werden, die aus dem Staat, in dem sie erzeugt sind, direkt importiert werden. Das Werk eines fran zösischen Künstlers, in Frankreich gemalt und von Antwerpen nach Amerika exportiert, wird z. B. zum Vertragszoll nicht ein gelassen. Statistisch wird der Wert eines solchen Gemäldes der Einfuhr aus Belgien zugeschrieben. Es gibt also nur die Tabelle über die Einfuhr zum Vertragszoll ein Bild, wie groß der Absatz der direkt importierten Kunsterzeugnisse der betreffenden Länder in den Bereinigten Staaten war. Die Gesamteinfuhrwerte für Kunstwerke aus den verschiedenen Ländern schließen auch den Kunsthandel der betreffenden Länder in Erzeugnissen anderer Länder ein. Getrennt von den zur eigentlichen Einfuhr angemeldeten Kunst- Börsenblatt für den Deulschen Buchhandel. 7b. Jahrgang, werken führt die Statistik noch die Werte der zu Ausstellungs zwecken importierten Kunstwerke an. Größere Beträge kommen dabei für folgende Staaten in Betracht: 1904 1905 1906 1907 Wert in tz Frankreich 144 360 484 854 217 193 893 206 Deutschland 30 933 22 251 43 020 93 410 Italien 94 406 101 349 33 362 93 699 Niederlande 3 942 42 782 13 199 52 993 England 561 627 254 872 145 609 467 251 Insgesamt wurden zu Ausstellungszwecken ausländische Kunst werke im Wert von 1 619 262 Dollar eingefiihrt, das sind mehr, als je zuvor eingingen. Für das laufende Fiskaljahr 1907/08 liegen vorläufige Ergebnisse der Einfuhr für die ersten elf Monate vor, d. h. die Gesamtwerte der bis Ende Mai 1908 zur Einfuhr angcmeldeten zollpflichtigen Kunstwerke. Wie zu erwarten, hat infolge der un günstigen wirtschaftlichen Lage der Vereinigten Staaten, die durch Kursrückgänge und Dividendenbeschneidung besonders auch die wohlhabenden Käufer von Kunstwerken betroffen hat, ein starkes Abnehmen der Einfuhr stattgefunden. Die Gesamteinfuhr zollpflichtiger Kunstwerke fiel von 5 041 407 Dollar für Juli 1906 bis Mai 1907 auf 3 731 677 Dollar sür dis entsprechenden Monate von 1907/08, die zollfreie Einfuhr von Kunstwerken amerikanischer Künstler im Ausland von 670 854 Dollar auf 378 318 Dollar. Die Einfuhr der einzelnen Länder verhielt sich folgendermaßen: 10 Monate, Juli bis April 1905/06 1906/07 Wert in H 1907/08 Frankreich . . . . 2 705 591 3 476 883 2 635 399 Deutschland 239 496 326 348 138 258 Italien . . . . 450 600 402 600 389 850 England . . . 879 508 1 089 909 732 659 Mehrfach ist von der Presse verlangt worden, das Schatzamt oder die Zollabschätzer sollten dagegen einschreiten, daß von Kunst händlern minderwertige Gemälde und andere Kunstwerke zwecks Täuschung des Publikums mit hohen Werten deklariert würden. Die Zollbehörde kann hier nicht einschreiten; sie muß den Zoll vom deklarierten Wert erheben, auch wenn er zu hoch angesetzt ist. (Bericht des Handelssachverständigen beim Kaiserlichen Generalkonsulat in New Dark.) (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten -Nachrichten sür Handel und Industrie».) * Ha«-eltzv«rtrag zwischen -Österreich.Ungar« und Serbien. — Der zwischen Österreich-Ungarn und Serbien am 14. März 1908 abgeschlossene Handelsvertrag ist durch Verordnung des kaiserlichen österreichischen Gesamtministeriums vom 29. August 1908 im Einvernehmen mit der königlichen ungarischen Regierung für die Zeit vom 1. September bis spätestens 31. Dezember 1908 provisorisch in Kraft gesetzt worden. Der bisherige Zoll tarif sür serbische Provenienzen (Ministerialoerordnung vom 6. Juli 1906, R.-G.-Bl. Nr. 133) ist damit am 1. September 1908 in Österreich.Ungarn außer Kraft getreten. *DaK Deutsche Münzgesetz. — Im Reichsschatzamt ist dem »Berliner Tageblatt- zufolge der Entwurf des neuen Mllnz- gesetzes fertiggestellt, der entsprechend den verschiedenen im Reichs tage gefaßten Resolutionen die bisherigen Gesetze bzw. Novellen zusammenfaßt und die unübersichtlich gewordene Materie ver einheitlicht. * Post. Pakctverkehr «ach Deutsch-Ostafrika. — Der Post paket- und Postfrachistückdienst der deulschen Postagenturen Muansa, Bukoba und Schirati am Viktoriasee (Deutsch-Ost- afrika) hat erhebliche Erweiterungen und Verbesserungen erfahren. Bisher konnten nur in der Richtung aus Deutschland Pakete nach diesen drei Orten versandt werden, und zwar auf dem Um wege über Daressalam. Ein Paketverkehr von der Küste nach dem See bestand nicht, und bei den drei Postanstalten am See konnten Pakete überhaupt nicht aufgeliefert werden. Von jetzt ab sind diese drei Postanstalten zugelassen worden zum Paketdienst 1) untereinander, 2) mit den Küstenpostanstalten in Deutsch-Ostafrika und 3) mit Deutschland. 1214
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