Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1920
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- 1920-11-15
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- 15.11.1920
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In dieser Beziehung ist zu erwähnen, daß der Entlassungszwaug jetzt ausdrücklich auch ans -Heimarbeiter ausgedehnt ist. ferner ist in Ziffer 4 ausgesprochen, das; die Kündigung der betreffenden Arbeitnehmer ohne besondere Aufforderung vorzunehmen ist, und diese Anordnung bekommt größere Bedeutung durch die Straf bestimmung in Ziffer 11, wonach vorsätzliche Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Also ein Arbeitgeber, der noch eine Kontoristin beschäftigt, die auf diesen Erwerb nicht angewiesen ist, kann dafür ins Gefängnis wan dern! Unseres Erachtens steht diese Strafandrohung, soweit die Ver ordnung die Entlassung ohne besondere Aufforderung an- orbnet, mit der oben erwähnten Neichsverordnung im Widerspruch. Denn diese bestimmt in 8 8, daß die Kündigungspflicht ruht, solange Äne Entscheidung des Dcmobilmachungskommissars aus eine etwa be antragte Ausnahmebcwilligung noch zulässig ist. Wenn aber noch -ar keine Aufforderung zur Kündigung ergangen ist, besteht selbstver ständlich noch die Möglichkeit, den Demobilmachungskommissar anzu- rufen, und somit ruht dann auch noch die Kündigungspflicht. Nach der maßgebenden Neichsverordnung dürfte daher eine Bestrafung nicht zulässig sein, ehe nicht eine Aufforderung zur Kündigung ergangen ist und die Rechtsmittel erschöpft sind. — Neu ist weiter die (von der Reichsverordnnng schon vorgesehene) Bestimmung, daß, wenn der Ar beitgeber die Kündigung verweigert, an seiner Stelle der Demobil machungsausschuß kündigen kann. In Ziffer 9 ist sodann hervorge hoben, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch allen Unterorganen des Demobilmachungskommissars, insbesondere den städtischen »Er- örtererix gegenüber zu jeder zweckdienlichen Auskunft verpflichtet sind. Diese Ansknnftspflicht spielt in allen neueren Verfügungen eine große, dem Arbeitgeber lästige Nolle und führt erfahrungsgemäß zu zahllosen Angebereien unzufriedener Angestellter. Diesen weiteren Belastungen gegenüber sucht man vergebens nach einer Erleichterung. Es käme da höchstens bezüglich der Entlassung von zugezogenen Arbeitnehmern die Einrichtung sogenannter Wirt schaftsgebiete in Frage, innerhalb deren ein Umzug gestattet ist (eine Erweiterung der früheren Regelung für die Vorortsgemcinden). Im übrigen bleibt alles beim alten. Das einzige Mittel, um die Nachteile der Verordnung zu vermeiden, bleibt also nach wie vor ein Antrag auf Ausnahmebewillignng. Dieser ist künftig — in Anpassung an die Neichsverordnung — an den Stadtrat. zu richten, der die Ent scheidung des Dcmobilmachungsansschusscs vorbereitet. Gegen die letz tere kann durch übereinstimmende Erklärung des Arbeitgebers und Ar beitnehmers beim Deinobilmachnngskommissar Beschwerde eingelegt werden. Man kann nur empfehlen, in allen Fällen, wo die Interessen des Betriebes oder des Arbeitnehmers es erfordern, den Antrag auf Aus- nahinebcwillignng zu stellen. Denn nur auf diese Weise erhalten die maßgebenden Behörden Kenntnis von den Mißhelligkeiten, die die Verordnung zur Folge hat, und sehen die Notwendigkeit einer zweck entsprechenden, durchgreifenden Änderung. Ör. Heiland. Kleine Mitteilunne«. Jubiläum. — Der Verlag Bruno Zechcl in Leipzig begeht am 15. November das 50jährige Jubiläum. Der Verlag steht im Zeichen und im Dienste der edlen Freiman- rerci. Der Gründer, Buchhändler Bruno Zechel, war 1869 in die Loge Balduin zur Linde eingetretcn und kam bald mit bedeutendeil Mitgliedern des F-reimaurerbundes in innigere Beziehungen. Sie führten am 15. November 1870 zur Gründung eines Verlages frei- maurcrischer Schriften, zu dessen wertvollstem Bestände Marbachs weit verbreitete Agenden, Ritual und Material für Aufnahme-, Unterrichts-, Beförderung?-, Tafel-, Trauer- und Festlogen gehörten, ebenso Fischers viclbeachrte Katechismen, von denen der Lchrlingskatechis- mus in 50., der Gescllcnkatcchismus in 97., der Mcistcrkatechismus in 30. Auflage erschienen sind, während die freimaurerischen Lehrarten die 12. Auflage erreichten. Zechel gab auch die »Mitteilungen des Ver eines deutscher Freimaurer« heraus, übernahm den Verlag der Zeit schrift »Am Ncißbrettc« und 1894 den der Zeitschrift »Latomia«, die heute im 43. Jahrgang steht. Im Jahre 1909 zog sich Bruno Zechel ins Privatleben zurück, und die Firma kam an Richard Lange, der sich besonders dem Ausbau der 1884 von Zechel angelegten Druckerei widmete, den Verlag aber in den Bohnen seines Vorgängers weiter- fübrtc. Nach weiteren 10 Jahren. 1919, also in größter wirtschaftlicher Krisis, ging der Verlag in die Hände des Herrn Enge n W. Schmidt über, der ihn durch Schriften aus eigener Feder bereicherte und durch die Gründung der Zeitschriften »Auf der Warte«, der »Schwester« und der »Bereitschaft« erweiterte. Gegen die neuen Erhöhungen der Löhne »m Buchdruckgewerbe haben die Berliner B n ch d r u ck e r e i b e s i tz e r ihre Ent rüstung zum Ausdruck gebracht. Es wurde in einer Versammlung der tariftreuen Druckereien erklärt, daß die Höhe der neuen Teuerungs zulagen gefährlich werden müsse für die weitere Existenzmöglichkeit des Buchdruckgewerbes. Bei dem Niedergang des Wirt schaftslebens sei an eine H c r e i n b r i n g u n g der zum Ausgleich beschlossenen 5 Prozent auf die Druck sachenpreise nicht zu denken. In einer einstimmig ange nommenen Entschließung wird gesagt, daß die Berliner Buchdruckcrei- besitzer aufgebracht darüber sind, daß cs nicht möglich war, die Gehilfen davon zu überzeugen, daß unter den gegenwärtigen traurigen Verhältnissen im Gewerbe und bei dem Rückgang vieler Preise auf dem LebenSmittelmarkte eine abermalige Lohnerhöhung zu weiterer Arbeitslosigkeit, zu weiterer Ver elendung des gesamten Bttchdruckgcwerbes führen mutz, und daß der unaufhaltbare Abstieg dieses einst blühenden und für die Allgemeinheit wichtigen Gewerbes als gefahrvoll in wirtschaftlicher Hinsicht auch jetzt noch nicht von den Gehilfen erkannt wird. Sodann ;wben die Berliner Buchdruckereibesitzer ihrer Entrüstung darüber Ausdruck, daß es auch nicht gelungen sei, die Entschädigung für Kurzarbeit (25°/<, Entschädigung für den ausfallenden Lohn), die für die ohnehin schwer betroffenen Betriebe eine unerträgliche Last bedeute, zu beseitigen. Liber das Manuldruckverfahrcn, das jetzt so häufig Anwendung findet, sprach kürzlich in der Typographischen Gesellschaft < zn Leipzig Herr Betriebsdirektor Götze vom Hanse Spamersche! Druckerei. Bei seinen Ausführungen kam er auch eingehend auf die, Unterschiede gegenüber dem anastatischeu Druck zu sprechen. Das Ma uuldruckverfahren sei das beste bisher bekannte Nachdruckverfahren, I es komme dem Buchdruck fast gleich. Bereits auf der »Bugra« (1914) ^ sei das Manuldruckverfahren vertreten gewesen, und zwar durch die Firma Ullmann in Zwickau, die das patentierte Verfahren erfand und auch die Lizenz zur Ausübung desselben vergibt. Besonders be achtenswert ist, daß beim Manuldruckverfahren die Originale nicht leiden, während beim anastatischeu Druck die Originale verlorengehen, i Es können d irch das neue Verfahren alle Druckvorlagen originalgetreu! wiedergegeben werden. Namentlich teure fremdsprach liche, mathematisch e (F o r in e l n), Noten- und sonstigc 1 wissenschaftliche Werke, m i t k o st s p i e l i g e m und kom pliziertem Satz, sowie T a b e l l e n w e r ke eignen sich! vorzüglich für den Manuldruck. Im allgemeinen eignen! sich zur Wiedergabe alle ein- und zweiseitig gedruckten, geschriebenen! oder gezeichneten Vorlagen, die unversehrt erhalten bleiben. Beson ders wichtig ist dies, wenn nur ein einzelnes Handexemplar vorhanden! ist. Die Photographie scheidet bei diesem Verfahren völlig aus, die! Übertragung des Originals erfolgt lediglich durch einen Belichtungs-s ! Prozeß. Es können 16 Oktavseiten auf einmal belichtet werden, sodaßs i die Originale bogenweise auseinandergenommen und später wieder! j geheftet bzw. gebunden werden können. Soll das Original aber gan,M z bleiben, dann muß der Umweg über die Photographie genommen wer-1 i den. Von wesentlicher Bedeutung ist der Umstand, daß auch Korrek! ! tureu ansgeführt werden können. Die Wiedergabe von Klischees is ebenfalls möglich; man hofft sogar, in nächster Zeit das Verfahrei anch zur Wiedergabe von Autotypien anwenden zu können. Del Manuldruck ist schärfer und klarer als der anastatische Druck; er über! ragt auch den photo-lithographischen und den Offsetdruck. Auch die! Wiedergabe von Farbtönen ist beim Manuldruck möglich: es können i zum Druck alle Papiere verwendet werden. Der Druck erfolgt auf der > Offsctpressc. An einer großen Auswahl ausgestellter Arbeiten, dic^ mittels dieses Verfahrens hergestellt wurden, konnte man die Brauch-^ barkeit des Manuldrucks feststellcn. In der dem Vortrag folgende« j Aussprache wies der Vorsitzende, Herr Heinrich Schwarz. daraus! hin, daß bereits vor 30 Jahren über ein ähnliches Verfahren ein Vor » trag gehalten worden sei (Reinecksches Verfahren), wobei das Originals aber nicht erhalten blieb. Er erwähnte auch die Entwicklung des Offset-I drucks, der sich - entgegen allen Erwartungen — durchgesetzt habe» Herr Götze bemerkte noch bei der Beantwortung verschiedener Fragen» daß der Manuldruck hauptsächlich für kleinere Auslagen (Schulbücher! mathematischer Satz usw.) empfehlenswert sei; die Auflage könne abe l auch 50 000 und mehr betragen. Auf alle Fälle ist dem Manuldruc! noch eine große Zukunft beschicken, was in Rücksicht auf die hohers Kosten, die jetzt die Satzherstellung komplizierter bzw. wissenschaftliche« Werke verursacht, besonders ins Gewicht fällt. Verantwort». Red. 1. B.: Richard Albert 1. - Verla«: DerBSrsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhan». Druck: Bamm » Seemann. Sämtlich in Leipzia. - Adresse der Redaktion und «Lrvedttton: Leivzta. GerichtSwe, 2« lBuchhändlerbau«.
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