»Lustig erscheinende Bücher. .V: 25. 3V. Januar 1825. D Z. Wk>W BWg MAI Allll. MAN BM UW (Z) Demnach st In ^Schweitzers braunen Handausgaben": Aufwertung und Obligationensteuer Erläuterung zur Hl. SteuerNolVO. Art. I. II, I1V u. IV Mt den Durchführungsbestimmungen Von I)r. S. Wille und vr. I. Wolfbauer 8°. ^11, 198 S. In Leinen geb. M. 5.— ^ Die Frage der Aufwertung beschädigt nicht nur die Behörden, wildern weiteste Kreise des Publikums auf das lebhafteste. Diese neue, auch die Rechtsprechung schon berücksichtigende Ausgabe wird Städte und Gemeinden. Sparkassen. Banken. VersicherungsgeseU. ichasten, Handelsgesellschaften aller Art. Schuldner und Gläubiger. Strafgesetzbuch Mit einem Anhang von wichtigen Bestimmungen des GVG. und der StPo. Zum Gebrauch für Polder-, Sicherheitß. und Kriminalbeamte erläutert von Landg.-Präs. vr. A. Grofch in Freiburg i. B. 7. Auslage. 8°. VIII, 2ö0 S. In Ganzleinen geb. M. 4.36 DaS Buch dringt in immer weitere Kreise; das beweisen die sich so rasch folgenden Auflagen. Die 7. ist entsprechend dem jetzigen Stand der Gesetzgebung bearbeitet. Käufer: Städt. u. staatl. Polizei, Gendarmerie. Landjäger usw., Polizei- u. Gendarmerieschulen. erscheinen: In „Schweitzers braunen Handausgaben": Gvbfchaftsfteuevgefetz Mit sämtlichen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen 4.» gänzlich umgcarbeitete Ausl. Don vr F. W. N. Ilmrnermann und D. Ludewig Kammerpräsident a. D. RegierungSrat in Braun schweig 8". XVII, 664 S. In Leinen geb. M 15.— Dieser Kommentar, der sich äußerlich als „Handausgabe" gibt, wird vielleicht noch mehr als in den vvrhergegangenen Auflagen mit der 4. Aust, eine maßgebende Bedeutung erlangen. Die Erbschaftssteuergesetzgebung samt allen Verordnungen. Er lassen. Entscheidungen. Auslätzen, ihren bürgerlich rechtlichen Be Ziehungen, ist vollständig dargestellt. Es wird kaum eine Frage geben, auf die der Kommentar keine Antwort gibt. Käufer: Die Finanzbehörden, Rechtsanwälte, Notare. Gerichte Oie wichtigsten Gonderbestimmungen des Mtlitärsteafgesehbuches Von I. Staatsanwalt vr. Grebe in Bochum Sonderdruck aus der „Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht" 8°. II S. Geh. M. -.50 Kreisen zugänglich zu machen, die die „LZ " nicht regelmäßig esen. Käufer: Gerichte. Anwälte, Reichswehr stellen sriv N Die vLvfasstitrgstivktindo des Freistaats Bayern mit den protestantischen Kirchen Erläutert von RegierungSrat vr. Jakob Kratzer in München 8". Ca. 23 Bogen. In Ganzl. geb. ea. M. 9.— Eine größere erläuterte Ausgabe der bayer. Verfassung wurde bisher sehr vermißt. Sie wird hier in mustergültiger Weise geboten. Die Verträge mit den Kirchengemeinschaften sind nicht nur abgedruck». sondern schon kommentiert. Käufer: Regierungen, Bezirksämter. Handels-, Handwerks-, Bauernkammern. Städte und Gemeinden, die Verwaltungsbeamten Gerichte. Rechtsanwälte. Notare, Politiker. avevn: DaS Oedlandsesetz vom 6. März 1923 erläutert von Oberrecp-Rat vr. Otto Woerner im Bay. Gtaatsministerium für Landwirtschaft 8". Ca. 16 Bogen. Geb. ca. M. 7.— Die Kultivierung der zahlreichen Oedlandstächen in Bayern liegt im Interesse unserer durch den Versailler Vertrag bedingten wirtschaftlichen Lage. Sie zu fördern ist das Gesetz bestimmt. In dieser Handausgabe gibt der Referent die praktische Anleitung zu besten Anwendung. Käufer: Die landwirtschaftlichen und genossenschaftlichen Organisationen, Bezirksämter. Gemeinden. Großgrundbesitzer. ^ In „Schweitzers blauen TextauSgaben": «achtvas zum bayer. Gesetz über die Bauernkammern (Wahlordnung vom 4. Januar 1925) Herausgegeben von Heinrich von 3an, Ministerialrat im Staats uinisterium des Innern 12". Ca. 4 Booen. Geh. ca. M. 1.— (Hauptband s1920j geh. M. 1.30) Jan« Ausgabe wird rechtzeitig vor Beginn der Wahlarbeit noch im Januar erscheinen. Käufer: Jede Gemeinde, jedes Bezirksamt. Die SüvfovgeNflicht (Reichsverordnung über die FUrsorgepflicht vom l 3. 2. 24, Reichsgrundsätze vom 27. 3. und 4. 12. 24, Bayerische Ausführungsverordnungen vom 27. 3. 24 u. 12. 1. 25) 8°. 6 Bogen kart. ca. M. 1 50 Käufer: Jede Gemeinde, die Bezirksämter, die bisherigen Armcnräte. Pfarrer, private karitative Organisationen.